eine externe Festplatte zur Datensicherung hat einen Anschaffungspreis von EURO 99.99.
Kann diese steuerrechtlich komplett in einem Jahr als Arbeitsmittel erfasst werden (also mit 99,99) oder ist sie über ihre übliche Nutzungsdauer (36 Monate) hinweg abzuschreiben, da sie nicht ohne PC genutzt werden kann? Ich glaube eher Letzteres?
Grundsätzlich gehören die Peripheriegeräte einer PC-Anlage nicht zu den GWG. Ausgenommen sind jedoch externe Datenspeicher (u. Kombi-Geräte) vgl. H 6.13 EStR. Die AK können also (Anschaffung 2007) wahlweise voll abgesetzt od. über die ND v. 3 Jahren verteilt werden.
Ab 2008 müsste bei Gewinneinkünften zwingend voll abgeschrieben werden.