Externe unternehmensrechnung

Hallo,
ich stehe vor meiner Klausur, doch ich komme bei ein paar Fragen nicht weiter und steh da einfach auf’m Schlauch. Wäre super, wenn - falls jemand Du die Antwort weißt - mir antworten würdest!

  1. Wenn Hand im Rahmen der Tilgung eines privanten Darlehens Rücklagen in Höhe von 20000€ auflöst und das Geld vom Firmenkonto (mit Sollsaldo) an das Girokonto seiner Ehefrau überweist, dann ist das buchungstechnisch …?
    ich hätte - wie auch meine Übungsgruppe - auf Passivtausch getippt, da Geld von Rücklagen zu Privatkonto wandert. Aber die andere Übungsgruppe gibt „Bilandzverkürzung“ an. es gibt also zwei verschiedene Musterlösungen…

  2. Folgender Geschäftsfall liegt vor:
    „Sofortige Bezahlung der eingehenden Telefonrechnugn per Banküberweisung“
    Die Frage ist ob dadurch der Zahlungsmittelbestand ZM, das Geldvermögen GV und/oder das Reinvermögen RV verändert werden.

die „Musterantwort“ lautet: nur Auszahlung liegt vor (also nur ZM)

ich verstehe das aber nicht: denn ich buche ja immer auch das Telefonzeugs als „Aufwand für bezogene Leistungen“, somit müsste doch auch das Reinvermögen sich verändern und dann eigentlich alle 3 Ebenen.
Wo steckt da mein Denkfehler?

Vielen lieben Dank für Hilfestellungen!

Hallo,

  1. Wenn Hand im Rahmen der Tilgung eines privanten Darlehens
    Rücklagen in Höhe von 20000€ auflöst und das Geld vom
    Firmenkonto (mit Sollsaldo) an das Girokonto seiner Ehefrau
    überweist, dann ist das buchungstechnisch …?
    ich hätte - wie auch meine Übungsgruppe - auf Passivtausch
    getippt, da Geld von Rücklagen zu Privatkonto wandert. Aber
    die andere Übungsgruppe gibt „Bilandzverkürzung“ an. es gibt
    also zwei verschiedene Musterlösungen…

Es gibt zwei Musterlösungen? Oder zwei Gruppen, die verschiedene Lösungsvorschläge haben?
Zur Beantwortung der Frage müßte nochmal klar definiert werden, was mit privatem Darlehen gemeint ist. Ein Darlehen, dass die Firma von einer Privatperson gewährt bekommen hat oder ein Darlehen, dass der Firmeninhaber als Privatperson erhalten hat?
Da Rücklagen aufgelöst werden, spricht einiges dafür, dass es sich um Ersteres handelt.
Es werden also 20.000€ zurückgezahlt. Dadurch mindern sich die langfristigen Verbindlichkeiten (Passiva), gleichzeitig nimmt das Bankkonto entsprechend ab. Klarer Fall: Aktiv/Passiv-Minderung, Bilanzverkürzung trifft es wohl in diesem Zusammenhang nicht ganz oder würde hier wohl seltener verwendet.
Ein Aktiv- oder eben Passivtausch kann nur vorkommen, wenn beim Vorgang keine Mittel zu- oder abfließen.
Im übrigen werden hier im Laufe des Geschäftsjahres in den seltensten Fällen die Rücklagen unmittelbar bebucht werden. Als EK-Bestandteil geschiet dies wohl nur beim Aufstellen der Bilanz.

  1. Folgender Geschäftsfall liegt vor:
    „Sofortige Bezahlung der eingehenden Telefonrechnugn per
    Banküberweisung“
    Die Frage ist ob dadurch der Zahlungsmittelbestand ZM, das
    Geldvermögen GV und/oder das Reinvermögen RV verändert werden.

die „Musterantwort“ lautet: nur Auszahlung liegt vor (also nur
ZM)

ich verstehe das aber nicht: denn ich buche ja immer auch das
Telefonzeugs als „Aufwand für bezogene Leistungen“, somit
müsste doch auch das Reinvermögen sich verändern und dann
eigentlich alle 3 Ebenen.
Wo steckt da mein Denkfehler?

Zum Reinvermögen gehört auch das Geldvermögen. Zum Geldvermögen gehören nun der Zahlungsmittelbestand und die kurzfristigen Forderungen. Hiervon werden die kurzfristigen Verbindlichkeiten abgezogen. Zu dieser Kategorie gehört zweifellos die Telefonrechnung.

Wenn nun die Rechnung beglichen wird, so mindert sich zweifellos der Zahlungsmittelbestand. Da sich jedoch gleichzeitig auch die kurzfristigen Verbindlichkeiten verringern, ändert sich beim Geldvermögen insgesamt und folglich beim Reinvermögen nichts.

Gruß