Hallo zusammen,
meine Frau und ich haben eine Wohnung gekauft. Im Expose steht diese mit 105qm ausgeschrieben. Nach der Unterzeichnung beim Notar wurde die Wohnung ausgemessen und es kamen nur 99qm raus. Somit zahle ich mehr Geld pro qm. Kann ich nun auf eine Kaufpreisänderung bestgehen? Auch wenn im Kaufvertrag die Klausel „gekauft wie gesehen“ steht?
Hallo, das ist ja nicht ganz einfach. Ich meine: „gekauft wie besehen“ gibt es beim Kauf einer Wohnung nicht. Es gibt Dinge, die können nach Kaufvertrag bereinigt werden. Ich würde a) den Notar ansprechen, b) die Verwaltung ansprechen und fragen, wie groß die Wohnung tatsächlich ist - denn es werden jährlich die Kosten per qm abgerechnet. Also hier liegt m.E. ein fast „unehrliche“ Geschäftspraktik zu Grunde. Notfalls versuche, wenn du die Wohnung behalten willst, den Kaufpreis zu senken. Obwohl vorher würde ich noch auf andere unrechtliche Dinge suchen. Denn „wer einmal betrügt, betrügt wieder“. Hast du denn vorher nicht die Protokolle und Jahresabrechnungen angesehen. Das ist Aufgabe des Käufers, damit er u.a. weiß, was ihm für das kommende Jahr an finanziellen Dingen passieren kann.Es kann ja sogar sein, dass für dieses und für nächstes Jahr Sachen beschlossen wurden, für die du viel Geld ausgeben musst. Also mache dich schlau bei der Verwaltung, falls du die Protolle nicht eingesehen hast und schaue in die Endabrechnung für 2011, welche Quadratmeterzahl dort für deine Wohnung angeben ist. Falls du weitere Fragen hast, melde dich noch mal. Gruß Uli
Dann soll man vorher alles prüfen und nicht nach Kauf reklamieren und nachhakeln. Es wurde gekauft wie besichtigt.
Warum kommt man erst jetzt auf die Idee nachzurechnen.
Es ist immer wieder die gleiche Leier. Man versucht zuerst alles selbst zu regeln und zu machen. Man könnte ja Fachleute fragen. Nein, die kosten ja Geld. Das ist noch immer so im deutschen Lande. Und es wird noch eine Weile dauern, bis man versteht, dass guter Rat kostet, der meist am Ende doch mehr Vorteile bringt, als er kostet.
Ein unabhängiger Fachmann hätte Ihnen mit Sicherheit den besten Preis, den besten Vertrag, die beste Finanzierung gebracht, wozu eine Privatperson nicht in der Lage ist.
Hallo,
zum Vertragsrecht kann ich leider nichts sagen.
Die Frage kann ich leider nicht beantworten. juliuszwoi
Sofern ein fester Preis/m² Wohnfläche verinbart und eine bestimmt Größe zugesichtert war (keine ca.-Größe), können Sie den Vertag anfechten. Wurde jedoch ein Wohnungskaufpreis ohne Bezug auf die bestimmte Fläche vereinbart, der die Wohnung und evtl. Balkon oder Terrasse bzw. andere Sondernutzngsrechte unter Ausschluß der übrigen Miteigentümer beinhaltet und sSe den Vertragsgegenstand so gekauft haben, wie er besichtigt wurde, dann stimmt der Preis!
Unter Umständen schon …
Sofern Sie nachweisen können, dass dem Verkäufer die qm bekannt waren in jedem Fall. In jedem Falle würde sich eine juristische Prüfung aber empfehlen.
Gruß
M. Feistle