Hallo Exorzismus-Experten,
angeregt durch die böse Geschichte unten ist mir die Frage gekommen, inwieweit der zu Exorzierende eigentlich sein Einverständis geben muss. (mich interessiert jetzt vor allem die kath. Kirche.)
Hat der/die überhaupt ein Wörtchen mitureden? Schließlich könnte man ja immer argumentieren, der Teufel/die Däminen in ihm weigern sich gerade…Wenn nicht er/sie - dann die Eltern? oder wer? Wenn kein Einverständnis nötig ist, würde mich interessieren, wie das säkulare Strafrecht darauf reagiert? Freiheitsberaubung, Nötigung, Misshandlung - ev. Körperverletzung…sind ja Stratatbestände.
Ich will jetzt nicht diskutieren, ob Exorzismus gut oder schlecht ist, funktionieren kann oder nicht - sondern wirklich ganz banal wissen, wie das eigentlich in in der Praxis und de Kirchenjure so gehandelt wird.
viele grüße,
barbara
Hallo Barbara,
Hat der/die überhaupt ein Wörtchen mitureden? Schließlich
könnte man ja immer argumentieren, der Teufel/die Däminen in
ihm weigern sich gerade…Wenn nicht er/sie - dann die
Eltern? oder wer? Wenn kein Einverständnis nötig ist, würde
mich interessieren, wie das säkulare Strafrecht darauf
reagiert? Freiheitsberaubung, Nötigung, Misshandlung - ev.
Körperverletzung…sind ja Stratatbestände.
gute und vor allem die ganze Aufregung im letzten Thread ziemlich entzaubernde Antworten bietet:
http://www.kath.ch/skz/skz-2002/pastoral/pa20.htm
Viele Grüße
franz
Hallo Barbara,
Hallo Exorzismus-Experten,
das bin ich sicher nicht 
Trotzdem ein Antwort-Versuch:
Wie bei Behandlungen von physischen oder psychischen Erkrangungen auch wird man in der Praxis wohl oft das Problem haben, dass der/die Betroffene durch die Erkrankung selbst oder durch andere Umstände gar nicht in der Lage ist, frei über die Therapieform zu entscheiden. In diesem Fall muss die Entscheidung natürlich von einem Verwandten, Vormund etc. getroffen werden. Es macht also wenig Sinn, eine Entscheidung des/der Betroffenen selber zwingend zu fordern. Wieweit dies allerdings im Regelwerk festgelegt ist, habe ich auch nicht herausbekommen.
Insgesamt neige ich schon zu der Ansicht, dass es neben Erkrankungen des Körpers und der Psyche auch Erkrankungen der Seele gibt, die mit medizinischen oder psychotherapeutischen Mitteln letztlich nicht adäquat angegangen werden können, sondern eben einen „seelischen Beistand“ erfordern. Ob man diese Krankheitsbilder jetzt mit „Besessenheit von Dämonen“ gleichsetzen mag, ist eine andere Frage.
Aus dem von Franz verlinkten Text und auch aus anderen Zitaten im vorigen Thread geht ja herver, dass es der römischen Kirche bei der Ausübung des Exorzismus zunehmend um einen therapeutischen Ansatz im oben angeführten Sinn handelt - dies natürlich nach einem schmerzhaften Lernprozess wegen einiger Todesfälle in Zusammenhang mit Exorzismen. Trotzdem bleiben einige Fragen offen: dass eine medizinische und psychiatrische Begleitung des Exorzismus nur „empfohlen“ aber nicht zwingend vorgeschrieben ist, lässt sicher einige Schlupflöcher für Scharlatanerie offen.
Wenn es tatsächlich so ist, dass Priester nur noch dann zu Exorzisten bestellt werden, wenn sie eine psychotherapeutische Zusatzausbildung haben, ist das sicher eine wichtige Entwicklung in die richtige Richtung. Ich habe nur meine Zweifel, ob diese Maßgabe in allen Ortskirchen, besonders der 3. Welt, auch tatsächlich umgesetzt wird. Die berüchtigten Massen-Exorzismen des Erzbischofs Milingo lassen nichts gutes ahnen …
Grüße
Wolfgang