Gibt es eine Möglichkeit AN am Jahresende etwas zukommen zu lassen, ohne das es von der ARGE abgezogen wird?
Problem ist folgendes, von 15 AN bekommen 7 ALG II aufgestockt, das heißt von einer Weihnachtsgeld-Zahlung haben sie quasi nichts. Das Weihnachtsgeld ist nur für die die keine Leistungen vom Amt erhalten ein Bonus.
Kann der AG statt dessen irgendwelche Sach-Zulagen geben?
So, in Form von Gutscheinen…
Hallo!
Das geht natürlich. Schwarz ist immer am besten, aber immer so, daß die ARGE nichts nachweisen kann.
Doch warum zahlst Du nicht monatlich mehr aus?
Viele Grüße
laut „Leitfaden zum Arbeitslosengeld II“ (Fachhochschulverlag Frankfurt/M.) werden beispielsweise folgende Einkommen nicht angerechnet:
*Arbeitnehmersparzulage
*Aufwandsentschädigung (§ 1836a BGB)
*Aufwendungsersatz (§ 1835 BGB)
*Entschädigung für Blutspender
*Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit (soweit steuerfrei nach § 3b EStG)
Zum Bruttoarbeitsentgelt aus Arbeitnehmertätigkeit zählen u.a. auch:
*Sachbezüge (freie Kost, Deputate u.a.)
*Einmalleistungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld
*Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Urlaub
*vermögenswirksame Arbeitgeberleistungen