Externalität von Staukosten ?

Hallo,

ich habe eine etwas spezielle Frage, aber ich dachte im VWL Forum ist sie vielleicht richtig aufgehoben.

Es geht mir um die Frage, ob es als externe Kosten zu betrachten ist, wenn Personen von der Nutzung einer Autobahn „ausgeschlossen“ werden weil dort stau ist. Bzw. die Kosten die den Personen durch Nutzung anderer Verkehrsträger entstehen.

Sie werden ja abwägen, ob die privaten Grenzkosten die Kosten für die Staudurchfahrung überschreiten, oder auch nicht und anhand dessen eine Entscheidung fällen. Hat das einen Einfluss auf die Externalität ?

Danke im voraus, ich hoffe jemand kann mit der Frage was anfangen.

Hallo,

Es geht mir um die Frage, ob es als externe Kosten zu betrachten ist, wenn Personen von der Nutzung einer Autobahn „ausgeschlossen“ werden weil dort stau ist. Bzw. die Kosten die den Personen durch Nutzung anderer Verkehrsträger entstehen.
Sie werden ja abwägen, ob die privaten Grenzkosten die Kosten für die Staudurchfahrung überschreiten, oder auch nicht und anhand dessen eine Entscheidung fällen. Hat das einen Einfluss auf die Externalität ?

Also im Zusammenhang mit der Autobahnnutzung kann man sicher von externen Effekten sprechen, falls das gemeint ist. Derjenige der sich überlegt die Autobahn zu nutzen bezieht in sein Kalkül eben nur seine individuellen Kosten ein, die Kosten (Nutzenminderung) die Anderen dadurch entstehen jedoch nicht. Es muss also nicht nur der Ausschluss sein. Schon das „nur 50 fahren können“ ist sicher im Sinne einer Nutzenminderung ein negativer externer Effekt, den alle Anderen zu tragen haben.

Grüße

Hi,

danke für die Antwort. So in der Art habe ich es mir auch gedacht.
Allerdings haben die Personen ja die freie Wahl, ob sie den Stau mit verursachen wollen oder ihn lieber meiden, daher war ich mir nicht sicher. Sie werden ja nicht gezwunden die negativen Folgen zu tragen, sie könnten theoretisch auch etwas zu den negativen Folgen beitragen.

Hallo,

Allerdings haben die Personen ja die freie Wahl, ob sie den
Stau mit verursachen wollen oder ihn lieber meiden, daher war
ich mir nicht sicher. Sie werden ja nicht gezwunden die
negativen Folgen zu tragen, sie könnten theoretisch auch etwas
zu den negativen Folgen beitragen.

Hm, ja, nein. Also bei externen Kosten geht es lediglich darum, dass der einzelne die Kosten die Anderen entstehen bei seinem Kalkül nicht berücksichtigt.
Es überlegt nur, ob sein individueller Nutzen der Autobahnfahrt höher ist, als seine Kosten. Er berücksichtigt nicht die Nutzenminderung der Anderen, die auch gerade die Autobahn nutzen wollen. Und die Entscheidung wird vor der Autobahnfahrt und nicht im Stau auf der Autobahn gefällt.
Man sollte bei solchen volkswirtschaftlichen Modellen und Theorien jedoch nicht allzu stark der Versuchung erliegen, diese anhand praktischen Verhaltens auf ihre Gültigkeit hin zu überprüfen. In der Regel sind die Modellannahmen so strikt, dass sie in der Realität selten anzutreffen sind.

Grüße

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Ja das macht Sinn.
Ich habe einen Artikel zu diesem Thema gelesen, dort werden Kollektive gebildet bei denen unter anderem eines die Verkehrsteilnehmer sind welche letztlich Verursacher und Geschädigte in einem sind. Mit diesem argument wird der größte Teil der bei einem Stau entstehenden Kosten als Gruppenintern bezeichnet.

Das kann ich soweit nachvollziehen, allerdings blieb mir die Frage nach den Personen offen, welche die Autobahn durch andere Verkehrsträger substituieren (müssen), sei es um Stau zu vermeiden oder weil eine Internalisierung zu hohe Nutzerkosten hervorruft. Darauf ging der Artikel nämlich nicht ein.

vielen Dank für die ausführliche Beantwortung.
Falls es noch was interessantes gibt, immer raus damit :smile: