Expertenfrage: Verklagen von politischen Parteien

Werte Expertenrunde und werter Leser,

ich möchte heute mal folgenden konstruierten Fall zur Diskussion stellen:

Herr Maier ist vor der Bundestagswahl 2002 mit seinem Wahlzettel, er ist Briefwähler, bei einem Notar gewesen und hat in dessen Gegenwart seine Stimme für die SPD abgegeben. In einem Protokoll hat er die Beweggründe für seine Wahl durch den Notar schriftlich aufnehmen lassen und beglaubigen lassen.
Einer seiner Beweggründe die SPD zu wählen war die Aussage im Wahlkampf, das Zitat “Eine Absenkung der Arbeitslosenhilfe auf Sozialhilfeniveau kommt für uns nicht in Frage“. Diese Aussage ist eindeutig Personen, die nicht für sich persönlich, sondern im Namen der Parteiführung, die wiederum die Partei insgesamt vertritt, zu zuordnen.

Aktuell muss Herr Maier nun verstellen, das diese Aussage keinen Bestand mehr hat und voraussichtlich zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Erklärung schon nicht der erklärte Wille zur Umsetzung dieser Aussage bestanden hat.

Frage 1.
Kann Herr Maier die SPD, vertreten durch ihren Vorstand, auf Schadenersatz verklagen wegen z.B. Vertrauensschaden?

Frage 2.
Kann Herr Maier die SPD, vertreten durch ihren Vorstand, wegen Betruges?

Frage 3.
Hat Herr Maier generell die Möglichkeit , unter Berücksichtigung der derzeitig gültigen Rechtslage, Parteien auf Grund von Nichterfüllen, ja einem sich nicht einmal Bemühens um die Erfüllung von Wahlversprechen, diese zu Verklagen?

Ich kann mir das ein oder andere grinsende Gesicht beim Lesen dieses Beitrages gut vorstellen, auch massives Kopfschütteln liegt innerhalb meiner Vorstellungskraft, aber ich meine die Frage wirklich ernst und wäre für ernsthafte Beiträge und eine rege Diskussion sehr dankbar.

Bis dann
Lone

Hallo!

in dessen Gegenwart seine Stimme für die SPD abgegeben.

Das wäre ein Verstoß gegen das geheime Wahlrecht.
Kann Herr Maier die SPD, vertreten durch ihren Vorstand, auf
Schadenersatz verklagen wegen z.B. Vertrauensschaden?

Nein, denn erstens kandidieren für Parlamente soweit Verhältniswahlrecht besteht nicht die Parteien, sondern Listen (die natürlich meist den gleichen Namen haben wie die Parteien) und zweitens ist das freie Mandat der Abgeordneten verfassungsrechtlich abgesichert. Dies entspringt aus dem Repräsentativsystem, nachdem das Volk zwar Vertreter wählen (und evtl. abwählen) kann, jedoch nicht die Willensbildung zur Gesetzgebung selbst bilden kann. Die Väter des deutschen Grundgesetzes haben aus historischen Gründen dieses Repräsentativprinzip äußerst konsequent (konsequenter als in den meisten anderen Staaten, die ebenfalls ein Repräsentativsystem haben) umgesetzt. Jeder Abgeordnete hat das Recht abzustimmen, wie er es für richtig hält. Dabei ist auch zu beachten, dass selbst ein Koalitionspakt nur eine politische Vereinbarung ist, aber rechtlich keinerlei Wirkung hat. Daher die einzige Möglichkeit gebrochene Wahlversprechen zu ahnden ist 1. Abwahl soweit möglich oder 2. bei der nächsten Wahl, diejenige Person nicht zu wählen.

Frage 2.
Kann Herr Maier die SPD, vertreten durch ihren Vorstand, wegen
Betruges?

Nein, siehe oben

Frage 3.
Hat Herr Maier generell die Möglichkeit , unter
Berücksichtigung der derzeitig gültigen Rechtslage, Parteien
auf Grund von Nichterfüllen, ja einem sich nicht einmal
Bemühens um die Erfüllung von Wahlversprechen, diese zu
Verklagen?

