Hallo,
wenn es die Satzung des Landkreises vorsieht, muss ein Kleingewerbetreibender eine eigene Tonne für Gewerbeabfälle nehmen (auch wenn die Hausmülltonne auch reichen würde). Soweit ist alles klar. Was ist aber wenn in der Satung folgendes stehen würde:
„Grundstücke, auf denen Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen anfallen (Gewerbebetriebe), sind an die Abfallentsorgung des Landkreises anzuschließen. Die Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen haben nach § 7 der Gewerbeabfallverordnung vom 19.06.2002 Abfallbehälter des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers oder eines von ihm beauftragten Dritten in angemessenem Umfang, mindestens aber einen Behälter, zu nutzen.“
Da steht „Grundstücke, auf denen Abfälle (…) anfallen.“ Was ist, wenn die Abfälle gar nicht auf dem Grundstück mit dem Sitz des Kleingewerbes anfallen sondern bei den Kunden? Und was ist, wenn nachweislich nur Grünschnitt anfällt, der ohnehin auf die Deponie gefahren wird? Müsste man also doch eine Tonne nehmen, auch wenn sie dann leer in der Garege abgestellt würde?
Gruß
Christian
Hallo,
die Erfahrung lehrt, daß man sobald man ein Gewerbe anmeldet so viel Papierkram um die Ohren hat, daß da mindestens ein Teil dieses Papiers als Abfall anfällt. gelegentlich sind da auch noch Büroklammern oder Plastikteile dran, die nicht in die Papiertonne gehören. Dann wäre da noch der Lappen, mit dem man die Scheibe des Firmenwagens reinigt usw. So ähnlich wird man das Argument im Amt sehen.
Glücklich, wer in einem Landkreis wohnt, der eingesehen hat, daß ein „Ein-Mann-Unternehmen“ keine nennenswerten Müllmengen produziert und die private Tonne das locker mit aufnimmt.
Cu Rene
Hallo
ist, wenn die Abfälle gar nicht auf dem Grundstück mit dem
Sitz des Kleingewerbes anfallen sondern bei den Kunden?
die dann wohl dem Kunden in Rechnung gestellt werden können
Und
was ist, wenn nachweislich nur Grünschnitt anfällt, der
ohnehin auf die Deponie gefahren wird?
Wo Grünschnitt anfällt sind immer auch „Verunreinigungen“ also Abfälle zur Beseitigung dabei. Wohin also damit? In die Grünabfälle mischen?
Müsste man also doch
eine Tonne nehmen, auch wenn sie dann leer in der Garege
abgestellt würde?
Grundsätzlich soll von der Müllentsorgung niemand ausgeschlossen werden, die Gefahr dass Abfälle illegal oder unsachgemäß entsorgt werden ist dabei zu groß. Die bei großen Gewerbebetrieben gängige Praxis, die Abfallentsorgung privaten Entsorgern zu überlassen führt eigentlich nur zu erhöhtem Mülltourismus.
Hierbei sind natürlich wieder die Kommunen mitschuldig wenn sie zu große Anlagen geplant haben und zur Auslastung jede Tonne Müll günstig annehmen. Ökologisch ist das jedenfalls nicht wenn Müll über 100erte von Kilometern in den Osten gefahren wird.
Gruß vonsales
Diese Annahmen sind alle falsch! Es geht um ein Kleingewerbe (Rasenmähen bei anderen Leuten) mit5-10 Std./Monat. Da fällt weder Papierkram noch eine Büroklammer an. Und eine Tonne bleibt 365 Tage / Jahr leer!
Aber meine Frage wäre ja, da die Arbeit nicht auf dem Grundstück anfällt (siehe Text oben - ich weiß nich wie man Zitate eiinfügt), sondern beim Kunden, ob die Regelung dann noch zuftrifft. Laut Gesetzestext bräuchte man dann doch gar keine Tonne zu nehmen?