Hallo
ich habe einen Sat-Receiver mit externem Netzteil.
Kaufdatum: 29.02.2012
Gestern habe ich ihn aus- und wieder eingesteckt und dann hat das Netzteil einen Kurzschluss verursacht -> NT defekt.
Der Händler sagt auf Netzteile gibt es nur 6 Monate Garantie, stimmt das ?
Gruß und Danke
Roland
Hallo,
die Aussage "auf Netzteile gibt es nur 6 Monate Garantie2 ist falsch, es dürfte aber trotzdem kein Anspruch bestehen.
Zunächst gilt es Garantie und Gewährleistung/Sachmängelhaftung zu unterscheiden, denn häufig wird dies vom Verbraucher nicht differenziert und es herrscht häufig die Auffassung, dass jede Sache nach Gesetz zwei Jahre halten muss. Dem ist aber nicht so.
Der Verkäufer ist laut BGB verpflichtet, die Sache (den Kaufgegenstand) frei von Mängeln zu übergeben. Keinesfalls ist der Verkäufer verpflichtet dafür einzustehen, dass eine Sache eine bestimmte Zeit „hält“. Der Anspruch hierauf verjährt idR. nach 24 Monaten. Das heißt also, der Käufer hat 24 Monate Zeit, Mängel, die bei Übergabe schon vorhanden waren, zu reklamieren. Die Beweislast, dass ein Mangel bereits bei Übergabe bestand, liegt grundsätzlich beim Käufer. Die übliche Argumentation des Verkäufers, dass die Sache mit einem bereits bei Übergabe existenten Mangel wohl kaum solange funktioniert haben kann, ist durchaus nachvollziehbar.
Um dem Käufer längerfristige Sicherheit zu geben, gewähren einige Händler oder Hersteller eine Garantie. Diese tritt grundsätzlich neben die Gewährleistung. Eine Verpflichtung eine Garantie abzugeben besteht aber nicht. Daher ist der Garantiegeber auch berechtigt die Bedingungen für die Garantie frei auszugestalten. Im Garantiefall ist also ausschließlich von Belang, was in den Garantiebedingungen geregelt ist.
Sollte es in diesem Fall eine Garantiezusage durch z.B. den Hersteller geben, wird ein Blick in die Garantiebedingungen, insbesondere was Dauer und Ausschluss von einzelnen Teilen angeht, sinnvoll sein.
Gruß
S.J.
Hallo Roland,
ja es kann sein dass der Hersteller nur 6 Monate Garantie auf einige Bauteile gibt. Allerdings greift hier die Gewährleistung von 24 Monate. Hier ist aber der Käufer in der Pflicht den technischen Defekt nach zu weisen ( regelt ein Gesetz ). Ich würde den Verkäufer noch einmal mit der Gewährleistung versuchen zu überreden dieses von sich aus zu übernehmen.Ansonsten ist es ja fast nicht machbar den technischen defekt zu beweisen.
Viel Glück
peppi