Hallo, ich brauche bitte Hilfe,ich bin gerade total mit einer Klausuraufgabe überfordert.
Herstellungsaufwand für im aktuellen GJahr gefertigtes Produkt beträgt 100GE, dies soll im nächsten Jahr für 200GE auf Ziel verkauft werden.
Buchen sie:
-in bar bezahlten Herstellungsaufwand
-Aktivierung der Fertigerzeugnisse (aktuelles GJ)
-Verkauf der FE und Zahlungseingang (darauffolgendes GJ)
Verändert sich das Jahresergebnis infoge der Aktivierung der Fertigerzeugnisse?
Und das Ganze soll nach dem Gesamtkostenverfahren gebucht werden…könnte mir das auch noch einer erklären?
Ich bräuchte bitte dringend Hilfe,ich komme garnicht so richtig in den Stoff rein (ist leider schon ein Jahr her mit den Übungen).
Vielen Dank!
ja Jahresergebnis ändert sich
durch Aktivierungspflicht der
Material- und Fertigungsgemein-
kosten (UGB und EstG)
weitere Aktiviierungswahlrechte im
UGB
Eine genauere Erläuterung des Unterschiedes zwischen Gesamt-kosten- und Umsatzkostenverfahren würde den Umfang hier wohl sprengen, wenn’s notwenig ist melde Dich nochmal, dann beantworte ich das gesondert.
Hallo sannimausi
Bedauerlicherwes muss ich Dir folgen-
des mitteilen, ich bin CH-Bürger, somit mit den deutschen Vorschriften der Fi- nanzbuchhaltung nict vertraut, ich bin aber auch nicht Finanzbuchhalter son-
dern Betriebsbuchhalter, industrial cost controlling, das sind zwei grund-
verschiedene Dinge.
Tut mir leid
mfG Erwin balli
Herstellungsaufwand (Soll) an Kasse (Haben) 100 GE
Fertige Erzeugnisse (Aktivierung in Bilanz im Soll) an Erträge 200 GE
Darauffolgendes GJ:
Forderungen (Soll) an an Fertige Erzeugnisse (Haben) 200 GE
Bank (Soll) an Forderungen (Haben) 200 GE
Beim aktuellen GJ wird das Jahresergebnis verändert, da hier die Leistungserbringung und die Kostenbuchungen erfolgten. Im darauffolgenden Jahr sind nur die Bestandskonten, nicht die Erfolgskonten angesprochen. Also verändert sich dort das Jahresergebnis nicht.
Sowohl nach dem Handelsgesetzbuch als auch nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) kann die Gewinn- und Verlustrechnung entweder nach dem Gesamtkostenverfahren oder nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt werden.
Beide Verfahren führen zum identischen Ergebnis, da die Erträge und Aufwendungen um den gleichen Betrag differieren. Der Unterschied zwischen den Verfahren liegt ausschließlich in der differenzierten Behandlung der Bestandsveränderungen.
Das Gesamtkostenverfahren
Das Gesamtkostenverfahren ist eine Produktionserfolgsrechnung. Das bedeutet, dass zur Abgrenzung der Erträge und Aufwendungen die produzierten Mengeneinheiten herangezogen werden. Die Erträge und Aufwendungen werden jeweils bezogen auf die in der abgelaufenen Periode produzierten Mengeneinheiten ausgewiesen. Erhöhungen des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen sowie selbst erstellte Sachanlagen werden als Erträge erfasst. Die zugehörigen Aufwendungen sind ja über die produzierten Mengeneinheiten erfasst. Bestandsminderungen werden von den Umsatzerlösen abgezogen.