Exmatrikulation für Kurzentschlossene

Gruß an die Experten!

Eine kurze Flora-Frage:

Wie schnell kann ich mich exmatrikulieren, nach der Immatrikulation? Und brauche ich dafür einen für die Uni logischen Grund?

(Es geht mir darum, dass ich Hoffnungen habe, in meinem Wunschstudiengang im Nachrückverfahren angenommen zu werden, der Immatrikulationstermin der „2.WahlUni“ aber sehr wahrscheinlich eher liegt. Immatrikuliert kann ich dann aber ja nicht annehmen. Wenns aber nicht klappt mit dem Aufrücken, dann würde ich meine Alternative schon gern übergangsweise nehmen…)

Dank für erfahrene Antworten
garantiert von:
Flora.

Hm, das hängt von der Uni ab. Ich mußte mich damals auch von der Uni exmatrikulieren (ich hatte ein Semester da studiert) und mußte mich von jetzt auf gleich exmatrikulieren weil ich an der FH im Wintersemester angenommen wurde. Manchmal gehts gleich, wenn Du direkt zum Studentensekre hingehst (und auch die Dringlichkeit schilderst von wegen Frist) es kann auch mal 2 wochen bearbeitungsfrist geben. dabei gehst auch z.b. um die Rückerstattung des Semesterbeitrages… ich hab den wisch damals direkt gekriegt und hab mich danach sofort an der fh eingeschrieben

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Ok,

danke dir! Ich werd mich also bei den Sekrebienen umtun.

Gruß:
Flora.

Hallo Flora,

einen „Grund“ für Exmatrikulation brauchst Du nicht. Bei uns (Uni Konstanz) ging das alles völlig formlos, man bekam von einem mißgelaunten Menschen ein Loch in den Datenstreifen des Studi-Ausweises geknipst, fertig.

Grüsse
Anna