Existenzminimum und Regulierung eines Sachschadens

Hallo, ich würde gerne folgende Frage stellen:

Ich habe am Wochenende nach einer Faschingsfeier aus Versehen den Aussenspiegel eines PKW beschädigt. Ich war stark alkoholisiert und bin deshalb im Vorbeigehen an den Spiegel gekommen. Der Besitzer hat das mitbekommen und sofort die Polizei gerufen.

Heute wurde mir dann von Seiten der Polizei mitgeteilt das der PKW Besitzer keine Anzeige gestellt hat und nur den Schaden ersetzt haben möchte. Dem will ich selbstverständlich nachkommen. Nun zu meiner Frage:

Da ich keine Haftpflichtversicherung habe und mein monatliches Einkommen unter dem Existenzminimum liegt habe ich dem PKW Besitzer angeboten den Schaden (neuer Spiegel bzw. Reparatur des alten) mit monatlichen Raten von 50 Euro zu begleichen. Muss er sich darauf einlassen oder kann er den Betrag in einer Zahlung verlangen obwohl mein Einkommen unter dem Existenzminimum bzw. unter der Pfändungsgrenze liegt??? Vielen Dank für eure Antworten.

Hallo,
tut mir leid,das ich erst jetzt antworte, irgendwie ist die Frage wohl untergegangen.
Grundsätzlich gilt:Wenn die Taschen leer sind,hat der Kaiser sein Recht verloren.Mit 50 € monatlich ist man mehr als Zahlungswillig.Aber wenn der Geschädigte schon von einer Anzeige absieht,würde ich das Geld irgendwie auftreiben.Leihen z.B.
Tut mir leid,die Antwort ist mit Sicherheit viel zu spät!!

Viele Grüße