Werte Expertenrunde und werter Leser,
ich möchte heute mal folgenden konstruierten Fall zur Diskussion stellen:
Herr Maier ist vor der Bundestagswahl 2002 mit seinem Wahlzettel, er ist Briefwähler, bei einem Notar gewesen und hat in dessen Gegenwart seine Stimme für die SPD abgegeben. In einem Protokoll hat er die Beweggründe für seine Wahl durch den Notar schriftlich aufnehmen lassen und beglaubigen lassen.
Einer seiner Beweggründe die SPD zu wählen war die Aussage im Wahlkampf, das Zitat “Eine Absenkung der Arbeitslosenhilfe auf Sozialhilfeniveau kommt für uns nicht in Frage“. Diese Aussage ist eindeutig Personen, die nicht für sich persönlich, sondern im Namen der Parteiführung, die wiederum die Partei insgesamt vertritt, zu zuordnen.
Aktuell muss Herr Maier nun verstellen, das diese Aussage keinen Bestand mehr hat und voraussichtlich zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Erklärung schon nicht der erklärte Wille zur Umsetzung dieser Aussage bestanden hat.
Frage 1.
Kann Herr Maier die SPD, vertreten durch ihren Vorstand, auf Schadenersatz verklagen wegen z.B. Vertrauensschaden?
Frage 2.
Kann Herr Maier die SPD, vertreten durch ihren Vorstand, wegen Betruges?
Frage 3.
Hat Herr Maier generell die Möglichkeit , unter Berücksichtigung der derzeitig gültigen Rechtslage, Parteien auf Grund von Nichterfüllen, ja einem sich nicht einmal Bemühens um die Erfüllung von Wahlversprechen, diese zu Verklagen?
Ich kann mir das ein oder andere grinsende Gesicht beim Lesen dieses Beitrages gut vorstellen, auch massives Kopfschütteln liegt innerhalb meiner Vorstellungskraft, aber ich meine die Frage wirklich ernst und wäre für ernsthafte Beiträge und eine rege Diskussion sehr dankbar.
Bis dann
Lone