Export einer Dienstleistung und Steuern in CH

Ich hätte folgende Frage bezüglich der MwSt beim Export einer Dienstleistung in die Schweiz:

Wenn man als Deutscher Selbständiger in der Schweiz für ein paar Wochen eine subunternehmerische Tätigkeit für ein Schweizer Unternehmen ausführt - also eine Dienstleistung exportiert, stellt sich die Frage der richtigen Rechnungsstellung. Haben die deutschen MwSt oder die schweizter Steuer auf der Rechnung zu erscheinen? Oder gar keine? Wie und wo erscheint eine solche Rechnung bei der Steuererklärung?

Besten Dank und Gruß,
esbjörn

USt - Ort der sonstigen Leistung
Servus,

das richtet sich danach, um welche Leistung es genau geht.

Schöne Grüße

MM

Servus!

Dienstleistungen im landschaftsgärtnerischen und forstwirtschaftlichen Bereich.

Gruß,
Esbjörn

Servus,

Ort der Leistung ist hier die CH (wo das Grundstück liegt), wenn die Leistungen in Zusammenhang mit einem Grundstück stehen.

Wenn der Empfänger der Leistung ein Unternehmer ist, gibts in der CH sowas ähnliches wie den deutschen § 13b UStG, „reverse charge“: Fakturiert wird ohne USt, auf die Rechnung kommt ein Hinweis darauf, dass die Leistung der CH Mehrwertsteuer unterliegt und der Empfänger der Leistung die Mehrwertsteuer schuldet.

Schöne Grüße

MM

Servus und herzlichen Dank für die wertvollen Hinweise - das hilft mir auf jeden Fall weiter!

Gruß,
Esbjörn

Da fällt mir doch noch was ein: In der Steuererklärung muss das Ganze angegeben werden. Falls ja, wo?
Besten Dank und Gruß,
Esbjörn

Servus,

  • in der USt-Voranmeldung: Zeile 42, nicht steuerbare Umsätze

  • in der USt-Erklärung: Zeile 58 Anlage UR, nicht steuerbare Umsätze

  • in der ESt-Erklärung, falls keine feste Einrichtung (Büro oder sowas) in der CH bestanden hat, und falls keine Baustelle mindestens 12 Monate in der CH bestanden hat: Wie die anderen Einnahmen auch in der Überschussrechnung am Anfang, Überschuss übertragen in die Anlage G zur Einkommensteuererklärung.

Schöne Grüße

MM

Servus und nochmals besten Dank!

Gruß,
esbjörn