Extrem unangenehmer Geruch bei neuen Matratzen

Ich habe mich beim Kauf von neuen Matratzen für sehr hochwertige Lattoflex-Matratzen entschieden, die in der letzten Woche geliefert wurden.
Von den Matratzen geht ein sehr unangenehmer, beißender Geruch aus, der das gesamte Schlafzimmer ausfüllt. Ich habe über 3 Tage das Schlafzimmer gut durchlüftet, stelle jedoch keine Minderung der Geruchsbelästigung fest.
Rücksprache mit dem Hersteller ergab, dass es sich um einen „normalen“ Neugeruch handelt. Es wurde auf den Verkäufer verwiesen und auf einen eventuellen Austausch. Der Verkäufer ist der Ansicht, dass es sich um einen „normalen“ Neugeruch handeln würde.
Ich bin bereit, die Rechnung über den Lattoflex-Rahmen zu begleichen, nicht jedoch über die Matratzen. Ich habe im Internet gelesen, dass der Geruch über 4 Wochen anhalten kann. Welche Möglichkeiten habe ich dem Verkäufer gegenüber? Darf ich den Kaufbetrag eigenmächtig mindern oder so lange zurückhalten, bis dass die Ware ausgetauscht wird?

Hallo,

Hast du die Matratze im Laden oder online gekauft?

Meines Erachtens müssten Sie Minderung des KPreises verlangen können, wenn ein Mangel vorliegt. Da Sie die Matrazen 4 Wochen nicht nutzen können und Ihnen dies nicht bei Kauf bekannt war oder Sie dies hätten wissen müssen (Sie wurden nicht aufgeklärt?) könnte man von einem Mangel sprechen. Alleine aus Kulanz sollte man Ihnen entgegen kommen… Versuchen Sie zunächst dies. (BGB §§ 447 ff. Lesen)

Soweit ich lattoflex kenne, sind das Matratzen, die aus PUR-schaum gefertigt sind. Je nachdem, wie lange der Schaum im Blocklager auslüften konnte, ist der „Neugeruch“ mal länger, mal kürzer bemerkbar. Er ist i.d.R. nicht schädlich, genauso wie in einem neuen Auto. Auch dort kann sich der Neugeruch bis zu mehreren Wochen halten.
Meist hilft, die Matratze ein paar Tage intensiv zu lüften, am besten an einem zugigen Ort.
Eine Rechtsberatung kann ich nicht geben, aber sollte der Kauf per Internet erfolgt sein, gibt es das 14-tägige Rückgaberecht. Der Verkäufer muss auf eigene Kosten den Artikel bei Ihnen abholen. Genaueres dazu finden Sie sicher im Internet.
Sollten Sie in der Rückgabefrist sein, muss der Widerruf schriftlich erfolgen.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
Gruß

Ich habe die Matratzen in einem renomierten Fachgeschäft gekauft

Hallo,

Hast du die Matratze im Laden oder online gekauft?

Da der Geruch ja scheinbar ein bekanntes Problem ist, kannst du leider nur auf die Kulanz des Händlers hoffen!

den Kaufbetrag eigenmächtig mindern duerfen sie eigentlich nicht. Kaufbetrag zurueckhalten duerfen sie nur Soweit es duech die bestehende Zahlungsbedingungen zulaessig sind. wenn sie die Ware nicht gebraucht haben koennen sie es waehrend 14 Tagen frei austauschen lassen. (Verbraucherschuetzgesetz)

Natürlich müssen sie bezahlen.Wenn sie deswegen gesundheitliche Probleme bekommen gibt es sicher Möglichkeiten den Verkäufer zu verklagen .

