Jemand kauft als Freiberufler in D gewerbliche Waren zu einem bestimmten Preis ein und lässt sich dafür dann die Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückerstatten. Nun möchte er diese Waren in ein Drittland außerhalb der EU exportieren, und zwar zu Beginn zu einem für dem Importeur im Drittland günstigeren Preis als er sie selbst eingekauft hat, um dem Importeur auf sein eigenens (Exporteur) Risiko zu ermöglichen, im Drittland ein Paar Referenzkunden mit günstigen Konditionen zu gewinnen. Jetzt ein paar Fragen dazu:
Ist es generell OK eine Ware günstiger abzugeben, als sie eingekauft wurde? Gibt es hier spezielle Regelungen auch in Sachen Buchführung?
Ist die Ausfuhrbescheinigung für die exportierte Ware nachträglich (Mwst.-Rückerstattung sei bereits erfolgt) für die Buchführung noch erforderlich? Falls ja, wäre der verminderte Rechnungsbetrag im Vergleich zum Einkaufspreis ein Problem für die Behörden (Finanzamt) des Exportlandes (D)?