Hallo wer-weiß-was Community,
Folgendes zu meinem Sachverhalt:
Aus privaten Gründen hatte ich früher meine Ausbildung zu Kaufmann im Einzelhandel abgebrochen. In der Zwichenzeit war ich aushilfsweiße im Verkauf tätig, unter anderem aber auch im Bereich Lager ( Kommissionierer / Staplerfahrer )
Seit 2,5 Jahren bin ich nebenberuflich Selbständig im Onlineverkauf.
Auf nachfrage bei der IHK besteht ja die Möglichkeit, an einer Externenprüfung zugelassen zu werden, um meinen Abschluss endlich in der Tasche zu haben.
Hatte schon mal dran gedacht nochmal eine Ausbildung zu machen im Bereich Verkauf, aber mit 24 noch mal für 3 Jahre die Schulbank drücken, wäre naja eine Notlösung… Auch an ein Fernstudium hatte ich mal gedacht, aber es ist Teuer, und wer weiß, wie es um die Anerkennung steht…
Nun zu Meiner Frage:
Da ja immer das 1,5 Fache der Ausbildungszeit als bisherige Arbeitszeit nachgewiessen werden muss, interessiert mich, ob meine bis jetzt 2,5 Jährige Selbständigkeit im Verkauf mit anerkannt wird.
Was für Unterlagen ausser Arbeitszeugnisse / Gewerbeschein benötige ich für die IHK, um an der Prüfung zugelassen zu werden.
Gibt es vielleicht noch andere Alternativen für mich in meinem Fall, um anerkannte Papiere zu erhalten.
Vielen Dank für eure Antworten und Hilfen schon mal im Vorraus