Hallo,
der Geruch ist tatsäch nichts besonders schlimmes. Eigendlich ein Zeichen dafür, das die Matratze noch nicht lange auf Lager war.
Ich denke mal das es sich um Kaltschaummatrtzen handelt oder welche mit Kaltschaumummantelung, also hochwertige Federkern oder Taschendfedernmatratzen.
Folgendes löst den Geruch aus:
Aus einem riesigen Brocken Schaum werden kleine Stücke geschnitten, bei diesem Prozess platzen die Blasen des Schaumkerns und es entsteht ein beissender Geruch.
Wird jetzt auch noch schnell gefertigt und die Matratze schnell verpackt, der Transportweg ist kurz so hast du den Geruch zu Hause der sonst im Werk oder in den Filialen verfliegt.
Also keine Sorgen, alles ist gut, schneller wird der Geruch verfliegen wenn du die Matratze tagsüber hochkant bei geöffnetem Fenster lagerst.
Ein waschen der Bezüge hilft hingenen nicht, die Zeit kannst du dir sparen.
LG
Thomas

Hallo,

ohne das ich Ihre Ware kenne möchte ich nur pauschal eine Antwort geben.
Es ist richtig das neue Matratzen des öfteren riechen. Oft verstärkt wenn sie frisch gemacht schon eingepackt werden und so nicht ausdünsten können. Der Geruch verschwindet aber von selbst. Das sollte nach ein paar Tagen soweit sein.
Die Frage ist aber auch: Was ist extrem unangenehm? Ich bin selbst von Kunden angemacht worden weil die Matratze stinkt und ich habe aber nichts gerochen. Das Ganze ist halt auch sehr subjektiv.
Haben Sie die Ware in einem Geschäft gekauft, haben Sie kein Rückgaberecht. Sollte die Ware nicht in Ordnung sein, hat des Geschäft eine 2malige Möglichkeit die Ware zu tauschen. Erst dann können Sie eine Wandlung verlangen. In ein anderes Produkt oder Geld zurück.
Da Sie den Kaufbetrag mindern oder sogar zurückhalten wollen, kann es aber auch sein, das Sie die Ware über das Internet gekauft haben. Sonst kann es eigentlich nicht gehen. Hier haben Sie ein 14-tägiges Rückgaberecht.

Ansonsten empfehle ich das Sie sich mit dem Verkäufer einigen!

Mit freundlichen Grüßen

Rainer

Ein Austausch lässts nur von vorn beginnen.

Der Geruch wird beim Übergang vom flüssigen- in den festen Zustand des Schaumes in den Schaumporen eingeschlossen… Nur durch „Benutzung“ wird der Geruch aus den Poren „gedrückt“. Lüften allein hilft da nicht. PS: Der Geruch ist in den meisten Fällen jedoch ungefährlich und nach wenigen Tagen weg.

Beste Grüße Hr. Schönerstedt (www.bett.net)

Hallo,

das Geld kann man in diesem Fall die nächsten vier Wochen zurück halten, bzw. jetzt oder später den Umtausch des Produktes verlangen.

Viel Glück!

Hallo,

da es sich um einen realen Fall handelt, muss ich dich darauf hinweisen, dass ich keine Rechtsberatung erteilen darf und keine Haftung für meine Hinweise übernehme.

Mängelrechte wie Minderung, Rücktritt oder Schadenersatz kannst du nur geltend machen, wenn ein Sachmangel vorliegt.
Entscheidend ist hier, inwieweit der Geruch normal ist und ob der Käufer das bei einer Matratze erwarten kann. Hersteller und Verkäufer sind sich wohl einig, dass der Geruch normal ist. Allerdings ist die Frage, ob du als Käufer eine geruchsfreie Matratze erwarten darfst. Das ist eine Frage, die sich wohl im Gespräch mit dem Verkäufer nicht einvernehmlich lösen lassen wird, vor Gericht wird es eine grenzwertige Entscheidung sein. Nimmt man an, dass du als Käufer eine geruchsfreie Matratze erwarten kannst, stehen dir die Mängelrechte zu und du darfst nacherfüllen lassen bzw. mindern oder zurücktreten. Wie gesagt, das ist Ansichtssache, darüber kann man gut und gern streiten.

Eine andere Möglichkeit wäre, dass du den Vertrag anfechtest, weil du dich beim Vertragsschluss über die Eigenschaft der Ware geirrt hast. Damit wäre er nichtig, du musst Matrazte und Rahmen zurückgeben, erhältst aber das ganze Geld zurück. Du musst allerdings anfechten, unverzüglich nachdem dir der Anfechtungsgrund (in dem Fall der zu starke Geruch) aufgefallen ist.
Am besten wäre wohl, du wartest noch einige Zeit ab, ob der Geruch nicht doch noch nachlässt. Tut er das nach einigen Wochen nicht, dürfte es wesentlich klarer sein, ob die Matratze mangelhaft ist.
Sollten Verhandlungen mit dem Verkäufer dann nichts bewirken, darfst du auch den Preis mindern. Sollte er dich dann verklagen, hast du meiner Meinung nach durchaus Chancen, zu gewinnen.
Ein Gespräch mit einem Anwalt wäre spätestens dann sinvoll.

