Extrem hoher Stromverbrauch

Mieter (1 Personen-Haushalt) ist am 01. Januar 2011 in „neue“ Wohnung eingezogen. (Zwei-Familien-Haus) Strom wurde bei Einzug abgelesen. Nach 1 Monat liest Mieter eneut Strom ab und stellt fest, dass ein Verbrauch von 300 kw erfolgt sein soll. Äußerst unwahrscheinlich, da Mieter berufstätig und nur abends und am WE daheim ist und dann auch nur nötigste Stromquellen, TV, Kühlschrank, Licht, PC, genutzt werden.
Sicherungsschalter für den Keller ausgeschaltet. Hierbei festgestellt, dass Hauseigentümer seinen gesamten Strom für die Kellerräume, incl. Waschmaschine,Trockner,Licht, asbach uralter Gefriertruhe(Stromfresser) und Versorgung der Überwinterung der Goldfische, nutzt.
Was soll bzw. kann hier getan werden.
Dem Mieter wurde das Mietverhätnis bereits zum 31. Juli 2011 gekündigt. Siehe Artikel vom heutigen Mittag!

Strom über eigenen Zähler ?? Wenn ja,da wäre das Stromzapfen des VM über den Zähler des Mieters ganz klar ein Straftatbestand nach § 248 c des StGB und den würde ich zur Anzeige bringen.Es geht hier ja nicht um ein paar lumpige Kilowatt, sondern mal hochgerechnet auf 12 Monate 2 bis 3 Tausend Kilowatt Strom, was einem Betrag von 800 €
entspricht.

Hallo,

Sicherungsschalter für den Keller ausgeschaltet. Hierbei
festgestellt, dass Hauseigentümer seinen gesamten Strom für
die Kellerräume, incl. Waschmaschine,Trockner,Licht, asbach
uralter Gefriertruhe(Stromfresser) und Versorgung der
Überwinterung der Goldfische, nutzt.

Dem Mieter wurde das Mietverhätnis bereits zum 31. Juli 2011
gekündigt. Siehe Artikel vom heutigen Mittag!

hier wäre zu prüfen, ob das eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt. Zumindest sollte dieser Straftatbestand den Vermieter nach Bekanntwerden zu größtem Entgegenkommen motivieren.

Wichtig: Alles dokumentieren. Zeugen, Fotos etc.

Gruß

S.J.

Strom über eigenen Zähler ?? Wenn ja,da wäre das Stromzapfen
des VM über den Zähler des Mieters ganz klar ein
Straftatbestand nach § 248 c des StGB

Ganz klar? Woher bist du sicher, daß der Vermieter „elektrische Energie mittels eines Leiters entzieht, der zur ordnungsmäßigen Entnahme von Energie aus der Anlage oder Einrichtung nicht bestimmt ist“ und nicht einfach die vermietete Wohnung und der Keller über den selben korrekt verkabelten Zähler laufen?

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fehlender oder irreführender Sachverhalt
Hallo
(Grüßen Sie im übrigen Leben auch nicht, wenn Sie etwas von anderen umsonst bekommen wollen?)

Mieter (1 Personen-Haushalt) ist am 01. Januar 2011 in „neue“
Wohnung eingezogen. (Zwei-Familien-Haus) Strom wurde bei
Einzug abgelesen.

OK, welcher Zähler wäre gemeint?

Nach 1 Monat liest Mieter eneut Strom ab und
stellt fest, dass ein Verbrauch von 300 kw erfolgt sein soll.

Für die gemietete Wohnung?

Äußerst unwahrscheinlich, da Mieter berufstätig und nur abends
und am WE daheim ist und dann auch nur nötigste Stromquellen,
TV, Kühlschrank, Licht, PC, genutzt werden.

OK, dies wäre ca. 10 KW am Tag oder 416 W die Stunde. Mit einem Stromzählgerät (6-10 €) kann man die Stromverbraucher messen bzw. aufspühren.

Sicherungsschalter für den Keller ausgeschaltet.

Der in der gemieteten Wohnung, oder wo?

Hierbei
festgestellt, dass Hauseigentümer seinen gesamten Strom für
die Kellerräume, incl. Waschmaschine,Trockner,Licht, asbach
uralter Gefriertruhe(Stromfresser) und Versorgung der
Überwinterung der Goldfische, nutzt.

Was soll bzw. kann hier getan werden.

A.) Wenn aus der gemieteten Wohung:
A1: Ausgeschaltet lassen. :smile: Mal sehen was dann so passiert (Oh Entschuldigung, habe ich ja gar nicht gewußt… :wink:)
A2: Sich den Strom vom VM bezahlen lassen.
A3: Auf Abhilfe drängen, s. u.

B.) Wenn Sicherungsschalter für Keller ausserhalb der gemieteten Wohnung:
B1: Den VM fragen wie er sich die Abrechung für Kellerstrom vorstellt.
B2: Fragen, ob der VM überhaupt vor hat Kellerstrom abzurechnen.
B3: Abwarten was passiert und dann B1 und B2 anwenden.
B4: Bezahlung von Kellerstrom verweigern, wenn man keinen Kellerraum hat.
B5: Nur den Anteil des verbrauchtens Stroms (Beleg vom VM?) für den Betrieb des eigenen Kellerraums bezahlen.

Dem Mieter wurde das Mietverhätnis bereits zum 31. Juli 2011
gekündigt. Siehe Artikel vom heutigen Mittag!

Hmm, bei so einer Frage mit sehr geringen Informationsgehald fächern sich die Antworten eben mal ins Uferlose aus…

Für A.) sollte der VM für diesen Mangel zur Abhilfe aufgefordert werden. Wird der Mangel nicht abgestellt, kann eine Mietminderung in Höhe des vermutlichen Schadens einbehalten werden. Ein zusätzlich entstandener Schaden wäre auch zu ersetzen. Besser wäre ein Mietverein etc. für das Prozedere anzuheuern.

Ein Betrug wäre es nur, wenn dem VM Kenntnis und Absicht nachgewiesen werden kann. Dies wäre eher schwierig. Solange kein Betrug vorliegt, wäre für mich kein Kündigungsgrund für vorzeitiges Beenden gegeben.

Nach meiner Meinung liegt solange kein Kündigungsgrund für B.) vor, bis der VM für den Kellerstrom Geld verlangt. Selbst wenn ein Verlangen vorliegt wäre es bessr die Rechtmäßigkeit zunächst zu prüfen.

vlg MK

Wenn die für meine Wohnung bestimmte Sicherung des Kellers ausgeschaltet wird, befindet sich nicht nur mein Kellerraum im Dunklen, sondern der gesame Keller! Somt doch wohl Beweis genug, oder?

Hallo,
soviel Genauigkeit sollte sein,
kW ist eine Leistung
kWh ist eine Arbeit oder Energie und sowas wird vom Stromzaehler erfasst.

Ein Heizluefter hat eine Leistungsaufnahme von 2 kW, wenn er 1 Stunde eingeschaltet ist verbraucht er 2 kWh (Kilo-Watt mal Stunden) und das ist mit ca 45 Cent zu bezahlen.
Gruss Helmut

Hallo,
versteh es immer noch nicht.
Ueber diese beschriebene Sicherung wird der fuer die Wohnung bestimmte Keller (und andere Keller auch) versorgt, oder wird ueber dieselbe Sicherung auch die Wohnung versorgt?
Gruss Helmut