Exkommunikation

Hallo!
In Zusammenhang mit Ehescheidung, Kirchenaustritt oder renitentem Verhalten wird in der kath. Kirche mit Exkommunikation gedroht im Zusammenhang mit dem Entzug der heiligen Sakramente. Ich halte auch das Abendmahl für eins der heiligen Sakramente und das heißt dann nach meiner Meinung, dass ein Exkommunizierter oder jemand einer anderen Konfession nicht am katholischen Abendmahl teilnehmen darf. Hierzu stellt sich mir nun folgende Frage:
Ich habe schon öfter an katholischen Gottesdiensten teilgenommen, zuletzt an Weihnachten, weil ich in einer katholischen Gegend Urlaub gemacht habe. Im Weihnachtsgottesdienst fand das Abendmahl statt, zu dem ich nicht ging, weil ich ja evangelisch bin. Andererseits denke ich , man siehts einem ja nicht an, ob man evangelisch oder sonst was ist. Ich könnte also einfach zum Abendmahl gehen, wenn es mir wichtig ist. Welche Konsequenz hat dann aber der Entzug des Hl. Sakraments des Abendmahls? Auch ein Exkommunzierter kann jede Kirche betreten und beten, oder würde ihn jemand davon abhalten, der ihn kennt??? Wie wirkt es sich überhaupt aus, wenn jemand exkommuniziert ist?
Grüße
Rabchen

Hallo,

hier erst mal ein link zur Erklärung:
http://www.kirchegt.de/infothek/Exkommunikation.html

In Zusammenhang mit Ehescheidung, Kirchenaustritt oder
renitentem Verhalten wird in der kath. Kirche mit
Exkommunikation gedroht im Zusammenhang mit dem Entzug der
heiligen Sakramente.

Genau, es wird damit gedroht. Es ist, wie im o.g. Text beschrieben, ein Mittel um Störungen zu vermeiden. Mit anderen Worten, Kritiker und Zweifler ruhig zu stellen.

Ich halte auch das Abendmahl für eins der
heiligen Sakramente und das heißt dann nach meiner Meinung,
dass ein Exkommunizierter oder jemand einer anderen Konfession
nicht am katholischen Abendmahl teilnehmen darf. Hierzu stellt
sich mir nun folgende Frage:
Ich habe schon öfter an katholischen Gottesdiensten
teilgenommen, zuletzt an Weihnachten, weil ich in einer
katholischen Gegend Urlaub gemacht habe. Im
Weihnachtsgottesdienst fand das Abendmahl statt, zu dem ich
nicht ging, weil ich ja evangelisch bin. Andererseits denke
ich , man siehts einem ja nicht an, ob man evangelisch oder
sonst was ist.

Die kath. kirche hätte das vielleicht gerne. Wie wäre es mit einem Stempel auf der Stirn?
„Wenn jemand das Tier anbetet und sein Bild und nimmt das Zeichen an seine Stirn oder an seine Hand, der wird von dem bWein des Zornes Gottes trinken…“ Offenbarung 14, 9a/10

Ich könnte also einfach zum Abendmahl gehen,
wenn es mir wichtig ist. Welche Konsequenz hat dann aber der
Entzug des Hl. Sakraments des Abendmahls?

Für Dich überhaupt keine. Denn wer nicht Mitglied in diesem Verein ist, kann auch nicht davon ausgeschlossen werden.

Auch ein
Exkommunzierter kann jede Kirche betreten und beten, oder
würde ihn jemand davon abhalten, der ihn kennt??? Wie wirkt es
sich überhaupt aus, wenn jemand exkommuniziert ist?

siehe Text oben

regards

Hallo Rabchen!

vorweg: ich bin Evangele, kenne mich in der kath. Kirche etwas aus.

In Zusammenhang mit Ehescheidung, Kirchenaustritt oder
renitentem Verhalten wird in der kath. Kirche mit
Exkommunikation gedroht im Zusammenhang mit dem Entzug der
heiligen Sakramente. Ich halte auch das Abendmahl für eins der
heiligen Sakramente und das heißt dann nach meiner Meinung,
dass ein Exkommunizierter oder jemand einer anderen Konfession
nicht am katholischen Abendmahl teilnehmen darf.

alles richtig

Ich habe schon öfter an katholischen Gottesdiensten
teilgenommen, zuletzt an Weihnachten, weil ich in einer
katholischen Gegend Urlaub gemacht habe. Im
Weihnachtsgottesdienst fand das Abendmahl statt, zu dem ich
nicht ging, weil ich ja evangelisch bin. Andererseits denke
ich , man siehts einem ja nicht an, ob man evangelisch oder
sonst was ist. Ich könnte also einfach zum Abendmahl gehen,
wenn es mir wichtig ist.

