Externes Arbeitszimmer

Gilt bei externen Arbeitszimmern auch die Pauschale von DM 2400 bei mindestens 50 % beruflicher Nutzung? Macht ja eigentlich keinen Sinn! Konkret liegt das Arbeitszimmer (kl. 1 Zi-Whg) 1 km von der Wohnung entfernt. Muss hier überhaupt ein Nachweis geführt werden, und wenn ja, welcher?

Gilt bei externen Arbeitszimmern auch die Pauschale von DM
2400 bei mindestens 50 % beruflicher Nutzung? Macht ja
eigentlich keinen Sinn! Konkret liegt das Arbeitszimmer (kl. 1
Zi-Whg) 1 km von der Wohnung entfernt. Muss hier überhaupt ein
Nachweis geführt werden, und wenn ja, welcher?

Die Einschraenkungen gelten nur für das HÄUSLICHE Arbeitszimmer (§ 4 Absatz 5 Nummer 6b Einkommensteuergesetz).
Der berufliche (dienstliche) Zusammenhang muß aber vorhanden sein.
Es wird jedoch schwierig sein, daß manchem Sachbearbeiter zu vermitteln.
Gruß
steuerfux