Exmatrikulation als Werksstudent?!

Hallo ihr lieben,

ich werde diesen Monat exmatrikuliert, da ich mein Studienfach wechseln werde. Allerdings fängt das neue Studium erst wieder zum nächsten Wintersemester an.

Da ich zurzeit als Werksstudent in einer Internetfirma tätig bin und auf Lohnsteuerkarte arbeite, ist meine Frage ob mein Arbeitgeber automatisch etwas von der Exmatrikulation erfährt bzw ob mein Arbeitsverhältnis jetzt gefährdet ist.

In meinem Arbeitsvertrag steht nicht explizit geschrieben, dass ich eingeschriebener Student sein muss.

Liebe Grüße!

Hallo,

das hängt sicherlich davon ab, inwiefern dein Arbeitsvertrag an das Studium gebunden ist. Zahlt der Arbeitgeber das Studium? Wenn, wie du sagst, davon nichts im Arbeitsvertrag steht, wird man dir auch nichts vorhalten können. Aber das können die Arbeitsrechtler vermutlich besser beantworten.

Die Uni wird das vermutlich nicht dem Arbeitgeber melden, es sei denn, es war ein duales Studium.

Viele Grüße!

keine Ahnung wie das läuft. Ich weiß nur, dass wenn man ein Praktikum, auch ein bezahltes Praktikum macht, was im Rahmen eines Pflichtpraktikums von der Uni abgeleistet werden muss (also von der Studienordnung her ein Praktikum vorgeschrieben ist), dann kann man weiter in der studentischen Krankenverwicherung bleiben. Macht man ein Praktikum „freiwillig“, dann muss man sich bzw. der Arbeitgeber muss dann auch die teurere Krankenverischerung übernehmen.
Bei einem 400-Euro-Job musst Du oder Dein Arbeitgeber Dich eh nicht gesondert versichern (ich hab wirklich keine Ahnung) aber die Krankenversicherung wird sich schon bei dir melden. Davon kannst Du ausgehen.
Ich würde bei Deiner Krankenversicherung mal anrufen und nachfragen. Für ein halbes Jahr werden die wahrscheinlich keinen großen Aufriss machen.

Viel Erfolg

Hallo,

du solltest deinen Arbeitgeber definitiv darüber informieren, dass du deinen Studierendenstatus verlierst und erst wieder mit dem WS ordentlicher Student bist. Aufgrund der Werkstudentenstatus muss dein Arbeitgeber aktuell nämlich weniger Sozialversicherungsbeiträge abführen, was sich dann wohl ändern würde (hängt aber auch ab, wie du beschäftigt bist, also als Minjob, Midijob, kurzfristige Beschäftigung oder eine reguläre studentische Beschäftigung)! Siehe auch hier: http://www.dgb-jugend.de/studium/jobben/jobarten/wer… und hier: http://www.arbeitsratgeber.com/werkstudenten-jobs-03…

Grüße,
Christian

Auch Hallo,

Da ich zurzeit als Werksstudent in einer Internetfirma tätig
bin und auf Lohnsteuerkarte arbeite, ist meine Frage ob mein
Arbeitgeber automatisch etwas von der Exmatrikulation erfährt
bzw ob mein Arbeitsverhältnis jetzt gefährdet ist.
In meinem Arbeitsvertrag steht nicht explizit geschrieben,
dass ich eingeschriebener Student sein muss.

Die Exmatrikulation ist eine Sache zwischen Hochschule und Studierendem - davon erfährt der Arbeitgeber nixx. Und wenn neben der Lohnsteuer auch Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden, dann erfährt er auch nixx, bzw. erst dann, wenn der SV-Prüfer kommt und die Belege für das Studium sehen will. (Da schauen die **immer** hin, weil da schnell Beiträge nachzufordern sind)

Besser ist es immer, mit offenen Karten zu spielen - wenn man heute bestimmte Fähigkeiten hat, sind die ja nicht weg, weil das Studienfach gewechselt wird.

rambam

Hallo,
Ihr Arbeitgeber erfährt nicht automatisch, dass Sie exmatrikuliert sind.
Entscheidend ist Ihr Arbeitsvertrag. Ist Ihre Tätigkeit dort als Werkstudent bezeichnet, empfehle ich Ihnen, den Arbeitgeber darüber zu informieren.

Falls Sie eine Krankenversicherung für Studenten haben, entfällt diese Möglichkeit für Sie bis zum Beginn des nächsten WS. Also hier müssten Sie aktiv werden und den Arbeitgeber informieren.
Viele Grüße
H.-J. Brockerhoff

Hallo,

ich kann mir nicht vorstellen, dass es da Probleme gibt.
Du schreibst, es steht nicht explizit im Arbeitsvertrag, dass du eingeschriebener Student sein musst, somit kann dich dein Arbeitgeber auch nicht einfach entlassen - er kann sich ja dann nicht auf einen Vertragsverstoß berufen.

Ganz sicher bin ich mir aber nicht.
Vielleicht kannst du in der Firma nachfragen. Wenn du das Studium im WS fortsetzt, dürfte es doch kein Problem sein.

Liebe Grüße

Hallo,

also, wenn Du nicht studierst und und ein Einkommen von über EUR 400,00 hast wirst Du Sozialversicherungsbeiträge abführen müssen. Ausserdem bist Du Krankenversicherungspflichtig und musst während der Zeit bis Studienbeginn Krankenversicherungsbeiträge abführen.

Führt das Unternehmn Sozialversicherungsbeiträge für Dich ab - ist alles okay. Dein Arbeitgeber wird mindestens alle drei Jahre von der Krankenverischerung überprüft, ob die Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß abgeführt wurden.

Good Luck!

Steffen

Hallo monstaa,
bin kein Experte in diesem Bereich, habe aber paar Bemerkungen:

  1. Da Du auf Lohnsteuerkarte arbeitest, zahlst Du Steuern und Sozialabgaben, oder? Wenn ja, dann ist alles in Butter. Wenn nicht, kann der Staat für die „studentenfreie Zeit“ sozialabgaben verlangen…
  2. In Deinem Vertrag steht gar nichts wegen „Werkstudent“. Nichtsdestotrotz musst Du, glaube ich , immer eine Immatrikulationsbescheinigung vorzeigen, oder? Somit gibt es ein Problem…

Gruss und viel Erfolg!

Wagner