Ja. Für uns Evanglen ist das kein Problem, wir haben ein gültiges Abendmahl. Leider haben Leute, die nach den Buchstaben des Canon Catholica -Gesetze der Hl. röm. Kirche- gehen ein Problem: Für sie ist dieses Abendmahl ungültig. Solche Leute gibt es, genauso wie indifferente und Katholen, die nicht verstehen bzw. niocht einverstanden damit sind, dass ein Abendmahl ungültig wird, wenn Evangelen daran teilnehmen.
Alks Tip: Falls Du mal irgendwo am Abendmahl in der kath. Kirche teilnehmen möchtest, wo bekannt ist, dass du ev. bist, dann kann man zum Pfarrer gehen und eine Sondererlaubnis erbitten -gerade bei Familienfeierlichkeiten sollte man diesen Weg gehen,wenn man nicht 100% weiss, dass der Pfarrer/die Gemeinde da generell nix dagegen haben.

Welche Konsequenz hat dann aber der Entzug des Hl. Sakraments
des Abendmahls? Wie wirkt es
sich überhaupt aus, wenn jemand exkommuniziert ist?

s. Vorredner

Auch ein Exkommunzierter kann jede Kirche betreten und beten,
oder würde ihn jemand davon abhalten, der ihn kennt???

Die Exkommunikation wird nur dann durchsetzbar, wenn der Pfarrer weiss, dass der Mensch exkommuniziert ist. Also wenn der Exkommunizierte mit einer aneren Frisur in einer anderenStadt auftaucht, wird er das Abendmahl erhalten.

Tschuess Marco.

Auch Dir ein Hallo!

Interessante Lesart, das:

Die kath. kirche hätte das vielleicht gerne. Wie wäre es mit
einem Stempel auf der Stirn?
„Wenn jemand das Tier anbetet und sein Bild und nimmt das
Zeichen an seine Stirn oder an seine Hand, der wird von dem
bWein des Zornes Gottes trinken…“ Offenbarung 14, 9a/10

Beziehst Du Dich auf die Inschrift „DCLXVI“ der Tiara?? …

… fragt sich

Fr.-Chr.

Schöne Grüße auch!

Ökumene
Hallo Rabchen,

die bisherigen Antworten sind keine leuchtenden Beispiele für ökumenische Gesinnung! Leider ist das häufig zu beobachten, dass Leute über „die katholische Kirche“ alle möglichen Vorurteile und Unterstellungen ausgießen und sich trotzdem für weitherzig, tolerant und ökumenisch halten.

Keine Gemeinschaft kann existieren, wenn sie nicht auch ihre Grenzen definiert. Die Regeln und Kriterien dafür müssen ständig überprüft werden (dieser Prozess ist innerhalb der katholischen Kirche in vollem Gang), aber verzichten kann darauf keine.

Auf dieser Basis könnte man dann weiterdiskutieren.

Gruß,
Pietro

Hallo Rabchen,

die bisherigen Antworten sind keine leuchtenden Beispiele für
ökumenische Gesinnung! Leider ist das häufig zu beobachten,
dass Leute über „die katholische Kirche“ alle möglichen
Vorurteile und Unterstellungen ausgießen und sich trotzdem für
weitherzig, tolerant und ökumenisch halten.

Hallo Peter.
Da könntest du Recht haben insofern, als dies auf Unwissenheit beruht. Ich fühle mich davon angesprochen, weniger, weil ich irgendwas über die katholische Kirche behaupte, wovon ich nichts verstehe,eher, weil ich genau aus diesem Grund diese Frage hier gestellt habe. Der Begriff Exkommunikation ist für mich nur negativ besetzt, weil ich ihn immer als Androhung einer Konsequenz gesehen habe, die mir allerdings nicht klar war . Die Exkommunikation habe ich in den Fällen, in denen sie mir begegnet ist, allerdings auch nie wirklich hinterfragt, d.h. ich habe mich nicht wirklich mit den Personen, die sie betraf, auseinandergesetzt. Mich beschäftigte diese Frage jetzt vor allem im Zusammenhang mit dem Sakrament des Abendmahls, das man dann verliert und das man ja eben als evangelischer Christ auch nicht empfangen kann.
Hat die Exkommunikation wirklich ein Konsequenz im Zusammenhang mit dem Abendmahl? Mir ist klar, dass sie eine hat Eheschließung,Begräbnis u.dgl. betreffend. Aber man kann ja auch einem katholischen Christen, der wegen seiner Ehescheidung exkommuniziert wurde, nicht verbieten, weiter Christ zu sein. Treibt man ihn dann nicht in die Arme einer anderen Kirche und ist das gut?
Andererseits könnte er ja einfach in eine andere kath. Kirche gehen und dort das Abendmahl empfangen. Das ist dann eine Todsünde (?), müsste gebeichtet werden und geht also auch nicht?(Vermute ich!)

