Expat in Japan-Wie deutsche Einkuenfte versteuern?

Hallo,
Ich lebe & arbeite als Expat seit Anfang 2011 in Japan. Meine Firma hat mich bis maximal vier Jahre zu unserem Ableger nach Japan entsandt (Host Based Delegation). Die Firma in Japan bezahlt mein Gehalt, meine deutsche Firma hat mir am Anfang des Jahres einen Bonus fuer meine Leistungen in 2010 ausgezahlt. Darueberhinaus bekomme ich von meiner deutschen Firma auch noch monatlich 250 EUR Familientrennungsgeld, da meine Frau in DE weiter studiert. Daher habe ich auch einen Wohnsitz in DE und Japan.

Ich habe schon rausgefunden, dass ich als Non-Permanent-Resident meine japanischen Einkuenfte in Japan versteuern muss. Meine o.g. deutschen Einkuenfte muss ich wohl in DE versteuern. Weiss jemand, ob fuer die Berechnung der Besteuerung in DE das Welteinkommen oder nur die in Deutschland erzielten Einkuenfte herangezogen wird ?

Vielen Dank schon einmal !

Will jetzt hier nichts verkehrtes sagen aber ich meine Du müsstest nachweisen das Du im Ausland besteuert worden bist.Ich glaube zwischen Japan und Deutschland gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen, damit Du hier nur die Steuern auf Einkünfte in Deutschland zahlen musst.
LG

Danke schon einmal ! Ja, es gibt ein DBA mit DE, welches besagt, dass ich meine in Japan erhaltenen Einkuenfte in JP versteuern muss. Das was ich in DE bekomme, muss ich aber in DE versteuern. Meine Frage nur, ob fuer die Berechnung des Steuersatzes in DE das Welteinkommen herangezogen wird oder nur die Einkuenfte in DE. Logisch waere ja letzteres. Nur sicher bin ich mir nicht :wink:

Hallo Philipp,

es tut mir leid, - doch ich kann Dir leider nicht weiterhelfen.

Gruß
Brendon

Das ist nicht leicht zu beantworten.
Grundsätzlich gillt: Nur wer in Deutschland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist unbeschränkt steuerpflichtig.
Mit vielen Staaten hat die Bundesrepublik ein Doppelbesteuerungsabkommen. Dieses soll die Doppelbesteuerung verhindern. Wie das DBA mit Japan aussieht, weiß ich nicht. I.d.R. werden jedoch die ausländischen Lohnsteuern angerechnet. Wenn Sie sich Elster installieren (www.elster.de) können Sie Ihre Daten incl. dem ausländischen Lohn eintragen und eine Berechnung durchführen.

Also so wie ich das ganze verstanden habe wird das Welteinkommen nur genutzt wenn 90 % der Einkünfte in DE liegen.
LG Sabine

Danke zusammen, Ich werde den Tip mit dem Elster aufnehmen und einmal durchspielen.

Hallo,

es tut mir leid, aber ich habe im Unternehmen gerade ein ähnliches Problem und trotz fachlicher Unterstützung durch eine renomierte internationale Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft, die sehr viel Know How haben (sollten), haben wir eine Lohnsteuerprüfung am Hals und wir streiten gerade um Nachzahlungen. Daher kann ich nur emfehlen einen erfahrenen internationalen Steuerberater aufzusuchen um keine Fehler zu machen.

Hallo Philipp,
ich kann und darf Ihnen in meiner Tätigkeit als Finanzkaufmann diesbezüglich leider Antwort geben. Mein Tipp: Steuerberater konsultieren - ist auch telefonisch möglich.

Schöne Grüsse
John