ExPartner verwehrt Zugang zur gemeinsamen Wohnung

Hallo zusammen,

Folgendes Szenario (Sorry ist etwas länger):

A(weiblich) und B(männlich) sind zusammen und haben eine gemeinsame Wohnung. Die Beziehung läuft nicht gut und sie trifft sich mit jemand anderem. B bekommt das zufällig her raus und es kommt zu einem Streit bei dem sich beide voneinander trennen. Noch am selben Tag packt A ihre nötigsten Sachen und geht. Sie übergibt vor lauter Aufregung den Wohnungsschlüssel an B.

Jetzt kommt es noch zu mehreren Zwischenfällen bei denen B schlecht über A redet und anfängt den kompletten Bekanntenkreis inkl. der Verwandten von A durchzutelefonieren um jedem zu erzählen, dass A eine
***** ist und verbreitet Lügen über sie.

Dementsprechend ist das Verhältnis nicht mehr sonderlich gut.

Jetzt hat A noch Sachen in der gemeinsamen Wohnung. Darunter einen Schrank, Esstisch + Garnitur, kleinere Kommoden und persönliche Sachen usw. Bisher hat B jeglichen Termin abgesagt damit A nicht an ihr Eigentum kommt.

A hat B eine E-Mail geschrieben mit einer Auflistung aller Sachen die sie gerne holen würde und über welche Sie noch gerne mit B sprechen würde. B block regelrecht alles ab.

Was kann A tun um an Ihr Eigentum zu kommen? Sie steht zusammen mit B als Hauptmieter im Mietvertrag. A hat alle Kaufverträge für Ihre Sachen die sie möchte. Sie kann also nachweisen dass diese Ihr gehören.

Ein weiteres Problem ist das A jetzt 100km weit entfernt vorrübergehend im elterlichen Haus untergekommen ist. Also kein Katzensprung um mal eben vorbeizufahren.

Darf A sich mit einem Schlüsseldienst mit Abwesenheit von B Zugang zur Wohnung verschaffen? Sollte die Polizei eingeschalten werden oder erst rechtlichen Beistand von einem Rechtsanwalt holen?

Vielen Dank an alle die es bisher geschafft haben :smile:

Grüße sai

Gerade noch ein kleines Update:

B hat anscheinend A aus dem Mietvertrag selbstständig rausgestrichen ohne Zustimmung A und dem Vermieter.

hi,

wenn sie noch im mietvertrag steht ist es ja noch ihre wohnung! sie darf also mit schlusseldienst in die wohnung, wäre so als ob sie die schlüssel vergessen hätte.
er darf garnichts am vertrag machen! und außerdem müsste der vermieter ebenfalls eine kopie haben indem sie mit drinn steht!

gruß

B hat anscheinend A aus dem Mietvertrag selbstständig
rausgestrichen ohne Zustimmung A und dem Vermieter.

B kann nicht einseitig den Vertrag mit dem Vermieter ändern, zumindestens den Vermieter müßte er fragen.

Danke erstmal für die Antworten.

Wäre es in diesem Falle nicht ratsamer die Polizei mitzunehmen?

Im Moment ist B alles zu zutrauen. Wenn jetzt A mit Freunden Ihre Sachen holt könnte B anschließend behaupten, dass Sie mehr Sachen mitgenommen hat als ihr eigentlich gehört. Quasi die Polizei als neutrale Zeugen.

Ein weiteres heikles Thema ist der Computer von B auf dem Bilder von A von denen sie nicht möchte, dass er sie weiterhin hat. Es wäre kein Problem diese zu löschen ohne das Beisein von B aber der PC ist Eigentum von B.

Was A nun ebenfalls heute erfahren ist, dass Sie ohne Ihr Wissen aus dem gemeinsamen Haushaltskonto gestrichen wurde. Wollte Sie ebenfalls veranlassen aber hat B denn diese Rechte? Wundert mich etwas :confused:

Danke vielmals

hi, polizei wird da nicht mitkommen, eventuell freunde oder bekannte als zeugen mitnehmen!
ich würd die bilder auf jedenfall löschen, ist doch nicht nachweisbar.
was ist denn eigentlich ein haushaltskonto?

Gerade noch ein kleines Update:

B hat anscheinend A aus dem Mietvertrag selbstständig
rausgestrichen ohne Zustimmung A und dem Vermieter.

Ach weißt du, durchstreichen kann man bei einem Vertrag viel. Sogar wie hoch die Miete ist.
Das ändert aber gar nichts an dem Inhalt des Vertrages.

Im Zweifelsfalle hat ja der Vermieter auch einen Mietvertrag in dem nicht herum geschmiert wurde.

:wink: Gruß

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Warum wirft A nicht einfach B aus der Wohnung? Wer da Mieter ist, kann es doch machen.

Warum wirft A nicht einfach B aus der Wohnung? Wer da Mieter
ist, kann es doch machen.

Der eine Mieter den anderen? Es sind BEIDE Mieter. Egal, wer da im Vertrag rumkritzelt.
Gruß
loderunner

Nur wer im Mietvertrag steht, hat das Recht. Wenn B nur mitwohnt, ist es leicht, diese Person rauszubefördern.