Keine Gemeinschaft kann existieren, wenn sie nicht auch ihre
Grenzen definiert.

Ich fühle mich als evangelische Christin eigentlich in der katholischen Kirche als Ort der Gemeinschaft genauso wohl wie in der evangelischen. Deshalb würde ich auch zum Abendmahl gehen wollen, wenn ich in eine katholische Kirche gehe. Es gab schon öfter Situationen, in denen keine evangelische Kirche da war und die katholische die einzige blieb. Ich finde es irgendwie komisch, wenn ich mit schlechtem Gewissen zum Abendmahl gehen müsste, eben weil ich nicht katholisch bin. Also lass ichs lieber! Das wiederum finde ich ganz allgemein eigentlich doof. Muss ich wirklich vorher um Erlaubnis fragen oder ist es mir tatsächlich verboten. Wenn ja, dann würde ich das den Regeln und Kriterien der kath. Kirche wünschen, dass sie überprüft werden, denn für mich stehen evangelische und katholische Christen irgendwo in der gleichen Tradition.

Die Regeln und Kriterien dafür müssen
ständig überprüft werden (dieser Prozess ist innerhalb der
katholischen Kirche in vollem Gang), aber verzichten kann
darauf keine.

Die übrigen Antworten, die hier gegeben wurden, waren für meine Begriffe der Versuch, laienhaft aber freundlich zu antworten und stehen damit auf dem Niveau meiner Frage, nämlich gefragt als Laie und aus dem Gefühl heraus.
Du könntest als Kath. Geistlicher sicher noch mehr dazu beitragen, dass wir das besser verstehen.

Auf dieser Basis könnte man dann weiterdiskutieren.

Möglich, dass ich jetzt oben irgendwas Falsches gesagt habe, dann hoffe ich auf Aufklärung.
Danke für deine Antwort
Grüße
Rabchen

Hallo Rabchen,

Der Begriff Exkommunikation ist für
mich nur negativ besetzt,

Für mich auch. Sie wird derzeit auch ganz selten durchgeführt. Oft wird in der Öffentlichkeit die Suspendierung von Geistlichen oder die Disziplinierung von Theologieprofessoren mit Exkommunikation verwechselt (Maßnahmen, die natürlich ihre eigene Problematik haben; aber auch die ev. Kirche kennt sie! ein Thema für sich).

Hat die Exkommunikation wirklich eine Konsequenz im
Zusammenhang mit dem Abendmahl?

Exkommunikation ist Ausschluss aus der Kirchengemeinschaft, und das bedeutet nach kath. Verständnis vor allem Ausschluss von den Sakramenten.

Aber man kann ja auch einem katholischen
Christen, der wegen seiner
Ehescheidung exkommuniziert wurde, nicht verbieten, weiter
Christ zu sein.

Geschiedene und staatlich Wiederverheiratete sind nach der offiziellen Regelung nicht zu den Sakramenten zugelassen, jedoch nicht exkommuniziert. Diese Bestimmung ist allerdings innerkatholisch höchst umstritten (ein Thema für sich). Jedenfalls sollen die Seelsorger und Gemeinden sich gerade um diese Personengruppe besonders einfühlsam kümmern…

Andererseits könnte er ja einfach in eine andere kath. Kirche
gehen und dort das Abendmahl empfangen.

Kontrolle ist nicht möglich - Gott sei Dank. Aber auch wo die Situation bekannt ist, weicht die seelsorgerische Praxis von der offiziellen Norm oft bewusst ab. Das ist natürlich (für alle Beteiligten) keine sehr glückliche Situation.
Restlos wird sich die Differenz von Normen und Praxis im Leben allerdings nie beheben lassen.

