so einfach ist es nicht und auch „harmlose Waren“ können unter die Dual Use – Bestimmungen fallen. Für den Anfang kannst du dich an die Handelskammern und die Iranische Botschaft wenden. Da bekommst du auf jeden Fall schon mal viel zu lesen
die Dual Use – Bestimmungen fallen. Für den Anfang kannst du
dich an die Handelskammern und die Iranische Botschaft wenden.
Da bekommst du auf jeden Fall schon mal viel zu lesen
die Iranische Botschaft hat mit Sicherheit kein Problem damit, Dinge, deren Ausfuhr aus Deutschland nicht gestattet ist, in das Land zu lassen. Insofern denke ich, dass das sicher nicht die richtige Quelle für Informationen ist.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle wäre da sicher eher die richtige Stelle.
bei TARIC sind die Ausfuhrbeschränkungen, die für das eingegebene Bestimmungsland gelten, umgegliedert nach Zolltarifnummern, als „Fußnoten“ hinterlegt.
also sich an die jeweilige Botschaft zu wenden ist sicherlich nie verkehrt und gerade im Iran-Verkehr kommt es oft vor, dass Papiere (B/L, Handelsrechnung, etc.) beglaubigt werden müssen. Sicherlich hat das nichts mit dem Dual Use zu tun und man könnte diese Infos auch über den jeweiligen Käufer im Iran bekommen
eine Spezialbank, die viel Geschäft mit dem Iran macht, wäre sicherlich auch ein guter Ansprechpartner.
( z.B. auch für Absicherungs- oder Finanzierungsfragen )
In Hamburg gibt es z.B. die Europäisch-Iranische Handelsbank AG. www.eihbank.de