Exportkontrolle

Hallo,

benötige paar infos was die exportkontrolle angeht, vllt kann jemand helfen :wink:. Ein kunde hat uns ein exportfragebogen zugeschickt und möchte dass wir diesen ausfüllen. Kurze erklärung zur ausgangssituation: wir fertigen bauteile für die luftfahrt, das material wird auch von uns eingekauft. Jedoch kaufen wir das material in deutschland, das aber im ausland hergestellt wurde, erkenne ich an dem zeugnis. Müssen wir dann überhaupt so eine erklärung abgeben, da wir ja selber dieses nicht ausdem ausland kaufen. In diesem fragebogen wird nach einer zolltarifnummer gefragt, muss ich diese wissen? Oder muss ich diese bei meinem lieferanten bei der bestellung anfordern? Und was ist der unterschied zwischen dieser exportkontrolle und einer langzeitlieferantenerklärung?

Hallo Sarah,
Wenn Ihr Eure Teile zukauft, dann müßt Ihr im Prinzip das Gleiche machen, was Euer Kunde von Euch verlangt. Nämlich beim Lieferanten die AL (Ausfuhrlistennummer) bzw. die US-amerikanische ECCN (Export control classification number) erfragen. Desweiteren die Zolltarifnummer, den sog. HS-Code. Oft ist es jetzt so, daß in kleineren Unternehmen diese Begriffe nicht bekannt sind. Ich kann aber gerade bei Bauteilen für die Luftfahrt nur davor warnen, diese ohne Kenntnisse der Exportkontrolle ins Ausland zu verschicken. Es könnte sein, daß Sie damit unwissend gegen die deutsche Außenwirtschaftsverordnung und/oder gegen die US-amerikanischen Gesetze verstoßen, was empfindliche Strafen für Sie persönlich und/oder für Ihre Firma nach sich ziehen kann.

Was müssen Sie tun?

  1. Klären Sie, ob Ihr Kunde auf einer Warnliste der deutschen und US-Behörden steht. Dafür gibt es Programme.
  2. Handelt es sich bei Ihrem Kunden um einen Inlands- oder Auslandskunden? Für eine inländische Lieferung müssen Sie die güterspezifische Exportkontrolle nicht beachten. Ist es eine Lieferung ins Ausland, kommt es darauf an, welche AL/ECCN Ihr Bauteil hat und in welches Land geliefert wird.

Eine Langzeitlieferantenerklärung hat mit Exportkontrolle überhaupt nichts zu tun. Sie regelt die Anwendung von Präferenzen. In der Exportkontrolle wird geregelt, welche Güter Sie in welche Länder an wen liefern dürfen oder auch nicht.

Im Zweifelsfall wenden Sie sich an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr (BAFA). Link:

http://www.bafa.de/bafa/de/

mit freundlichen Grüßen aus München
Dieter Reindl

Hallo Sarah1976,

bei „Fremdgüter“ sollte man in dem Einkaufsprozess sofort nach der Exportklassifizierung und nach der STAWA (statistische Warennr. oder HS-code = harmonised code)fragen.
Allerdings als Ausführer aus dem Gemeischaftgebiet (EU) sollte eine Konformitätsprüfung auch bei Ihnen im Haus stattfinden ( selber prüfen ob die Lieferantenangaben stimmen)
Beide Angaben: Exportklassifizierung + STAWA sind verpflichtend bei einem Ausfuhr.

Eine Lieferantenerklärung (LE) ist eine Erklärung, mit der ein Lieferant Angaben über die Eigenschaft gelieferter Waren hinsichtlich der Präferenzursprungsregeln der Gemeinschaft macht.

Exportkontrolle ist an sich ein völlig unterschiedlicher Gebiet als Zoll.
Die Exportklassifizierung (AL in DE Recht oder ECCN US-Recht) bestimmen welche Ausfuhrgenehmigungen gebraucht werden.