Nein siehe oben

Gruß
Tolm

hi,

Frage 1.
Kann Herr Maier die SPD, vertreten durch ihren Vorstand, auf
Schadenersatz verklagen wegen z.B. Vertrauensschaden?

welcher schaden? welche ursache? welche rechtsgrundlage? schadenersatz gibts aus vertrag (den hast du nicht) oder aus gesetz. hier müsste eine unerlaubte handlung etc. vorliegen. ist alles nicht, deswegen nixe!

Frage 2.
Kann Herr Maier die SPD, vertreten durch ihren Vorstand, wegen
Betruges?

betrug = "Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. "

welchen vermögensvorteil? und wenn du einen findest, dann muss er auch noch rechtswidrig sein! mir will hier nix einfallen.

Frage 3.
Hat Herr Maier generell die Möglichkeit , unter
Berücksichtigung der derzeitig gültigen Rechtslage, Parteien
auf Grund von Nichterfüllen, ja einem sich nicht einmal
Bemühens um die Erfüllung von Wahlversprechen, diese zu
Verklagen?

falsche wortwahl, nicht wahlversprechen, sondern vorhabensbeschreibung. ein erfüllungsanspruch des bürgers gibt es nicht.

im übrigen verstößt die stimmabgabe gegen die wahlrechtsgrundsätze, auch wenn es ein notar ist, der nun gesehen hat wo das kreuz gesetzt wurde. wenn das mal nicht „gegen dich verwendet wird“ …

die einzige strafe: beim nächsten mal jemand anderes wählen.

gruss vom

showbee

Werte Expertenrunde und werter Leser,

ich möchte heute mal folgenden konstruierten Fall zur
Diskussion stellen:

Herr Maier ist vor der Bundestagswahl 2002 mit seinem
Wahlzettel, er ist Briefwähler, bei einem Notar gewesen und
hat in dessen Gegenwart seine Stimme für die SPD abgegeben. In
einem Protokoll hat er die Beweggründe für seine Wahl durch
den Notar schriftlich aufnehmen lassen und beglaubigen lassen.
Einer seiner Beweggründe die SPD zu wählen war die Aussage im
Wahlkampf, das Zitat “Eine Absenkung der
Arbeitslosenhilfe auf Sozialhilfeniveau kommt für uns nicht in
Frage“. Diese Aussage ist eindeutig Personen, die nicht
für sich persönlich, sondern im Namen der Parteiführung, die
wiederum die Partei insgesamt vertritt, zu zuordnen.

Aktuell muss Herr Maier nun verstellen, das diese Aussage
keinen Bestand mehr hat und voraussichtlich zum Zeitpunkt der
Abgabe dieser Erklärung schon nicht der erklärte Wille zur
Umsetzung dieser Aussage bestanden hat.

Frage 1.
Kann Herr Maier die SPD, vertreten durch ihren Vorstand, auf
Schadenersatz verklagen wegen z.B. Vertrauensschaden?

Frage 2.
Kann Herr Maier die SPD, vertreten durch ihren Vorstand, wegen
Betruges?

Frage 3.
Hat Herr Maier generell die Möglichkeit , unter
Berücksichtigung der derzeitig gültigen Rechtslage, Parteien
auf Grund von Nichterfüllen, ja einem sich nicht einmal
Bemühens um die Erfüllung von Wahlversprechen, diese zu
Verklagen?

Ich kann mir das ein oder andere grinsende Gesicht beim Lesen
dieses Beitrages gut vorstellen, auch massives Kopfschütteln
liegt innerhalb meiner Vorstellungskraft, aber ich meine die
Frage wirklich ernst und wäre für ernsthafte Beiträge und eine
rege Diskussion sehr dankbar.

