Export Saudi Arabien

Hi Experts,

folgendes Konstrukt:
Mein Kunde (CH) möchte weitere Filialen in KSA eröffnen.
Der Empfänger in KSA ist eigenständig (Franchisenehmer) und begleicht auch die Rechnung.
Die Ware soll von unserem Lager in D in das Lager unseres Kunden in D (Zentrallager) verbracht werden. Für mich also erstmal eine innerdeutsche steuerpflichtige Lieferung.
Nun stehen folgende Varianten zur Diskussion:

Variante A:
Entweder wie oben beschrieben. Dann würde der Versand vom Kunden in KSA organisiert werden, ab Zentrallager meines Kunden in D.
Rechnung soll ja vom Empfänger in KSA beglichen werden. Der will aber keine Ust. zahlen.
Wer wäre denn hier nun Ausführer?
Wir? Wir liefern ja nur innerdeutsch.

Variante B:
Wir übernehmen den Versand per Seefracht von unserem Lager nach KSA.
Hier wäre die Frage nach Ausführer, Versender und die Frage nach der steuerpflicht klar.

Nun habe ich in den KuM nachgelesen was für den Transport so alles nötig ist. Laut KuM wird eine Originalrechnung benötigt, beglaubigt von der IHK und unterschrieben von Personen gemäss HRB, also GF.
Weiterhin soll die Rechnung vom Konsulat in Berlin „legalisiert“ werden. Und dies darf nur der Ausführer. Daher wäre es wichtig wie ich in Variante A dastehe.
Weiterhin schweigt sich das KuM aber darüber aus, ob diese Legalisierung für alle Waren vorgenommen werden muss oder aber nur für restricted goods.
Für mich stellt sich also die Frage wer für die Dokumente zuständig ist und welche Dox überhaupt benötigt werden.
Mein Kollege meinte, das bei Variante A wir auch Ausführer wären. Aufgrund der Tatsache dass die Rechnung vom Empfänger in KSA beglichen wird und wir vom Weitertransport Kenntnis haben.
Weiterhin dadurch, weil wir eine AE erstellen.
Nur haben wir keinen Nachweis für den Export. Das gibt Probleme mit dem FA.
Muss ich überhaupt Dokumente erstellen?
Ich wäre in diesem Fall geneigt unserem Kunden eine entsprechende Langzeitlieferantenerklärung auszustellen. Der Rest wäre sein Bier.
Was meint ihr?

Gruss Jakob

Nachtrag
Hallo nochmal,

für alle die es interessiert:
Ich habe heute mit Zoll, IHK und diesem komischen Verein in Berlin (der die Dokumente zur Legalisierung an das Konsulat weiterleitet) telefoniert.
Der Agent des Empfängers in KSA kann definitiv nichts regeln.
Wir sind Ausführer und nur der darf die Legalisierung der Dokumente beantragen. Weiterhin kann der Agent natürlich nicht die Rechnung unterschreiben noch diese bei der IHK beglaubigen lassen. Auch ein UZ kann er nicht ausstellen.
Ich habe daher dem Kunden vorgeschlagen das wir die gesamte Dokumentenerstellung samt Beglaubigung und Legalisierung erledigen.
Oder wir fakturieren an das deutsche Lagerhaus (mit Ust.), stellen Langzeitlieferantenerklärungen aus und das Lagerhaus ist Ausführer und darf sich mit den Formalitäten herumschlagen.

Gruss Jakob

hallo jakob,

schade, dass ich nicht schon früher hier eingetreten bin.

grundsätzlich gelten die konsulats- und mustervorschriften.
Darin ist beschrieben, mit welchen unterlagen eine sendung nach ksa verbracht werden kann. ursprungszeugnis plus rechnung ihk-beglaubigt und vom konsulat legalisert. (der komische verein ist die ghorfa, welche immer zuerst die unterlagen erhält und mit einem separatem anschreiben an das konsulat weiterleitet. Für einmal-kunden gilt: immer frankierte umschläge für den rückversand beilegen.

