Exmatrikulation bei Arbeitszeit über 20h?

Neben steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekten - gibt es eine gesetzliche Grundlage, wonach Universitäten berechtigt sind, Studenten zu exmatrikulieren, welche mehr als 20 Stunden/Woche arbeiten?

Wäre mir neu.

Die Frage ist eher: Wurde wg. des vielen Arbeitens das Studium zum Hobby degradiert und wurden z.B. Pflichtveranstaltungen nicht wahrgenommen.

Meines Wissens hat die Uni überhaupt keine Berechtigung Zugang zu den entsprechenden Daten zu erlangen (Arbeitsvertrag etc.).

Neben steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekten -
gibt es eine gesetzliche Grundlage, wonach Universitäten
berechtigt sind, Studenten zu exmatrikulieren, welche mehr als
20 Stunden/Woche arbeiten?

Hallo,

also zunächst ist sowas in Deutschland Ländersache, also potenziell 16 verschiedene Gesetze dazu. Auf dieses Basis haben dann die jeweiligen Hochschulen/Fakultäten/Studiengänge ihre eigenen Studienordnungen etc.
Es wäre also nicht auszuschließen, dass eine Hochschule eine solche Klausel hätte. Aber so richtig vorstellen kann ich mir das nicht. Es existieren schließlich auch Berufsakademien, Fern- und berufsbegleitende Studiengänge.
Für Bayern könnte man jetzt mal wild drauflosspekulieren, dass unter den beschriebenen Umständen eventuell eine Exmatrikulation auf Grundlage von Art. 49 Absatz 2 Nr. 5 BayHSchG( http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/fakult…) denkbar sein könnte. Ähnliches mag noch für die Hochschulen der öffentlichen Verwaltungen gelten, was dann jedoch wohl eher eine dienstrechtliche Problematik wäre.
Aber sowas kann man sicher im Fall des Falles in Erfahrung bringen.

Grüße