Bis dann

Lone

Hey Lone,

den Vorschreibern gilt der Dank der Demokratiegesellschaft. Auf diese Art und Weise geht es
nicht. Aber es ginge anders:

Eine Klage auf Schadenersatz ist zulässig. Aber nur gegen den Bundeskanzler. Seine Minister sind wie eingesetzte Angestellte zu werten.
Fall 1: Das Dosenpfand, verantwortlich und umgesetzt, Herr Trittin, Umweltminister. Chaos hoch zehn. Unausgegorene Gesetzesgebung ohne Nachhaltigkeit. Schaden: millionen von Bundesbürger verlieren vorher entrichtetes Pfandgeld durch nicht bundesweit geregelte Rücknahme des Leergutes. Der Bürger verliert um dieses Pfandgeld adäquart zurückzuerhalten Geld. Der finanzielle Schaden eines jeden Bürgers. Verantwortlich der Kanzler mit der abgelegten Prämisse bei der Amtsübernahme Schaden von der Bundesrepublik Deutschland fernzuhalten. Seine Zustimmung zu diesem Gesetz ist unter seiner Verantwortung schadensersatzfähig.

Fall 2: Verkehrsminister Stolpe und Toll-Collect System
Schaden durch dilletantisches kaufmännisches Handeln dreistellige Millionen Euro, die fest im Staatshaushalt vom Finanzminister Eichel eingeplant wurden. Geschädigter: Der Bürger. Durch die Ausfälle erhöhen sich entweder die Schulden des Staates oder es entstehen Steuererhöhungen. Der Kanzler ist hierfür verantwortlich, weil er dem Volke Schaden grob fahrlässig zugeführt hat.

Diese Art der Schadensersatzklage kann jeder Bürger erheben. Bloß wer soll diese juristische zivilrechtliche Klage auf Schadenersatz bezahlen? Letztendlich bezahlt durch die Fehler der Politiker, deren Absicht es nicht war, was dabei manchmal an Unfug herauskommt, der Bürger.

Die ist eine Festellung von Tatsachen und soll keine persönliche politische Bewertung darstellen.

Gruß

Rolf

Hallo!

Auch wenn es stimmt, dass es im Endeffekt immer den Bürger trifft und wenn es auch so ist, dass Politiker nicht immer etwas dafür können für den Unsinn, der oft gemacht wird, so ist es erstens falsch, dass es sich um Tatsachenfeststellungen handelt. Vielmehr ist es eine Meinung.

Und eines ist zu beachten: Verantwortlich für die Gesetze sind nicht die Regierungsmitglieder. Auch wenn diese natürlich auf Grund der Koalitionsabkommen einen riesigen Einfluss auf Gesetze haben, so liegt die letztendliche Verantwortlichkeit immer noch beim Parlament und dort bleibt sie auch. Das Parlament kann sehr wohl gegen den Willen der Regierung ein Gesetz beschließen, aber die Regierung kann niemals gegen den Willen des Parlaments ein Gesetz machen und die Zustimmung des Bundeskanzlers zu einem Gesetz ist schon überhaupt nicht notwendig. Auch wenn der politische Einfluss der Regierung im parlamentarischen Regierungssystem auf die Gesetzgebung groß ist, so ist es trotzdem rechtlich nicht möglich, dem Bundeskanzler oder den Ministern die Verantwortung für Gesetze in die Schuhe zu schieben. Das wird zwar immer wieder gemacht, ist aber rechtslogisch nicht argumentierbar.

Das sollte man bei der ganzen Problematik hier beachten.