Wenn ich das richtig verstanden habe, ist dein kunde ein schweizer eidgenosse (ch), welcher dir den auftrag gibt, direkt nach ksa zu liefern, aus seinem zentrallager in deutschland (d).

Da gibt es nur zwei möglichkeiten – wie du ja auch schon herausgefunden hast:

  1. dein kunde erledigt alles selbst auf eigenen firmenbogen
    (er hat ja eine niederlassung in deutschland )
  2. du erledigst das in eigenem namen und firmenbogen

mich interessiert jetzt aber, wie das wirklich abgelaufen ist !
evtl. sollten wir mal telefonieren.

gruss

manfred

Moin,

schade, dass ich nicht schon früher hier eingetreten bin.

Besser spät als nie :wink:

grundsätzlich gelten die konsulats- und mustervorschriften.

Richtig.

Darin ist beschrieben, mit welchen unterlagen eine sendung
nach ksa verbracht werden kann. ursprungszeugnis plus rechnung
ihk-beglaubigt und vom konsulat legalisert. (der komische
verein ist die ghorfa, welche immer zuerst die unterlagen
erhält und mit einem separatem anschreiben an das konsulat
weiterleitet. Für einmal-kunden gilt: immer frankierte
umschläge für den rückversand beilegen.

So habe ich es dem Kunden auch erklärt. Dies wurde allerdings mit einem „Papperlapapp, das geht auch ohne“ kommentiert.
Ich habe daraufhin auf ausdrückliche Anweisung des Kunden nur mit commercial invoice, gemäss KuM mit Ursprungsland, H-S-Code, Menge und Preis, sowie packinglist verschickt.
Die invoice allerdings nicht von der IHK beglaubigt.
Also kein UZ, keine AE, keine appended declaration to certificate of origin, keine Legalisierung etc.

Wenn ich das richtig verstanden habe, ist dein kunde ein
schweizer eidgenosse (ch), welcher dir den auftrag gibt,
direkt nach ksa zu liefern, aus seinem zentrallager in
deutschland (d).

Fast. Wir sollten in sein Zentrallager in D liefern, damit unsere Ware gemeinsam mit anderen Waren zum Empfänger in KSA geflogen wird.

Da gibt es nur zwei möglichkeiten – wie du ja auch schon
herausgefunden hast:

  1. dein kunde erledigt alles selbst auf eigenen firmenbogen
    (er hat ja eine niederlassung in deutschland )

So war der letzte Stand.

  1. du erledigst das in eigenem namen und firmenbogen

mich interessiert jetzt aber, wie das wirklich abgelaufen ist
!

Lustig das Du gerade heute antwortest, heute hatte ich ein ewiges hin und her deswegen.
Es kam wie es kommen musste:
Die Schweizer riefen gestern um Hilfe weil sie das Zeug nicht exportiert bekommen. Daraufhin habe ich die notwendigen Dokumente vorbereitet und wollte die Dokumente gerade von IHK, Notar, GHORFA und konsularischem Dienst abfertigen lassen. Nun kam ein „Export-Spezi“ des Kunden und meinte, er bekäme es doch alles so hin. Einzig eine Auflistung der Ursprungsländer mit den betreffenden Herstellern bräuchte er noch.
Nun, kein Problem. Die bekommt er.
Ich könnte allerdings darauf wetten, das er damit nicht weit kommt.
Nun, die Dokumente liegen ja vorbereitet in der Schublade.
Nur rennt natürlich die Zeit weg. Selbst wenn ich morgen IHK und Notar hinter mich bringen würde, so dauert die Legalisierung über die GHORFA ja auch ca. 7 Werktage.
Irgendwann wollen die ihren Laden da unten aber aufmachen.
Egal, wess Brot ich ess, des Lied ich sing.
Solange der Kunde dafür zahlt :wink:

Gruss Jakob