Liebe/-r Experte/-in,
Hallo,
im Oktober 2010 hab ich meine neue Wohnung bezogen. Zum Übergabetermin wurde vom Hausbesitzer irrtümlich vom falschen Gaszähler (Nachbarn) abgelesen (2174,100 m³) und in das Übergabeprotokoll übernommen. Ca. eine Woche später kam die Berichtigung. Nun lag der Zählerstand bei 804,6 m³. Am 22.03.2011 kam dann von Mitgas eine Rechnung über 725 EUR mit dem Zählerstand von 1634 m³.
Laut dieser Angaben hab ich also vom 01.10.2010-22.03.2011 (kaum 6 Monate) 829,4 m³ Gas (Warmwasser, Heizung) allein in einer 50m² verbraucht. Dies erscheint mir sehr hoch. Zumal ich ja auch unterwegs bin und nicht 7 Tage/Woche in der Wohnung bin und Heize sowie permanent dusche. Des Weiteren wurden die Heizungen in Bad und Küche nur auf Stufe 1 gebraucht.
Was kann ich nun tun? Zumal Mitgas ohne richtige Ankündigung die Versorgung Ende Juni gesperrt hat. Der Verbrauch vom 22.03. - 27.06.2011 lag lt. Mitgas bei 79m³.
Hallo Dominik,
Sie haben also für den Zeitraum vom Einzug bis zur Abrechnung Ende März keinen Abschlag für ihren Gasbezug bezahlt?
Wieso nicht? Ein Verbraucht in Höhe von ca. 8000kw/h für eine Wohnung in dieser Größe und in diesem Zeitraum ist relativ hoch aber nicht unmöglich.
Haben Sie den Zählerstand überprüft?
Wieso haben Sie sich nicht schon früher mit Ihrem Gasversorger in Verbindung gesetzt sonder abgewartet, bis diese ihren Gasanschluss sperren?
Eine Sperrung ohne Vorankündigung hat bestimmt nicht statt gefunden, Sie haben mindestens zwei schriftliche Mahnungen und eine Sperrankündigung bekommen.
Die Sperr- und Entsperrkosten müssen Sie jetzt auch bezahlen und die sind in der Regel auch nicht sehr niedrig.
Setzten Sie sich mit ihrem Anbieter in Verbindung und machen Sie eine Ratenzahlung aus, viele Gas und Energieversorger bieten auch eine kostenlose Energieberatung an, wo eventuelle Schwachstellen in Ihrer Wohnung identifiziert werden können.
Fragen Sie auch nach, ob die Ablesung zum Einzug bzw. zum Auszug des Vormieters ein real ermittelter oder ein geschätzter Wert war, vielleicht war damals Ihr Vermieter auch schon *sorry* zu blöd, den richtigen Zähler abzulesen und der Stand wurde geschätzt, in diesem Fall könnten Sie eine Neuberechnung verlangen.
Hallo,
nach dem Abschluss des Mietvertrages habe ich sofort Mitgas alle Daten mitgeteilt, sowie denen die Möglichkeit der Abbuchung von 50 EUR/Monat gegeben.
Es folgte keine Reaktion seitens Mitgas! Die erste Reaktion war die Rechnung.
"
–> in Verbraucht in Höhe von ca. 8000kw/h für eine Wohnung in dieser Größe und in diesem Zeitraum ist relativ hoch aber nicht unmöglich."
Unmöglich ist es schon. Mehr als der Jahresverbrauch! Zumal ich von Oktober bis März nur 3-4 Tage/Woche in der Wohnung war.
Den „neuen“ Zählerstand konnte ich nicht überprüfen, da ich mich im Oktober kaum bis gar nicht dort aufgehalten hab und die „Berichtigung der Ablesung“ auch irgendwann aus meinem Kopf verschwand.
PS: Ich habe nicht gewartet sondern sofort alle Daten, samt Einzugsermächtigung der Mitgas mitgeteilt!!!
–> Der Verzug lag nicht bei mir! Mitgas ist seit meinem Einzug informiert.
Wie kann ich diese Neuberechnung verlangen? Auf welcher Grundlage?
Die Ratenzahlung hat Mitgas im ersten Schreiben schon abgelehnt. Ich solle doch die Arge fragen… Soviel zum Verbrecherhaufen Mitgas.