Gruß
Tom

Hallo Tom,

so habe ich nicht argumentiert. Die Gesetze wurden durch den Bundestag, wenn abstimmigpflichtig, durch den Bundesrat, beschlossen. Dies ist ja auch ok. Aber letztendlich ist für die korrekte Umsetzung dieser Gesetze doch der Gesetzgeber, nämlich die Regierung, vertreten durch den Bundeskanzler, verantwortlich. Dienstvorschriften, die verletzt werden, haben diziplinarische Auswirkungen auf den, der sie verletzt hat. Oder nicht ? Der oberste Dienstherr einer Behörde ist immer der verantwortliche Minister. Der Minister wird aber durch den Bundeskanzler vorgeschlagen. Der Bundespräsident vereidigt diesen Minister. Dieser Eid soll kein Lippenbekenntnis sein, sondern der hat schon seinen tiefergehenden Grund. Bei guter Umsetzung der Gesetze stellen sich die Minister breitschultrig der Öffentlichkeit gegenüber und geniessen den Ruhm. Bei schlechter Umsetzung sollen sie keine Verantwortung und Konsequenzen erdulden. Sie sind vom Volk bezahlte(sehr gut bezahlte) Arbeitnehmer. Bei grober Fahrlässigkeit gibt es Konsequenzen. Dies ist überall so. Gerade bei den Behörden.

Gruß

Rolf

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Die Gesetze wurden durch den
Bundestag, wenn abstimmigpflichtig, durch den Bundesrat,
beschlossen. Dies ist ja auch ok.

Aber letztendlich ist für die korrekte Umsetzung
dieser Gesetzdoch doch der Gesetzgeber,
nämlich die Regierung, vertreten durch den Bundeskanzler,
verantwortlich.

Nein, so ist das falsch. Die Regierung und die Minister sind für die Umsetzung der Gesetze verantwortlich, das ist richtig (diese Umsetzung wird ja auch von den Gerichtshöfen kontrolliert). Wenn du der Meinung bist, dass die Verwaltung das Gesetz falsch anwendet, kannst du das ja vor Gericht abklären lassen.

Die Regierung ist aber keinesfalls der Gesetzgeber, soetwas wäre mit einer Demokratie nicht vereinbar.

Dienstvorschriften, die verletzt werden, haben
diziplinarische Auswirkungen auf den, der sie verletzt hat.
Oder nicht ? Der oberste Dienstherr einer Behörde ist immer
der verantwortliche Minister. Der Minister wird aber durch den
Bundeskanzler vorgeschlagen. Der Bundespräsident vereidigt
diesen Minister. Dieser Eid soll kein Lippenbekenntnis sein,
sondern der hat schon seinen tiefergehenden Grund. Bei guter
Umsetzung der Gesetze stellen sich die Minister breitschultrig
der Öffentlichkeit gegenüber und geniessen den Ruhm. Bei
schlechter Umsetzung sollen sie keine Verantwortung und
Konsequenzen erdulden.

Richtig so ist es. Deshalb kann sich jeder Bürger, der von einer Gesetzesverletzung durch die Verwaltung betroffen ist, dies vor Gericht abklären lassen (rechtliche Kontrolle der Verwaltung), genausogut kann das Parlament als gewählte Volksvertretung die Regierung jederzeit abwählen (politische Kontrolle der Regierung).

Sie sind vom Volk bezahlte(sehr gut
bezahlte) Arbeitnehmer. Bei grober Fahrlässigkeit gibt es
Konsequenzen. Dies ist überall so. Gerade bei den Behörden.

Ja es gibt auch Konsequenzen. Aber für die Gesetzgebung ist und bleibt Gott sei Dank das Parlament verantwortlich und nicht die Regierung, auch wenn das traurigerweise ein großer Teil der Bevölkerung immer noch nicht verstanden hat. Außerdem hat deine Antwort mit dem Ausgangsposting nichts zu tun, denn da ging es darum, ob man eine politische Partei für das Brechen eines Wahlversprechens zivilrechtlich oder strafrechtlich belangen kann, also 1. um eine Angelegenheit der Gesetzgebung (und damit nicht der Regierung) und zweitens um keine Angelegenheit der Gesetzesvollziehung (was tatsächlich eine Angelegenheit der Regierung ist). Ob ein Dosenpfand eingeführt wird oder nicht ist keine Angelegenheit der Regierung, sondern des Parlaments - somit ist die Verantwortung klar.

Gruß
Tom