Hallo an alle,
A und B sind Mieter in einem Zweifamilienhaus. A wohnt unten, B oben.
A grillt jedes Wochenende minimum 2x mit offenem Grill, auf Holzkohle und Hölzer aus dem nahegelegenen Park. Grill steht ca. 2 Meter von der Hauswand entfernt.
Die Rauchentwicklung ist so extrem, daß der ganze Gestank in die Kinder- ins Schlafzimmer und die Wohnung zieht, Zeugen sind vorhanden.
B hat A schon öfters darauf hingewiesen, juckt A aber ziemlich wenig. Vermieter macht auch nichts.
Wie wäre die Rechtslage?
Wer wäre für die sofortige Einstellung der Grillerei mit Rauchentwicklung, außer dem Vermieter, zuständig?
Kann B sofort die Polizei rufen, oder ist das Ordnungsamt zuständig?
Herzliche Grüße