STAWA und die Lieferantenerklärung gehören thematisch zum Zoll und sind stark verbunden mit den Umsatzsteuerbestimmungen.

sG
Karaorman

Hallo Sarah,
da bzgl. Exportkontrolle unterschiedlichste Fragebögen im Umlauf sind kann ich hierzu keine Auskunft geben, weil ich dazu deinen speziellen Bogen sehen müsste.Es gibt z.B. Fragebögen die sich auf den AEO (zugelassener Wirtschaftsbeteiligter)beziehen. Aber, siehe oben, leider keine Auskunft möglich. Eine Zolltarifnummer benötigt man immer dann, wenn man Sendungen ins Ausland liefert. 1. bei innergemeinschaftlichen Lieferungen (EG) für die Intrahandelsstatistik - 2. bei Lieferungen in Drittländer (nicht EG-Länder) für die Zollanmeldung. Allerdings wünschen Kunden auch mal die Angabe der Zolltarifnummer wenn dieser sie für eigene Exporte braucht. Man kann sich die Nummer vom Vorlieferanten angeben lassen. Diese würde ich allerdings dann auf Richtigkeit prüfen. Eine Langzeitlieferantenerklärung (LLE) hat mit Exportkontrolle überhaupt nichts zu tun. Es gibt Länder, die mit der Europäischen Gemeinschaft (EG) Präferenzabkommen abgeschlossen haben. Um diese Präferenzen in Anspruch nehmen zu können bedarf es z.B. das der Ursprung der Ware in einem der betroffenen Abkommensländer ist. Mit einer LLE wird dieser Ursprung bestätigt und das die Ursprungsregeln des Abkommens mit dem „Partnerland“ eingehalten werden. Aufgrund deiner Fragestellung kann ich ableiten, das Zoll mit seinen vielen Gebieten noch nicht zu deiner Kernkompetenz gehört. Deshalb bitte unbedingt Schulungen besuchen wenn du es berufl.benötigst. Alleine das Gebiet Warenursprung und Präferenzen (LLE ist aus diesem Bereich) ist so komplex, das ich es hier nicht einmal annähernd beschreiben kann. Seminare zu diesem Thema sind mehrtägig. Zoll bitte nicht unterschätzen. Wenn man hier Bestimmungen nicht beachtet (Unwissenheit schützt vor Strafe nicht)ist mit wesentlichen Konsequenzen zu rechnen.
Bei Bedarf bitte nochmals melden.
Gruss
Detlef

Hallo,

leider sind ds zu wenige Informationen um diese Frage konkret zu beantworten.

  1. Wird das Material was von ihrer Firma bearbeitet bevor es weiterverkauft wird?

  2. Was ist das für ein Fragebogen, da hier nicht genau auf Inhalte eingegangen wird?

  3. Der Lieferant der die Ware liefert bearbeitet er es bevor er liefert oder ist er nur Händler?

Die Zolltarif-Nr. können sie nur vom Hersteller oder Lieferant nutzen, wenn das Material nicht verarbeitet wird.

Bei Luftfahrt Material ist es natürlich auch etwas komplizierter als „normal“ Ware.

Leider kann ich daraus nicht mehr machen, ich hoffe es hilft wenigstens ein bisschen weiter.

Gruß

hallo

die frage ist etwas verwirrend,

also sie stellen bauteile her und das material
dafür kaufen sie hier in deutschland wenn ich das richtig verstehe.

was wurde im ausland hergestellt ? das material das sie hier kaufen,
was für ein zeugniss ? :

geht es überhaupt um waren im oder export?

sie schreiben:Müssen wir dann überhaupt so eine erklärung abgeben, da wir ja selber dieses nicht ausdem ausland kaufen.

würden sie etwas aus dem ausland kaufen wäre es ein import, sie fragen aber nach export.

was für eine erklärung ? meinen sie eine zollanmeldung ?

oder will ihr kunde die waren ausführen (exportieren) dann muss der sich um die zollformalitäten kümmern.

exportkontrolle besteht darin das ab einem bestimmten warenwert eine ausfuhranmeldung ausgefüllt werden muss und die ware beim zoll vorgeführt werden muss.

eine lieferantenerklärung ist eher dazu gedacht nachzuweisen das die ware ihren ursprung in der eu hat.

gruss crizbee

Ja genau, wir stellen bauteile her und kaufen das nötige material in deutschland ein. Mal beim hersteller direkt oder über einen händler. Bei jeder Materiallieferung gibt es ein sogenanntes 3.1 zeugnis, auf diesem ist der hersteller des materials angegeben, daher kann ich entnehmen ob es im ausland oder in deutschland hergestellt wurde. Vom Händler haben wir öfters material ausdem ausland erhalten, der händler aber selbst ist in deutschland.

