Hallo Experten,
ich haette da mal eine Frage die bei uns im Studiengang sehr fuer Unklarheiten sorgt. Jeder weiss da ein bisschen was, aber genaues weiss man nicht…
Vielleicht kann hier jemand mal zur Klaerung beitragen.
Was passiert bei einer Exmatrikulation. Angenommen ein BWL Student/in schafft es nicht eine Klausur zu bestehen. Nach Wiederholung rasselt er durch und nun sieht die Pruefungsordnung keine Gnade mehr. Er wird also Zwangsexmatrikuliert. Was beduetet das fuer den die Student/in? Kann woanders an einer anderen Hochschule weiterstudiert werden? Kann ueberhaupt noch studiert werden? Was passiert danach?
Danke schon mal fuer eure Antworten.
Hallo,
Vielleicht kann hier jemand mal zur Klaerung beitragen.
Versuchen wirs mal.
Was passiert bei einer Exmatrikulation. Angenommen ein BWL
Student/in schafft es nicht eine Klausur zu bestehen. Nach
Wiederholung rasselt er durch und nun sieht die
Pruefungsordnung keine Gnade mehr. Er wird also
Zwangsexmatrikuliert.
Es gibt vielleicht Unterschiede zwischen FH und Uni, aber an einer (bayrischen) FH hat man zwei Wiederholungen, d. h. erst wenn jemand beim drittenmal wieder durchfällt ist er exmatrikuliert, dann gibt es wirklich keine Chancen mehr.
Was beduetet das fuer den die
Student/in? Kann woanders an einer anderen Hochschule
weiterstudiert werden?
Nicht im gleichen Studiengang, darin ist er nach einer Zwangsexmatrikulation bundesweit gesperrt.
Kann ueberhaupt noch studiert werden?
Klar, was anderes.
Was passiert danach?
Um aus eigener Erfahrung zu sprechen, nur nicht den Kopf hängen lassen und den Prof der einen hat durchfallen lassen mit ein paar der schmutzigsten Schimpfwörter die einem einfallen zu betiteln, natürlich sollte er es nicht mitbekommen, wegen Beleidungungsklagen usw. 
Ernsthaft, wirklich nicht den Kopf hängen lassen. Ein Studienabruch ist kein Weltuntergang. Je nachdem was man studiert hat gibt es sogar bestimmte Branchen die Studienabbrecher suchen. Trifft auf BWLer durchaus zu. Man muss alle Möglichkeiten ins Auge fassen und abwägen. Vielleicht lohnt sich noch eine Ausbildung, vielleicht ein vielversprechender Job ohne Ausbildung, vielleicht interessiert einem aber auch ein anderer Studiengang.
Gruß
Thomas
Hallo KLaus,
hier ein Auszug aus dem Landeshochschulgesetz von BW:
§ 54
Zulassungshindernisse
(1) Die Zulassung zu einem Studiengang muss versagt werden, wenn
- die in oder auf Grund von § 53 bestimmten Voraussetzungen nicht vorliegen,
- die Zulassung zu einem Studiengang beantragt wird, für den eine frühere Zulassung des
Studienbewerbers erloschen ist, weil der Bewerber eine Prüfung in dem Studiengang, ohne
sie wiederholen zu können, nicht bestanden hat; durch Satzung der Fachhochschule
kann bestimmt werden, dass dies auch für Studiengänge mit im wesentlichen gleichem
Inhalt gilt; wird die Zulassung für den Studienabschnitt vor der Vor- oder Zwischenprüfung
beantragt, so genügt eine entsprechende Vergleichbarkeit der Studiengänge in diesem
Abschnitt,
Muesste eigentlich klar sein. Sprich, sobald Exmatrikuliert is nix mehr mit gleichem Studiengang. Aber er koennte sich was aehnliches suchen. Jedoch koennen auch da wie oben beschrieben vond er FH Riegel vorgeschoben werden.
gruesse Bergsteiger
Hallo, an der fh sieht das folgendermaßen aus:
wichtig: hochschule ist ländersache !!!
nach einer exmatrikulation wegen mehrmaligem durchfallens bist du für den entsprechenden studiengang in diesen bundesland gesperrt. in der regel kannst du das gleiche fach in einen anderen bundesland an einer anderen fh neu beginnen. mit etwas glück bekommst du sogar vorher bestandene prüfungen teilweise anerkannt.
das kann ich dir versichern, da ich einige studenten (persönlich gut) kenne, die in bayern deswegen exmatrikuliert wurden und anschließend nach baden württemberg gingen und das fach neu aufnahmen.
wie es an unis aussieht, weis ich nicht.
gruss thomas
Bären und sonstige Tiere
Hallo Thomas,
an der fh sieht das folgendermaßen aus:
sehe ich anders:wink:
wichtig: hochschule ist ländersache !!!
