Liebe Experten,
in nachstehender Angelegenheit wäre ich für Eure Ratschläge sehr dankbar:
Die ungelernte Person X erreicht im Alter von 43 Jahren durch eine Qualifizierungsmaßnahme den Abschluss „Rettungssanitäter“ und arbeitet als solcher im Krankentransport.
Bedingt durch die geringe Bezahlung in Höhe von 8,70 Euro brutto/Stunde ist Person X gezwungen, monatlich durchschnittlich 240 Stunden zu arbeiten.
Nach 4 Jahren Tätigkeit erkrankt Person X. Die Ärzte stellen fest, dass eine Bandscheibe der Halswirbelsäule entfernt und durch ein Implantat ersetzt werden muss.
Inklusive Reha-Maßnahmen ist Person X für die Dauer von 11 Monaten krankgeschrieben und darf keine körperlich anstrengenden Tätigkeiten mehr ausführen.
Der Arbeitgeber bietet der inzwischen 48 Jahre alten Person X daher eine Vollzeittätigkeit in der Telefonzentrale an. Die Entlohnung beträgt brutto 1.500,00 Euro (Arbeitszeit 40 Std./Woche). Überstunden sind in dieser Position nicht möglich.
Hat Person X irgendwelche Möglichkeiten, die mit der Erkrankung verbundenen finanziellen Einbußen bei behördlichen oder berufsständischen Organisationen gelten zu machen?
Mit dem zu erwartenden Nettoentgelt von ca. 1.100 Euro ist schon in Kürze von einer Überschuldung auszugehen. Allein für Miete, Heizung, Strom und Fahrgeld müssen 700 Euro aufgewendet werden.
Bei der zuständigen Berufsgenossenschaft läuft derzeit ein Widerspruchsverfahren, da aus Sicht der BG keine Berufserkrankung vorliegt. Vielmehr seien die Schädigung respektive die Operation veranlagungsbedingt erforderlich geworden.
Entgegen der Einschätzung der behandelnden Ärzte, die von einem Grad der Behinderung in Höhe von 60% ausgehen, hat das Versorgungsamt 20% bescheinigt.
Für Eure Mühe nochmals vielen Dank! Andreas