Unser kunde möchte für bestimmte bauteile eben so eine exportkontrolle, auf der die bautteilnummer und die zolltarifnummer anzugeben ist. Diese bauteile sollen wohl nach amerika gehen. Sind wir verpflichtet dazu?

Hallo,

wenn du eine langzeit lieferantenerklärung (LE) abgibst ohne die ZTNR zu kennen, so fehlt es an elementaren Basiswissen ! ZU dem Thema siehe http://www.wup.zoll.de/wup_online/index.php
http://www.zoll.de/faq/gewerblicher_warenverkehr/ind…

Eine LE solltest du nur abgeben, wenn du für die wichtigsten Rohstoffe selbst eine LE hast. Dort sind die Staaten aufgeführt für welche die LE gilt. Achtung: Du darfst nur das bestätigen, was dir auch deine Lieefranten bestätigen. Du sagtest auch was von Produktion im Ausland. Wenn das außerhalb der EU erfolgt, ist der EU Ursprung weg. Dann darfst du überhaupt kein LE auststellen.

Wenn du Vorprodukte ohne Ursprung verarbeitest, so musst du die Zolltarifnummer des Vorprodukts + Endproduktes kennen um die richtige Ursprungsregel zu kennen.

Zur Exportkontrolle. Flugzeugteile ist gefährlich. Zivile Flieger oder militärisch oder für beides geeignet. Empfehle mal auf WWW.bafa.de Ausfuhrkontrolle zu prüfen, was da alles zu Exportkontrolle steht.

Grundsätzlich müsstest du wenigstens Grundlehrgänge (z.B. IHK Lehrgänge) zu den Themen Tarifierung/Einreihung von Waren/Zolltarifnumnmern, Warenursprung und Präferenzen und Außenwirtschafstrecht besuchen. Zumindest Tagesseminar. Aus deinen Fragen sehe ich nämlich, dass du so gar keine Ahnung hast. Und das in einem sensiblen Bereich wie Teile für die Luftfahrt! Ihr lebt extrem gefährlich in eurer Firma.

Eine genauere Beratung per Mail ist bei dem komplexen Thema kaum möglich. Wenn ich dich fit machen müsste bräuchte ich mindestens 1 Tag in eurem Unternehmen um euch die wichtigsten Grundkenntnisse beizubringen und ansatzweise eine Strutur und ordentliche Organisation + Basiswissen zu vermitteln. Ich bin kein Zöllner oder Unternehmnesberater sondern mache siet über 20 Jahren den Job Zoll und Außenwirtschaftsrecht in einem Großunternehmen. Kann nur empfehlen euch fachkundig zu machen. Falls Interesse an „privaten Crashkurs“ kannst du dich ja mal melden.

hallo

wie ich schon sagte hat sich der ausführer,
der ja offensichtlich ihr kunde ist um die
zollabwicklung zu kümmern,
wenn mit exportkontrolle die ausfuhrformalitäten gemeint sind.

wenn er sowas wie eine lieferantenerklärung möchte dann bekommt er das wohl von ihnen.
ob sie dazu verpflichtet sind weiss ich leider nicht.

zolltarifnummern kann man sich hier für die betreffenden waren raussuchen:
http://auskunft.ezt-online.de/ezto/Modus.do#ziel

mfg crizbee

Hallo Sarah1976,

der Fragebogen zur Exportkontrolle ist eine Sache, die sich euer Kunde entweder aus außenwirtschaftsrechtlichen Gründen bestätigen lässt oder nur zu eigenen Absicherung /Hilfe bei Erstellung eigener Angaben. Es ist jedenfalls kein zollrechtlich gefordertes Dokument, evtl. mal bei der IHK nachfragen.

Aus deiner Formulierung lässt sich entnehmen, dass in dem Dokument auch der Ursprung gefragt wird. und da kommt der große Unterschied zur Lieferantenerklärung. Diese ist das einzige Mittel um innerhalb der EG den präferenziellen Ursprung einer Ware weiterzugeben. Die Info in dem Fragebogen ist unverbindlich und kann eigentlich nur den allgemeinen (=nichtpräferenziellen) Ursprung meinen. Infos zur Lieferantenerklärung findest du hier: http://www.zoll.de/faq/gewerblicher_warenverkehr/ind…. Rechtsgrundlagen sind die Ursprungsprotokolle mit den Abkommensstaaten (www.wup.zoll.de).

Hoffe, ich konnte helfen,
gruß floyd_83