Extreme Handyrechnung

Hallo,
ein fiktiver Fall, wie man ihn so ähnlich immer mal hört.
Mal angenommen Handynutzer H bekommt, bei gleichbleibender Handynutzung gegenüber den Vormonaten, eine Rechnung, die mehr als das hundertfache der Vormonate beträgt. Dieser Betrag übersteigt das Dispolimit von H bei weitem, so daß die Lastschrift nicht eingelöst wird.
Die Rechnung ist deshalb so hoch, weil statt der gebuchten Flatrate nach einem anderen Tarif abgebucht wird. Der Tarif wurde aber nicht geändert, bei der Grundgebühr steht der bisherige Tarif neben den bisherigen Kosten dafür. Das einzige was seit der letzten Rechnung passiert ist, ist daß fristgerecht zum nächstmöglichen Termin, was auch bestätigt wurde, gekündigt wurde.
H hat Den Anbieter umgehend per FAX (sollte H noch ein Einschreiben nachschicken?) über seinen Abrechnungsfehler informiert und den unstrittigen Betrag (sofort, sogar noch vor Fälligkeit) überwiesen.

Was kann H (außer den horrenden Betrag zu bezahlen) machen, damit der Anschluß nicht, wie in den AGB vorgesehen, gesperrt wird?
Bestehen (Schadensersatz-)ansprüche, wenn man im üblichen Umfang der letzten Monate von einem anderen Handy (ohne Flat und damit deutlich teurer) telefoniert, falls der Anschluß doch gesperrt wird?
Besteht ein Unterschied z.B. wegen der anfallenden Rücklastschriftgebühren, wenn die Lastschrift zunächst eingelöst und später zurückgebucht würde?

Cu Rene

Hi,

H lässt sich von seinem Netzbetreiber die Verbindungsdaten geben und löst so den Gordischer Knoten.

nicki

Hallo,

H lässt sich von seinem Netzbetreiber die Verbindungsdaten
geben und löst so den Gordischer Knoten.

H habe aber der Speicherung seiner Daten nicht zugestimmt. Wozu auch bei einer Flatrate? Da gibt es keinen Grund die Daten für Abrechnungszwecke zu speichern und auf Seitenweise Verbindungsübersichten, die kein Mensch liest, kann H verzichten.
Außerdem dauert es beim Anbieter immer mindestens eine Woche, bis man qualifizierte schriftliche Auskunft bekommt, egal wie einfach die Fragen sind. Die Hotline ist H zu teuer und in so einem Fall ist H etwas greifbares in Papierform lieber als die mündliche Aussage irgendeines Mitarbeiters der womöglich bei einer Drittfirma arbeitet.

Aber seit 1.1. müssen die Daten ja gespeichert werden. Ist es also inzwischen gar nicht mehr möglich die Speicherung der Verbindungsdaten zu untersagen?

Cu Rene