Wenn du Interesse hast, sieh dir §§ 433 ff. BGB an.

Hoffentlich hilft dir das weiter!

Hallo!

Vielen Dank für die Antwort auf meine Frage, aus der zweifellos juristische Kompetenz spricht.

Ich denke, dass ein gewisser „Neugeruch“ bei einem derartigen Kaufgegenstand normal und akzeptabel ist. Wenn hingegen neben der Luft im Schlafzimmer sowohl die Bettwäsche als auch der Schlafanzug nach einmaliger Benutzung einen penetranten Geruch aufnimmt, der auch nach Tagen trotz intensiver Lüftung immer noch in gleicher Intensität besteht, dann ist das für mich unakzeptabel.

Ich habe mich mit dem Inhaber der Firma in Verbindung gesetzt, der interessanter Weise für mein Anliegen zugänglicher war als sein Verkäufer. Mein Hinweis, dass ich die Rechnung erst nach Lösung des Problems zu begleichen beabsichtige, hat er als selbstverständlich kommentiert.

Nach diversen anderen Erfahrungen, die ich mit Geschäftsleuten in den letzten Jahren gesammelt habe, ein herausragende Leistung, da es den meisten Kaufleuten heute lediglich um den Abschluß eines Geschäftes, nicht mehr um die Zufriedenstellung des Kunden geht.

Ich denke, dass der Umstand, dass derartige Matratzen einen - wie im Internet veröffentlicht - bis zu 4 Wochen andauernden Geruch absondern, mir vor Kauf der Matratze hätte mitgeteilt werden müssen. Insbesondere die Tatsache, dass mir zuvor eine Probematratze geliefert wurde, die völlig geruchsneutral war, hat dazu beigetragen, dass ich bei Kaufabschluß davon ausgegangen bin eine ebenso geruchsfreie Matratze zu erhalten.
Vor dem Hintergrund dass andere, neue Matratzen völlig geruchsfrei sind, würde ich von einer arglistigen Täuschung ausgehen, würde der Inhaber des Geschäftes nicht Entgegenkommen suggerieren. Ich denke nicht, dass ich mich im Internet über das gekaufte Produkt diesbezüglich hätte informieren müssen…

Nochmals vielen Dank für den Hinweis,

Lothar

Aha!
Es sorgt durchaus für eine veränderte Sachlage, wenn du vorher eine Probematratze bekommen hast! Dann konntest du, so wie ich das einschätze, auf jeden Fall damit rechnen, dass die Matratze die gleiche Beschaffenheit hat. Man könnte es durchaus so interpretieren, dass du einen Vertrag über eine „geruchsneutrale Matratze“ abgeschlossen hast. Damit könntest du, unter ausdrücklicher Berufung auf die Beschaffenheit der Probematratze, Mängelrechte geltend machen.
Zum Überblick: Du musst dem Händler zweimal die Möglichkeit geben, nachzuerfüllen, also dir eine andere Matratze zu geben. Verweigert er das oder kommt er dem binnen einer angemessen Frist (ca. 1 - 2 Wochen)nicht nach, darfst du WAHLWEISE den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Du gibst also die Matratze zurück und erhältst das Geld zurück. Eventuell könnten sich Sonderregelungen aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, die aber nicht wesentlich von den gesetzlichen Bestimmungen abweichen dürfen. Am besten mal durchlesen!
Spielt der Verkäufer nicht mit, bleibt immer der Gang zum Anwalt!
Viel Glück!

1 Like

Nochmals vielen Dank - auch für das Glück, das du mir wünscht.

In der Tat spielt Glück bei Rechtsstreitigkeiten - insbesondere vor Gericht - eine große Rolle, denn „vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand“, wie der Vater eines ehemaligen Schulfreundes zu sagen pflegte. Er musste es schließlich auch wissen, denn er war Richter… ;o)