Hallo,
verstehe ich das richtig: Du bist Mitglied in einem Fitnessclub. Neben dem Training in den Räumen des Betreibers gehst Du dort auch Deinen Geschäften nach? Und jetzt wunderst Du Dich, dass der Betreiber Dir Deine gewerbliche Tätigkeit in seinen (Fitness)-Räumen untersagt?
Jetzt könnte man den Vertrag zwischen Dir und dem Studio durcharbeiten, sowie die AGB oder die Hausordnung, ob es dort ausdrücklich gestattet wird, einer gewerblichen Tätigkeit in den Räumen des Studios nachzugehen. Ich gehe davon aus, dass das Gegenteil zutrifft. Die Nutzung wird sicher nur für das Trainieren freigegeben sein.
Davon abgesehen, hat der Betreiber das Hausrecht und kann Dir natürlich eine Nutzung untersagen, die nicht seinen Vorstellungen entspricht. Das schließt auch das Nachgehen einer unerlaubten gewerblichen Tätigkeit in seinen Räumen mit ein.
Falls Du kein Personaltrainer, sondern ein „personal Fitness Trainer“ bist, machst Du womöglich sogar noch den Angestellten des Studios Konkurrenz. Das kann erst recht nicht im Interesse des Betreibers sein. Sowas sollte man generell nicht ohne vorherige Rücksprache mit dem Betreiber machen. Man sollte das sogar schriftlich niederlegen.
Grüße
Pierre