ich möchte heute mal folgenden konstruierten Fall zur Diskussion stellen:
Herr Maier ist vor der Bundestagswahl 2002 mit seinem Wahlzettel, er ist Briefwähler, bei einem Notar gewesen und hat in dessen Gegenwart seine Stimme für die SPD abgegeben. In einem Protokoll hat er die Beweggründe für seine Wahl durch den Notar schriftlich aufnehmen lassen und beglaubigen lassen.
Einer seiner Beweggründe die SPD zu wählen war die Aussage im Wahlkampf, das Zitat “Eine Absenkung der Arbeitslosenhilfe auf Sozialhilfeniveau kommt für uns nicht in Frage“. Diese Aussage ist eindeutig Personen, die nicht für sich persönlich, sondern im Namen der Parteiführung, die wiederum die Partei insgesamt vertritt, zu zuordnen.
Aktuell muss Herr Maier nun verstellen, das diese Aussage keinen Bestand mehr hat und voraussichtlich zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Erklärung schon nicht der erklärte Wille zur Umsetzung dieser Aussage bestanden hat.
Frage 1.
Kann Herr Maier die SPD, vertreten durch ihren Vorstand, auf Schadenersatz verklagen wegen z.B. Vertrauensschaden?
Frage 2.
Kann Herr Maier die SPD, vertreten durch ihren Vorstand, wegen Betruges?
Frage 3.
Hat Herr Maier generell die Möglichkeit , unter Berücksichtigung der derzeitig gültigen Rechtslage, Parteien auf Grund von Nichterfüllen, ja einem sich nicht einmal Bemühens um die Erfüllung von Wahlversprechen, diese zu Verklagen?
Ich kann mir das ein oder andere grinsende Gesicht beim Lesen dieses Beitrages gut vorstellen, auch massives Kopfschütteln liegt innerhalb meiner Vorstellungskraft, aber ich meine die Frage wirklich ernst und wäre für ernsthafte Beiträge und eine rege Diskussion sehr dankbar.
Ich kann mir das ein oder andere grinsende Gesicht beim Lesen
dieses Beitrages gut vorstellen, auch massives Kopfschütteln
liegt innerhalb meiner Vorstellungskraft, aber ich meine die
Frage wirklich ernst und wäre für ernsthafte Beiträge und eine
rege Diskussion sehr dankbar.
Hast du mit irgendeinem Politiker oder irgendeiner Partei einen rechtsgültigen Vertrag geschlossen, der auf eine bestimmte Leistunsgerbringung basiert?
Ich sehe das so:
Alles, was im Wahlkampf gesagt, gezeigt oder gedruckt wird, ist nichts weiter als eine Absichtserklärung. Zwischen Kandidaten/Partei und dem Wähler besteht kein rechtsverbindlicher Vertrag, in dem eine Seite erklärt, aufgrund der erbrachten Leistung des Vertragspartners eine bestimmte eigene Leistung zu erbringen.
Auch in aller Öffentlichkeit gegebene Versprechen gelten juristisch als nicht einklagbar (siehe Kohls Aussage der „blühenden Landschaften“ im Osten und dass es im Westen niemandem schlechter gehen solle).
Anders ist es mit Aussagen, die als eidesstattliche Versicherungen gemacht wurden. Bewahrheiten sich eidesstattliche Versicherungen nicht, müssen die Gerichte aktiv werden (siehe Barschel).
Ob man die Nichterfüllung einer Absichtserklärung als Lüge betrachten darf, möge jeder selbst entscheiden.
Ich finde diese Herangehensweise klasse.
Aber selbst, wenn Du qua Verfassung oder anderen „Gesetzen“ berechtigt wärst, heißt das in Deutschland leider gar nichts. Die scheinbar
eindeutigsten Rechstlagen werden hier doch völlig willkürlich nach dem
Gusto der Richter verdreht.
ich bin zwar kein Experte, kann mich aber erinnern das bereits einmal ein Landgericht (ich meine Berlin) entschieden hat, dass Wahlversprechen von Politikern genau das Wert sind, was man mit gesundem Menschenverstand vermuten sollte: Einen feuchten Dreck.
Gute Idee, aber leider wird Herr Meier keinen Erfolg haben. Er hat naemlich bei seiner Stimmabgabe nicht beachtet, dass diese Wahl geheim durchgefuehrt werden muss. Darum wuerde ihm der Beweis fehlen, dass er tatsaechlich so gewaehlt hat wie er vorgibt.
Ich hab zum Thema nicht viel beizutragen, bin mir aber recht sicher, dass „politische Versprechen“ in keinster Weise einzuklagen sind. Und mit Einschränkungen muss ich sagen: Das ist auch besser so. Zwar kann so ein Politiker lügen was er will, das ist mir aber immer noch lieber, wie wenn er gar keine deutlichen Aussagen mehr trifft. Dann würden fast alle politischen Reden noch Inhaltsleerer werden als sie jetzt schon sind und es würden überhaupt keine INhalte mehr rüber kommen. Schließlich düfte sich dann kein Politiker mehr erlauben, irgendwas zu versprechen, da er faktisch immer auf irgendwelche Komnpromisse angewiesen ist und seine Meinung nie alleine durchsetzen kann.
Ich bin kein Wissenschaftler und nur mäßig intelligent, aber irgendwas sagt mir, dass das so, wie es ist, schon besser ist.
Wenn Herr Meier gültig, also geheim gewählt hat, kann er nicht beweisen, was er gewählt hat. Kann er beweisen, was er gewählt hat, dann hat er nicht geheim und damit ungültig gewählt und bestenfalls gegen das Wahlgesetz verstoßen. einzuklagen hat er Nichts.
… ja, das klingt wahrscheinlich, so würde der Richter wohl entscheiden. Gut für die Politiker, sie könne weiter lügen.