Exmatrikulation aufgrund Allergie

Ich komme nun ans Ende des 4. Semesters meines Chemiestudiums.
Seit diesem Semester weiß ich, dass ich den Studiengang nicht weiterführen möchte - zudem habe ich eine Allergie gegen (überwiegend wohl) Aromatische Stoffe entwickelt, die dem vielen Praktikum sehr nervenaufreibend machen.

Ich würde mich gerne Exmatrikulieren, aber mit dem Grund nicht mehr in der Lage sein das Studium (aufgrund der Allergie) fortführen zu können.

1.Kann mich jemand über die Prozedere der Hochschule Aufklären?

  1. Wie belege ich zum einen die Allergie, die sich nie nach bestimmten Stoffen gerichtet hat, und somit von mir auch nicht vorhergesagt werden konnte - (ab und zu bekomm ich eben Niesanfälle, tränende Augen und Atemnot)?
    Beim Allergietest z.B. bekommt man einige Spritzen in den Rücken und schaut nach dem Juckreiz - das hat herzlich wenig mit mir zu tun.

Besten Dank fürs antworten

Ich komme nun ans Ende des 4. Semesters meines Chemiestudiums.
Seit diesem Semester weiß ich, dass ich den Studiengang nicht
weiterführen möchte - zudem habe ich eine Allergie gegen
(überwiegend wohl) Aromatische Stoffe entwickelt, die dem
vielen Praktikum sehr nervenaufreibend machen.

Ich würde mich gerne Exmatrikulieren, aber mit dem Grund nicht
mehr in der Lage sein das Studium (aufgrund der Allergie)
fortführen zu können.

Die Hochschule interessiert sich nicht für den Grund der Exmatrikulation. Das wird auch nirgends eingetragen oder sonstwie gefordert.

.m

Die Hochschule interessiert sich nicht für den Grund der
Exmatrikulation. Das wird auch nirgends eingetragen oder
sonstwie gefordert.

Hallo,

wichtig kann es aber fürs Bafög sein. Nach Studienabbruch wurde zu meiner Zeit ein neues Studium nur gefördert, wenn man höchstens im 3. Semester war. Vielleicht ist dies anders geregelt bei einem erzwungenen Abbruch aus Krankheitsgründen. Das solltest du bei Bafögbedarf mit dem Amt abklären. Dort werden sie dir auch sagen können, was du einreichen musst.
Für weitere Fragen würde ich mich an deine Fachschaft oder das Studierendensekretäriat wenden. Solche Fälle gibt es ja öfter.
Grüsse

Jörg