Exterritoriale Gebiete

Hallo User,

auf eure Informationen hoffend werfe ich eine Frage in den Ring und danke bereits hier für eure Info’s.

Ist das Gelände einer Militärkaserne in D mit dem Territorium des entsprechenden Staates gleichzusetzen?
Gilt also hinter der Schranke das Recht des „niedergelassenen“ Staates?

Danke

Hallo,

es ist kein exterritoriales Gebiet. Ich gehe davon aus, dass die betreffende Kaserne die eines Nato-Mitgliedstaates ist. Dann trifft das Nato-Truppenstatut zu. Das Nato-Truppenstatut ermöglicht dem Gaststaat, auf sein Vorrecht der Strafverfolgung gegen Mitglieder des Entsendestaates zu verzichten.
Das bedeutet, dass Deutschland für die Strafverfolgung zuständig wäre, diese Zuständigkeit aber zugunsten des Endsendestaates abgegeben hat. Es besteht aber dennoch die Möglichkeit für die deutsche Justiz, sich die Zuständigkeit zurückzuholen (wurde schon gemacht, als ein US-Armeeangehöriger ein Verbrechen beging und sich die deutsche Justiz die Zuständigkeit zurückholte, um ihn vor der Todesstrafe zu schützen).

Guckst du auch hier:

http://www.datenbanken.justiz.nrw.de/pls/jmi/jvv_pro…

Interessant in diesem Zusammenhang ist auch die Lektüre des NATO-Truppenschutzgesetzes.

Gruss

Iru

Keine exterritorialen Gebiete

Ist das Gelände einer Militärkaserne in D mit dem Territorium
des entsprechenden Staates gleichzusetzen?

Nein, das ist nirgendwo in Deutschland der Fall (übrigens auch nicht bei Botschaften).

Gilt also hinter der Schranke das Recht des „niedergelassenen“
Staates?

Nein! Die Bundesrepublik hat aber das von Irubis benannte Nato Truppenstatus unterzeichnet, das anderen Nationen das Recht gibt sich selber gegen Straftaten zu sichern (auch in Verbindung mit dem UZwGBw) und einen Strafverfolgungsverzicht der Bundesrepublik Deutschland zu Gunsten des Entsendestaates ermöglicht (das ist ein „Kann“, kein „Muss“).

Darf ich fragen welchen Hintergrund die Frage hat?

Gruß Andreas