HAllo,
Ich kenne das nur so, dass man einmal nachschreibt und beim erneuten durchfallen den Stoff noch einmal hören muss,darf, kann -wie auch immer- und dann erst zur dritten und letzten Prüfung antreten kann. Und wenn man wieder nicht besteht hat man noch die Chance ein vergleichbares Modul du absolvieren.
Zu konkreterem Rat wäre es sehr hilfreich diene Fächer, Studiengang und Hochschule zu erfahren.
Schönen Gruß
alles, was Prüfungen betrifft, muss in der entsprechenden Prüfungsordnung stehen. Der Inhalt der Prüfungsordnung ist je nach Uni und Studienfach unterschiedlich; die Prüfungsordnung müsste sich auf den Seiten deiner Uni bzw. dort per Suchmaschine finden lassen.
ich könnte dir jetzt einen Auszug aus unsrer Prüfungsordnung - HAW Ingolstadt - geben, aber der wird dir leider nicht viel weiterhelfen…
Bei UNS ist es so, dass wir den zweiten Versuch nach einem Semester und den 3. Versuch nach 2 Semester nach dem 2. Versuch antreten müssen - genauso ist sichergestellt, dass man den Stoff nochmal hören kann.
auch in Bayern gibt es einen Prüfungsausschuss und einen Vorsitzenden desselben. Zu dem hättest Du schon vor dem letzten Versuch gehen sollen, um mit ihm/ihr Deinen Fall zu besprechen.
Jetzt solltest Du trotzdem scheunigst(!) einen Termin ausmachen.