Extreme Lohneinbußen nach Berufsunfähig

Liebe Experten,

in nachstehender Angelegenheit wäre ich für Eure Ratschläge sehr dankbar:

Die ungelernte Person X erreicht im Alter von 43 Jahren durch eine Qualifizierungsmaßnahme den Abschluss „Rettungssanitäter“ und arbeitet als solcher im Krankentransport.

Bedingt durch die geringe Bezahlung in Höhe von 8,70 Euro brutto/Stunde ist Person X gezwungen, monatlich durchschnittlich 240 Stunden zu arbeiten.

Nach 4 Jahren Tätigkeit erkrankt Person X. Die Ärzte stellen fest, dass eine Bandscheibe der Halswirbelsäule entfernt und durch ein Implantat ersetzt werden muss.

Inklusive Reha-Maßnahmen ist Person X für die Dauer von 11 Monaten krankgeschrieben und darf keine körperlich anstrengenden Tätigkeiten mehr ausführen.

Der Arbeitgeber bietet der inzwischen 48 Jahre alten Person X daher eine Vollzeittätigkeit in der Telefonzentrale an. Die Entlohnung beträgt brutto 1.500,00 Euro (Arbeitszeit 40 Std./Woche). Überstunden sind in dieser Position nicht möglich.

Hat Person X irgendwelche Möglichkeiten, die mit der Erkrankung verbundenen finanziellen Einbußen bei behördlichen oder berufsständischen Organisationen gelten zu machen?

Mit dem zu erwartenden Nettoentgelt von ca. 1.100 Euro ist schon in Kürze von einer Überschuldung auszugehen. Allein für Miete, Heizung, Strom und Fahrgeld müssen 700 Euro aufgewendet werden.

Bei der zuständigen Berufsgenossenschaft läuft derzeit ein Widerspruchsverfahren, da aus Sicht der BG keine Berufserkrankung vorliegt. Vielmehr seien die Schädigung respektive die Operation veranlagungsbedingt erforderlich geworden.

Entgegen der Einschätzung der behandelnden Ärzte, die von einem Grad der Behinderung in Höhe von 60% ausgehen, hat das Versorgungsamt 20% bescheinigt.

Für Eure Mühe nochmals vielen Dank! Andreas

Hallo,

Hat Person X irgendwelche Möglichkeiten, die mit der
Erkrankung verbundenen finanziellen Einbußen bei behördlichen
oder berufsständischen Organisationen gelten zu machen?

Mit dem zu erwartenden Nettoentgelt von ca. 1.100 Euro ist
schon in Kürze von einer Überschuldung auszugehen. Allein für
Miete, Heizung, Strom und Fahrgeld müssen 700 Euro aufgewendet
werden.

Wohngeld beantragen, evtl. Aufstockung über Jobcenter prüfen lassen
eigene Berufsunfähigkeitsversicherung gibt´s keine?

Hallo,

Bedingt durch die geringe Bezahlung in Höhe von 8,70 Euro brutto/Stunde ist Person X gezwungen, monatlich durchschnittlich 240 Stunden zu arbeiten.

Diese Kausalität wird wohl so nicht stimmen. Es mag hart klingen, aber nicht nur Staaten sollten ihre Ausgaben den verfügbaren Einnahmen anpassen. Person X arbeitete sicher länger, weil sie sich mehr leisten wollte, und nicht weil sie sich mehr leisten musste.

Inklusive Reha-Maßnahmen ist Person X für die Dauer von 11 Monaten krankgeschrieben und darf keine körperlich anstrengenden Tätigkeiten mehr ausführen.
Der Arbeitgeber bietet der inzwischen 48 Jahre alten Person X daher eine Vollzeittätigkeit in der Telefonzentrale an.

Da hat diese Person X schonmal mehr Glück als viele andere in einer solchen Situation. Das wird Person X insbesondere dann feststellen, wenn sie sich um einen besser bezahlten Job bemüht und das vielleicht nichts wird. Grundsätzlich wäre aber auch dies eine Option.

Die Entlohnung beträgt brutto 1.500,00 Euro (Arbeitszeit 40 Std./Woche). Überstunden sind in dieser Position nicht möglich.
Hat Person X irgendwelche Möglichkeiten, die mit der Erkrankung verbundenen finanziellen Einbußen bei behördlichen

Wohngeld, ergänzendes ALG-II oder je nach Grad der Behinderung auch Sozialhilfe. Hier könnte mal im Arbeits- und Sozialamt nachgefragt werden.

oder berufsständischen Organisationen gelten zu machen?

Was sollte das sein? Irgendeine Art von Versicherung, die für die da bBeschäftigten zahlt, wenn sie aufgrund von Krankheiten/Unfällen/Verletzunge arbeitsunfähig werden? Mit viel Phantasie kommt mir das die gesetzliche Unfallversicherung in den Sinn, die auch für berufsbedingte Schäden zahlt. Aber ich befürchte, dass das im hier beschriebenen Fall kaum was werden könnte.
Käme noch eine private BU-Versicherung in Frage. Die müsste dann aber auch erstmal zahlen, wenn man 40h arbeiten gehen kann. Da käme es neben dem Vorhandensein auf die Klauseln an.

Mit dem zu erwartenden Nettoentgelt von ca. 1.100 Euro ist schon in Kürze von einer Überschuldung auszugehen. Allein für Miete, Heizung, Strom und Fahrgeld müssen 700 Euro aufgewendet werden.

Dann eben Wohlgeld, ergänzendes ALG-II, Sozialhilfe, wenn sonst nichts greift. Alles was drüber liegt, sieht die Steurzahlergemeinschaft schon als Luxus an, der ggf. runtergefahren werden müsste.

Bei der zuständigen Berufsgenossenschaft läuft derzeit ein Widerspruchsverfahren, da aus Sicht der BG keine Berufserkrankung vorliegt. Vielmehr seien die Schädigung respektive die Operation veranlagungsbedingt erforderlich geworden.

Dachte ich es mir doch.

Entgegen der Einschätzung der behandelnden Ärzte, die von einem Grad der Behinderung in Höhe von 60% ausgehen, hat das Versorgungsamt 20% bescheinigt.

Hier kommt bestimmt noch der Hinweis, dass die Grade gar nicht in % angegeben wird.
Naja, die Ärzte liegen da schon mal falsch und wollen den Patienten auch Hoffnungen machen. Und so firm sind die da außerdem auch nicht immer. Die addieren gerne mal Grade, obwohl die nicht so einfach addiert werden können. Rein rechnerisch wären ja durchaus schon mal mehr als 100 dirn, aber das wäre natürlich Quatsch.

Grüße

Leider ist keine Zahlung von einer anderen Stelle zu bekommen.

Es fehlt schlichtweg der formale Anspruch, aufgrund eine evtl.
Zahlung durch Dritte.