Liebe www-KollegInnen,
gerade stehe ich am Ende der Prüfungsphase zum M.A. an der Uni. Nun basiert mein Jobvertrag auf der Bedingung „als ordentlicher Studierender eingeschrieben“. Wann endet für mich nun, rein arbeitsrechtlich gesehen, dieser Tatbestand? Mit dem Ende des laufenden Semesters und der an meiner Uni lt. Stammdatenblatt extra und nur zu diesem Zeitpunkt zu beantragenden (und z.B. durch Entlastungsnachweis der Uni-Bibliothek zu ergänzenden) Exmatrikulation? Oder bereits früher und automatisch, z.B. mit Erstellung der Magisterurkunde? (In meinem Fall wird das vermutlich 2 Monate vor Semesterende sein)
Danke vorab für die Beantwortung!
Pengoblin
Hi Pengoblin,
bei mir war dass damals das Datum, das auf der Diplomurkunde stand. Solltest Du dann allerdings eine Promotion anstreben, wirst Du meist wieder als Student gehandelt (hängt von der Promotionsordnung ab), aber meist hast Du dann keine Zeit mehr für Nebenjobs 
Gandalf
Hallo Pengoblin,
gehe doch einfach dem Problem aus dem Weg. Falls an Deiner Uni die Studiengebühren nicht zu hoch sind, schreibe Dich für ein beliebiges Fach (ohne nc) ein. Dann bist Du wieder „ordentlicher“ Student.
Gruß
manfred
Hallo Manfred -
das löst leider das Problem nicht, da es mir hauptsächlich um die zwei Monate geht, die verstreichen würden, ehe ich mich (für was auch immer) neu an-/rückmelden könnte.
Trotzdem Danke & Gruß,
P.
Hallo Gandalf -
das wäre die für mich nachteiligere Variante. Was ist denn dann mit den Informationen auf dem Stammdatenblatt, die besagen, daß
a) eine Exmatrikulation - offenbar unabhängig von ihrem Grund - zeitlich wie eine Rückmeldung abläuft, und
b) ohnehin noch Entlastungsnachweise vorgelegt werden müssen (die ja unabhängig von der Urkunde erstellt werden, aber für die Exmatrikulation Bedingung sind).
Oder ist das wieder mal eine rechtliche Grauzone, die im Zweifelsfall zu Ungunsten des Fragenden gelesen wird?
Gruß
Pengoblin (*kopfschüttelnd*)
Hallo Pengoblin,
da mag es sicher Varianten in den einzelnen Gesetzen geben, Bildung ist Ländersache.
Bei uns war es so, daß die Urkunde nur dann ausgehändigt wurde wenn alle Entlastungen vorlagen (Bibliothek, Labore …).
–> Frag beim Prüfungsamt nach
Gandalf
Hi,
als ich damals mit meinem Diplom fertig war, stellte sich für mich die gleiche Frage - ich habe mich erstmal für den Promotionsstudiengang eingeschrieben, damit blieb ich im gleichen Fach und eingeschrieben. Wie schon von anderen erwähnt, kannst Du Dich auch einfach für ein anderes Fach einschreiben - das macht doch fast jeder…
Grüße
Cess
Hallo Pengoblin!
An unserer Uni (Trier, Rheinland-Pfalz) ist das so geregelt, dass man zum Ende des Semesters exmatrikuliert wird, in dem man fertig geworden ist. Das sollte also wohl die 2 Monate in deinem Fall abdecken. Die Idee mit dem Einschreiben in irgendetwas war bisher auch eine Idee, weiter als „Student“ zu gelten. Angesichts der Studienkonten, Studiengebühren etc., die allerortens im Gespräch sind, sollte man sich das aber gut überlegen.
Einfache Lösung deines Problems wäre übrigens, ins Studentensekretariat zu gehen und dort nachzufragen. Die Sachbearbeiter dort wissen nämlich die Antwort - garantiert.
MfG
Susanne Mensah