Hallo alle zusammen,
angenommen ein Arbeitnehmer möchte (Extrem-)Sport treiben. Gibt es eine Regelung ob er den Arbeitgeber darüber informieren muss bzw. um Erlaubnis fragen muss?
MfG Tobias
Hallo alle zusammen,
angenommen ein Arbeitnehmer möchte (Extrem-)Sport treiben. Gibt es eine Regelung ob er den Arbeitgeber darüber informieren muss bzw. um Erlaubnis fragen muss?
MfG Tobias
Ahoi, Tobias
nehmen wir mal an…
laut Bundesarbeitsgericht steht jeder Person die Möglichkeit der sportlichen
Betätigung zu, deshalb gilt bei Verletzungen das EFzG
*grob fahrlässige Unfälle gelten als selbstverschuldet
* fahrlässige Unfälle gelten als nicht selbstverschuldet
* Extremsport (schwierig zu entscheiden)
Unfälle beim Wandern in Alpen gilt als unverschuldet
Unfälle bei der Besteigung des Mount Everest gelten möglicherweise als selbstverschuldet…
käme darauf an… Steht den etwas von Nebenpflichten im AV?
LG JSP
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