Existiert so ein Buro/Amt in Deutschland?

Frage:

Existiert ein Buro/Amt in Deutschland,
an das sich im Ausland lebende Deutsche
(die in Deutschland keine Familie haben)
mit entsprechenden Dokumenten um Rat/Hilfe wenden koennen,
falls sie unverschuldet z.B. keine Gesundheitsversorgung erhalten
und sich z.B. die Botschaft nicht einmischen moechte?
Vielen Dank fuer die Auskunft.

Servus,

derartige Leistungen setzen einen dauernden Aufenthalt in Deutschland voraus. Welche Anlaufstellen dafür zuständig sind, hängt von der genauen Situation ab - für Arbeitslosengeld II die Bundesagentur für Arbeit bzw. örtlich ArGe, für Grundsicherung nach SGB XII (Alter, Erwerbsunfähigkeit, Sozialhilfe) die Wohnsitzgemeinden.

Sozialhilfe für im Ausland lebende Deutsche gibt es nicht mehr. Voraussetzung für die genannten Leistungen ist die Rückkehr nach Deutschland.

Schöne Grüße

MM

Servus, Martin,

Vielen herzlichen Dank fuer die schnelle Auskunft,
das erklaert vieles.

Schoene Gruesse und nochmals Dankeschoen.

Hallo,
Wenn es zutrifft, dass in der BRD kein Buero/Amt existiert,
das Deutschen im EU-Ausland behilflich sein kann, wenn
sie z.B. unverschuldet keine gesetzliche Krankenversorgung erhalten,
existiert vielleicht eine behilfliche Organisation in der BRD
oder ein zuverlaesssiges Anwaltsburo, das sich auf
EU-Ebene fuer solche Faelle einsetzt?

Vielen Dank.

Hallo,

ich kenne weder eine Organisation noch ein Amt -außer natürlich der Botschaft- die sowas machen.

Wie soll man unverschuldet keine Gesundheitsversorgung erhalten?
Hat man keine private Auslandskrankenversicherung abgeschlossen?

Wenn die Botschaft nicht helfen möchte kann sie das wahrscheinlich gar nicht, weil die angefrage Hilfe rechtlich nicht möglich ist.

grüße
miamei

Guten Tag, miamei,
Man bekommt unverschuldet keine Gesundheitsversorgung,
wenn ein Arztbrief von der Gesundheitsbehoerde dieses EU-Landes
dem/der Betroffenen bestaetigt,
dass fuer die Behandlung der genetisch vererbten chron. Krankheit
des/der Betroffenen
keine (urspruenglich gesetzlich verankerte) medizinische Behandlung moeglich ist,
weil es in diesem EU-Land fuer diese Krankheit keinen med.Spezialisten/Arzt gibt.
Eine med. Privatversicherung ist nicht moeglich,
weil Privatversicherungen keine chron. Erkrankten akzeptieren.
Gruesse von Frau Siggi

Hallo!

Naja wenn man in einem anderen EU-Land lebt, unterliegt man auch den dortigen Vorschriften und Bedingungen, das gilt auch für die Krankenversicherung. Ich kenne mich bei der Frage jetzt nicht ganz aus muss ich ehrlich sagen.

Gruß
Tom

Hallo, Tom,
Es stimmt, wenn man in einem anderen EU-Land lebt, gibt es auch Bestimmungen.
Aber haben nicht alle EU-Laender dieselben Gesetze anerkannt und unterschrieben,
die es verbieten, sich diskrimierend Minoritaeten gegenueber zu verhalten?
Ist es human, EU-Buerger dringend benoetigte Gesundheitsversorgung vorzuenthalten,wenn man an seltener genetisch vererbten toedlichen (wenn unbehandelt) chron. Krankheit leidet von der man bis zur zufaelligen Diagnose gar nichts wusste?
Ist da kein Grund zur Besorgnis, falls EU-Buerger in dem Land geschaeftlich oder im Urlaub sind, z.B. zufaelligerweise in einen Unfall verwickelt werden, im Krankenhaus sind und vom Arzt der Gesundheitsbehoerde bescheinigt bekommen (wie im obigen Fall), dass es keine Krankenversorgung gibt?
Was ist mit humanitaeren EU-Gesetzen, die EU-Buerger in Notsituationen beschuetzen?
Gibt es in der BRD ein Buro, eine Organisation oder Anwaltsburo, das Deutschen, die in einem anderen EU-Land leben, auf EU-Ebene Hilfe anbietet,falls man unverschuldet ohne dringend benoetigte Gesundheitsversorgung ist und sich im erwaehnten EU-Land kein Amt/Buro/Anwalt/rechtlicher Beistand/Hilfe findet?
Vielen Dank von Frau Siggi.

