Hallo allerseits
Ich habe mal eine Frage, vielleicht ist Sie heikel, vielleicht auch nicht. Darf man Waren (nichts gefährliches: Teile für Trainigsgeräte) aus der EU (BRD) in die Schweiz exportieren und gleich wieder importieren - im wahrsten Sinne des Wortes: am Zoll umkehren.
Warum der Wahnwitz? Der Endabnehmer in der EU (SK) hat eine Handelsgesellschaft in der Schweiz, wo er einen Teil des Gewinnes „ansiedeln“ will. Natürlich könnte man lediglich über die Schweizer fakturieren, das hiesse aber wegen der MwSt dass diese Handelsgesellschaft in der EU für die MwSt registriert wird, was wiederum nicht gewünscht ist.
Also, sagt mir bitte auch, wenn es heikel ist, dann lasse ich nämlich die Finger davon.
Danke + Gruss
Hallo,
seitens des Im- und Exports gibt es da eigentlich kein Problem. Man darf, wenn alle Bestimmungen erfüllt sind, so oft ex- und importieren wie man will.
Ich denke, dass es eher eine Frage des Steuerrechts ist. Die jeweiligen Behörden könnten sich natürlich fragen welchem Zweck diese - erstmal schwer verständlichen - Transaktionen dienen… Ich würde das mal im Steuer- oder Rechtsbrett erfragen.
Glück auf,
MecFleih
Hallo Lyner
Ganz ehrlich. Du wärst nicht der Erste.
Gründe für den Import in die Schweiz und den sofortigen Re-Export gibt es einige. Meistens will man die Herkunft verschleiern oder vermitteln will, die Ware kommt aus der Schweiz (was in deinem Beispiel wohl am ehesten die Möglichkeit ist).
Andere sparen sich dadurch Zollabgaben. Wie das funktioniert, musst du die Kollegen des deutschen Zoll’s fragen.
Wieder andere, sparen sich Mwst. Da kommt die Ware aus einem EU-Land mit hoher MWST. Die Ware wird in die Schweiz eingeführt, um die MWST zurück erstattet zu bekommen, und gleich wieder ausgeführt in ein EU-Land mit tieferen MWST-Belastung (Beispiel AT-CH-DE).
Firmen, die das machen, sind in der Schweiz MWST-registriert. Da sie die Ware wieder ausführen, können sie in der Schweiz die MWST wieder zurück fordern (Effektive Abrechnungsmethode).
Einige Denkanstösse geliefert?
Gruss
HaegarCH
Hallo HaegarCH
Vielen Dank, der Fall ist klar, hier geht es um das „Verschieben“ des Gewinns in eine Gesellschaft in der Schweiz, was grundsätzlich legal ist, wenn die Gesellschaft mit dem Endabnehmer und dem Lieferanten nicht verbunden ist.
Diese CH Gesellschaften wollen sich oft nicht in der EU für die MwSt registrieren lassen, sonst ginge das Ganze ja nur mit Fakturierung. Hier muss halt die Ware den Umweg machen.
Gruss
Heinz