Hallo ihr lieben,
ich habe am 1.3.07 eine ausbildung angefangen. das ganze hat sich kurzfristig ergeben, also erst am 27.2.07.
habe meinen dualen studiengang zum 28.2.07 gekündig; erst mal nur bei dem ausbildungsbetrieb.ich habe mich erst anfang märz exmatrikulieren lassen. es wurde ausdrücklich festgehalten, dass der ausbildungsvertrag nur mit einer immatrikulation gültig ist.
ich hatte nun schon anfang februar den verwaltugnbeitrag für die HAW HAmburg überwiesen. da ich in diesem semester aber nun überhaupt nicht teilgenommen habe, wüsste ich gerne, ob mir wenigstens ein teil des verwaltungsbeitrags „zurück steht“?!
danke für die hilfe
katharina