Externe Kassenprüfung bei Vereinen

Guten Tag,

da vor ein paar Jahren unser Verein durch Veruntreuung beinahe insovent geworden wäre möchte ich gerne die Satzung so verändern lassen, daß der Vorstand in regelmäßigen Abständen die Kasse durch einen Wirtschaftsprüfer prüfen lassen muß. Jetzt stellen sich folgende Fragen:

  1. Ist das überhaupt sinnvoll und wenn ja wie oft?

  2. Wie sollte die Klausel in der Satzung formuliert werden?

MfG
ormembar

Hallo,
als Erstes muss überlegt werden, ob sich ein professioneller Wirtschaftsprüfer rentiert oder es nicht sogar ausreicht den Posten des „Schatzmeisters“ sinnvoll zu besetzen. Die mindestens einmal im Jahr stattfindende Kassenprüfung sollte dann gegebenenfalls von mehreren außenstehenden Personen durchgeführt werden, die sich vieleicht auch beruflich mit solchen Dingen beschäftigen und auf Defizite hinweisen können.

Sollte die Satzung geändert werden, muss beachtet werden, dass Änderungen nur zu bestimmten Zeiten vorgenommen werden können. Bei der Formulierung kann ich Ihnen leider nicht behilflich sein.

MfG, eleanor