"Externer" Schriftführer für Betriebsrat?

Hallo Wolfgang,
kann bzw. darf ein Schwerbehindertenbeauftragter, der nicht dem Betriebsrat angehört (als Nebenfrage: mit der Position des Schwerbehindertenbeauftragten ist nicht automatisch eine Mitgliedschaft im Betriebsrat verbunden?), als Schriftführer im Betriebsrat tätig sein?
Gruß
Martin

Hallo,

Sitzungen des BR sind grundsätzlich nichtöffentlich. Generelle Ausnahmen gelten nur für JAV und SBV, die kraft Gesetzes ein eigenes Teilnahmerecht für die komplette Sitzung haben, ohne BR-Mitglieder sein zu müssen.
Eine weitere Ausnahme kann nur noch denkbar sein für Beschäftigte, die dem BR zu seiner Aufgabenerfüllung unmittelbar zugeordnet sind - sei es BR-Sekretär/in oder BR-Referent/in und besonders zur Verschwiegenheit iSd § 79 BetrVG verpflichtet wurden.
Eine SBV kann daher durchaus Protokoll führen, eine „Schwerbehindertenbeauftragter“ nicht, da dies gem. § 98 SGB IX ein vom AG bestellter und dem AG verantwortlicher AN ist und kein Teilnahmerecht an BR-Sitzungen hat.
Die Nichtöffentlichkeit darf nicht durch Aufgaben, die an Nicht-BR-Mitglieder delegiert wurden, willkürlich aufgeweicht werden