Hallo Commmunity,
nehmen wir an ein Selbständiger arbeitet momentan zuhause und kann seinen Arbeitsplatz momentan nicht steuerlich geltend machen. Da der Wohnraum nicht ausreicht entschliesst er sich ein externes Arbeitszimmer zu mieten. Er findet ein Atelier in dem er einen großen Raum (ca.50qm) mit einem anderen Kollegen als Arbeitszimmer nutzen kann. Darf er nun dieses Zimmer in seiner Steuererklärung voll absetzten? Da er Kameramann ist liegt seine haupttätigkeit ausserhalb des Zimmers.
Für eine Einschätzung zu diesem Fallbeispiel wäre ich dankbar,
Meren