Hallo,

Ist es human, EU-Buerger dringend benoetigte
Gesundheitsversorgung vorzuenthalten,wenn man an seltener
genetisch vererbten toedlichen (wenn unbehandelt) chron.
Krankheit leidet von der man bis zur zufaelligen Diagnose gar
nichts wusste?

Soll der Kranke halt dahin gehen, wo es erstens Spezialisten und zweitens eine Krankenkasse für ihn gibt. Ist doch ganz einfach. Sich vorenthalten tut er die Sache andernfalls doch selber.
Gruß
loderunner

Hallo!

Es stimmt, wenn man in einem anderen EU-Land lebt, gibt es
auch Bestimmungen.

Ja

Aber haben nicht alle EU-Laender dieselben Gesetze anerkannt
und unterschrieben,

Nein

die es verbieten, sich diskrimierend Minoritaeten gegenueber
zu verhalten?

Ja, aber worin liegt die Diskriminierung? Das hab ich noch nicht verstanden.

Ist es human, EU-Buerger dringend benoetigte
Gesundheitsversorgung vorzuenthalten,wenn man an seltener
genetisch vererbten toedlichen (wenn unbehandelt) chron.
Krankheit leidet von der man bis zur zufaelligen Diagnose gar
nichts wusste?

Ob es human ist oder nicht ist eine rechtspolitische Frage, keine Rechtsfrage

Ist da kein Grund zur Besorgnis, falls EU-Buerger in dem Land
geschaeftlich oder im Urlaub sind, z.B. zufaelligerweise in
einen Unfall verwickelt werden, im Krankenhaus sind und vom
Arzt der Gesundheitsbehoerde bescheinigt bekommen (wie im
obigen Fall), dass es keine Krankenversorgung gibt?

Das ist das Risiko, das man trägt, wenn man ins Ausland fährt. Ich hatte einmal mitten in der turkmenischen Wüste eine Nierenkolik - scheiße ist das, aber da kann ich nicht die Republik Österreich verantwortlich machen, das ist meine Sache.

Gibt es in der BRD ein Buro, eine Organisation oder
Anwaltsburo, das Deutschen, die in einem anderen EU-Land
leben, auf EU-Ebene Hilfe anbietet,falls man unverschuldet
ohne dringend benoetigte Gesundheitsversorgung ist und sich im
erwaehnten EU-Land kein Amt/Buro/Anwalt/rechtlicher
Beistand/Hilfe findet?

Ich hab noch immer nicht verstanden, was das mit der EU zu tun hat. Grundsätzlich besagt das EU-Recht, dass man im anderen Mitgliedstaat genauso behandelt wird wie Inländer. Erst wenn die Inländer bevorzugt werden, dann stellt sich die Frage einer unzulässigen Diskriminierung.

Gruß
Tom

Guten Tag, Tom und Loderunner,

Die Diskriminierung besteht darin, dass Inlaendische Patienten mit aehnlicher Krankheit im selben EU-Land eine medizinische Versorgung bekommen, der/die Betroffene aus Deutschland aber nicht.
Was ist der Unterschied zwischen rechtspolitischer Frage & Rechtsfrage?
Warum haben nicht alle EU-Lander, die der EU als Mitgliedstaat angehoeren, dieselben Gesetze anerkannt unterschrieben?
Gibt es in der BRD ein Buro, eine Organisation oder Anwaltsburo, das Deutschen, die in einem anderen EU-Land leben, auf EU-Ebene Hilfe anbietet, falls man unverschuldet ohne dringend benoetigte Gesundheitsversorgung ist und sich im erwaehnten EU-Land kein Amt/Buro/Anwalt/rechtlicher Beistand/Hilfe findet?

Gruss von Frau Siggi.

Hallo!

Die Diskriminierung besteht darin, dass Inlaendische
Patienten mit aehnlicher Krankheit im selben EU-Land eine
medizinische Versorgung bekommen, der/die Betroffene aus
Deutschland aber nicht.

Wenn das so ist, dann ist das was anderes. Das hast du bisher nicht so geschrieben. Eine solche Diskriminierung wäre wahrscheinlich unzulässig.

Da bleibt nur der Rechtsweg in dem betroffenen Mitgliedstaat gegen diese Regelung für den konkreten Fall. Sonst eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission, auch die kann man einreichen, die ist aber nicht einzelfallbezogen.

Wenns dringend ist, nutzt einem der Rechtsweg aber faktisch nichts, da ists wohl eher sinnvoll, zur Behandlung zu fahren als einen Prozess zu führen.

Was ist der Unterschied zwischen rechtspolitischer Frage &
Rechtsfrage?

Das eine ist eine Frage, was Recht sein soll, das andere eine Frage wie man Recht anwendet.

Gruß
Tom