Exklusivvermarktung

Guten Abend in die Runde. Stellt Euch folgendes Problem vor:
Ein Gästeführer entwickelt eine neuen thematische Kostümführung und vermarktet diese über die Touristinformation, welche ihm die private Vermarktung vertraglich verbietet. Nach einiger Zeit kommt es zu Differenzen, der GÄsteführer trennt sich von der TI und erreicht mit Hilfe eines Rechtsanwaltes, daß die Maulkorbklausel aufgehoben wird, er sein Produkt also selbst vermarkten darf, was er auch erfolgreich tut. Daraufhin lernt die TI neue Gästeführer an, die unter dem gleichen Titel einen Rundgang anbieten. Das ist nicht nett, aber rechtlich nicht azugehen, da es auf einen Stadtrundgang kein Patent gibt und auch eine Wort-Bild-Marke keinen Schutz vor Kopie bietet. Der GF wehrt sich aber erstmal erfolgreich dagegen, daß die TI diese Führung weiterhin mit sienem Konterfei (es ist werbewirksam - weißer Rauschebart) bewirbt. Dann stellt er fest, daß der neue Werbeslogan den Gästen weismacht, diesen Rundgang gebe es EXKLUSIV nur bei der TI.
Frage: Kann er dagegen erfolgreich (und kostenneutral??) vorgehen, wenn ja, wie?
Ich danke vorab für eure Antworten und grüße herzlich in die Nacht.
die Fragomaus