Das ist dann eine
Todsünde (?), müsste gebeichtet werden und geht also auch
nicht?(Vermute ich!)

Wer vom Sakramentenempfang ausgeschlossen ist, kann sowieso nicht beichten :wink: Das empfinde ich persönlich übrigens als besonders schlimm, aber in der kirchlichen Diskussion kommt dieses Problem so gut wie gar nicht vor.

Ich fühle mich als evangelische Christin eigentlich in der
katholischen Kirche als Ort der Gemeinschaft genauso wohl wie
in der evangelischen. Deshalb würde ich auch zum Abendmahl
gehen wollen, wenn ich in eine
katholische Kirche gehe. Muss ich wirklich vorher um Erlaubnis
fragen
oder ist es mir tatsächlich verboten. Wenn ja, dann würde ich
das den Regeln und Kriterien der kath. Kirche wünschen, dass
sie überprüft werden, denn für mich stehen evangelische und
katholische Christen irgendwo in der gleichen Tradition.

Die Grundvoraussetzung für die Kommunion (Abendmahlsteilnahme) in der kath. Kirche ist die Taufe (wie in der ev. K.). Die zweite ist der Glaube, dass Christus im eucharistischen Brot leibhaft anwesend ist, und der Wunsch, ihn zu empfangen (= Anfrage an jeden , der zur Kommunion geht!). Die dritte ist die volle Gemeinschaft mit der katholischen Kirche. In seelsorglich begründeten Fällen darf diese dritte Voraussetzung fehlen. Wenn du dich für einen seelsorglich begründeten Fall hältst, musst du nicht unbedingt um Erlaubnis fragen. Wichtiger ist die zweite Voraussetzung.

Wenn die kath. Kirche grundsätzlich darauf besteht, dass Eucharistiegemeinschaft und Kirchengemeinschaft ein und dasselbe sind, hängt das eben mit dem Eucharistieverständnis zusammen. Nach kath. Verständnis ist die Eucharistie Quelle und Mitte des gesamten kirchlichen und christlichen Lebens, zu der die Wortverkündigung hinführt und von der das Leben herkommt/herkommen soll… Dies wird in den Kirchen der Reformation anders gesehen; die entscheidende Gottesbegegnung findet dort durch das Medium des Wortes statt; das Abendmahl ist eher zusätzlich. D.h. das evangelische Abendmahl ist auch im ev. Selbstverständnis nicht dasselbe wie die Eucharistie für Katholiken. Warum kann das nicht in aller Gelassenheit so sein?

Liebe Grüße,
Pietro

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Hallo,

Beziehst Du Dich auf die Inschrift „DCLXVI“ der Tiara?? …

Nein, so weit wollte ich dabei gar nicht gehen.

War nur eine sarkastische Bemerkung (wie ich das immer gerne tue :wink: zur Frage woran man denn erkennen sollte, dass jmd. exkommuniziert ist. Gerade die Passage „wird vom Wein des Zornes Gottes trinken“ ist in Bezug auf das Abendmal ganz nett. Aber die Katholiken kriegen ja sowieso meistens nichts ab vom „Blut Christi“

Hallo Pietro.
Danke für deine ausführliche Antwort, sie zeigt mir, wie rudimentär mein Wissen über die katholische Kirche ist und auch über die Hintergründe, die in großem Umfang dahinter stehen. Unter diesem Aspekt war eigentlich die Überschrift über meinem posting falsch. Exkommunikation ist ja offenbar ein viel weitergehender Begriff und mir wird einmal mehr die Wirkung der Medien bewusst, die diesen Begriff immer wieder im Zusammenhang mit „Querulanten“ verwendet. Ich gebe zu, dass meine laienhafte Vorstellung die war: Wer nicht spurt, fliegt raus, um es mal salopp auszudrücken.
Meine Frage bezüglich des Abendmahls hat im Prinzip nur damit zu tun, weil es eins der Sakramente ist. Das das Verständnis des hl. Abendmahls ein anderes ist, als das in der ev. Kirche ( oder sagen wir mal:anders gewichtet ist) wusste ich nicht. Insofern hat mir dein Beitrag da wirklich weitergeholfen.
Im übrigen geht mein theologischer Ehrgeiz nicht so weit, da jetzt noch weiter nach Informationen zu suchen. Ich lass das für mich jetzt so stehen und bleibe meiner evangelischen Kirche treu.

Vielen Dank nochmal für deine Mühe
Gruß
Rabchen