Eben nur zum Teil. Und der betreffende Teil ist Bundesweit im FHG geregelt!
nach einer exmatrikulation wegen mehrmaligem durchfallens bist
du für den entsprechenden studiengang in diesen bundesland
gesperrt. in der regel kannst du das gleiche fach in einen
anderen bundesland an einer anderen fh neu beginnen. mit etwas
glück bekommst du sogar vorher bestandene prüfungen teilweise
anerkannt.
das kann ich dir versichern, da ich einige studenten
(persönlich gut) kenne, die in bayern deswegen exmatrikuliert
wurden und anschließend nach baden württemberg gingen und das
fach neu aufnahmen.
wie es an unis aussieht, weis ich nicht.
Ich weiß nicht, welchen Bären Dir diese Leute aufgebunden haben. Ich halte mich hier jetzt mal ans (bundesdeutsche) FH-Gesetz:
§ 56
Versagung der Einschreibung
(1) Personen, die sich für ein Studium bewerben, ist die Einschreibung zu versagen, wenn sie
- die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen nicht nachweisen (§ 53 Abs. 1 und Abs. 5 Nr. 1),
- die Voraussetzungen der in § 53 Abs. 5 Nr. 2 und 3 genannten Bestimmungen nicht nachweisen,
3. an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland bereits in dem gewählten Studiengang oder insgesamt in zwei Studiengängen den Prüfungsanspruch verloren haben,
- wegen einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung unter Betreuung stehen und infolgedessen studierunfähig sind,
- an einer Krankheit leiden, welche die Gesundheit anderer Studierender ernstlich gefährdet,
- keine ausreichenden Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen oder
- die Erfüllung der ihnen gegenüber der zuständigen Krankenkasse gemäß den jeweils geltenden Vorschriften über die studentische Krankenversicherung auferlegten Verpflichtungen nicht nachweisen.
Noch Fragen?
Grüße
Jürgen
Hallo,
das kann ich dir versichern, da ich einige studenten
(persönlich gut) kenne, die in bayern deswegen exmatrikuliert
wurden und anschließend nach baden württemberg gingen und das
fach neu aufnahmen.
Ich kann meinem Vorredner nur zustimmen, mit der Exmatrikulation ist man bundesweit gesperrt für den betreffenden Studiengang. Allerdings kann es sein das es kein zentrales Register für sowas gibt, ich würde denen Bekannten also mal empfehlen nicht so viel zu plappern.
Gruß
Thomas
hallo,
-
man hat mir keinen bären aufgebunden, die personen (ehemalige mitkomilitonen und freunde) kenne ich gut und treffe sie auch öfters.
-
zwecks dem gesetz „3. an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland bereits in dem gewählten Studiengang oder insgesamt in zwei Studiengängen den Prüfungsanspruch verloren haben“
–> an fast jeder fh klingt der studiengang zu einem gewissen berufsbild im wortlaut etwas anders und viele fh´s kreiern sich ihren hauseigenen titel „dipl.ing. blablbla…“
kann das der grund sein, warum es trotzdem funktioniert ???
z.b. an der fh x gibts den studiengang medientechnik, an der fh y den studiengang multimedia. oder an der fh x gibts den studiengang agrarwirtschaft, an der fh y den studiengang landwirtschaft. ist doch das selbe nur der name des studiengangs lautet anders.
und die titel lauten dann dementsprechend unterschiedlich.
mfg
thomas
hallo,
-
man hat mir keinen bären aufgebunden, die personen (ehemalige
mitkomilitonen und freunde) kenne ich gut und treffe sie auch
öfters.
-
zwecks dem gesetz „3. an einer Hochschule in der
Bundesrepublik Deutschland bereits in dem gewählten
Studiengang oder insgesamt in zwei Studiengängen den
Prüfungsanspruch verloren haben“
–> an fast jeder fh klingt der studiengang zu einem
gewissen berufsbild im wortlaut etwas anders und viele fh´s
kreiern sich ihren hauseigenen titel „dipl.ing. blablbla…“
kann das der grund sein, warum es trotzdem funktioniert ???
z.b. an der fh x gibts den studiengang medientechnik, an der
fh y den studiengang multimedia. oder an der fh x gibts den
studiengang agrarwirtschaft, an der fh y den studiengang
landwirtschaft. ist doch das selbe nur der name des
studiengangs lautet anders.
und die titel lauten dann dementsprechend unterschiedlich.
Da kommt es dann auf die Satzung der FH an. Habs in meinem anderen Posting weiter unten drinne.Die FH’s koennen Dich also auch abweisen wenn der Studiengang aehnlich klingt, bzw. aehnliche Inhalte vorweist. Am Besten schaust Du die die Satzungen der FH an.
Gruesse Bergsteiger
mfg
thomas