Exmatrikulation-Verwaltungbeitrag zurück?

Hallo ihr lieben,

ich habe am 1.3.07 eine ausbildung angefangen. das ganze hat sich kurzfristig ergeben, also erst am 27.2.07.
habe meinen dualen studiengang zum 28.2.07 gekündig; erst mal nur bei dem ausbildungsbetrieb.ich habe mich erst anfang märz exmatrikulieren lassen. es wurde ausdrücklich festgehalten, dass der ausbildungsvertrag nur mit einer immatrikulation gültig ist.
ich hatte nun schon anfang februar den verwaltugnbeitrag für die HAW HAmburg überwiesen. da ich in diesem semester aber nun überhaupt nicht teilgenommen habe, wüsste ich gerne, ob mir wenigstens ein teil des verwaltungsbeitrags „zurück steht“?!

danke für die hilfe
katharina

Hallo katharina,

wüsste ich gerne, ob mir
wenigstens ein teil des verwaltungsbeitrags „zurück steht“?!

geh mal davon aus, daß Du nichts zurückbekommst.
Du warst eingeschrieben und machst ohne Zwang (von der Perspektive der Hochschule aus gesehen9 einen Rückzieher.
Wenn Du ins Kino gehst und nach fünf Minuten wieder rausgehst, kriegst Du schließlich auch den Eintritt nicht zurück.

Gandalf

Kann mich gandalf nur anschließen. Bist doch nicht im Kaufhaus, wo du getragene Sachen zurückgeben kannst. Wo gibts denn sowas.

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