Extreme Rauchentwicklung b. Grillen-Zuständigkeit?

Hallo an alle,

A und B sind Mieter in einem Zweifamilienhaus. A wohnt unten, B oben.

A grillt jedes Wochenende minimum 2x mit offenem Grill, auf Holzkohle und Hölzer aus dem nahegelegenen Park. Grill steht ca. 2 Meter von der Hauswand entfernt.

Die Rauchentwicklung ist so extrem, daß der ganze Gestank in die Kinder- ins Schlafzimmer und die Wohnung zieht, Zeugen sind vorhanden.

B hat A schon öfters darauf hingewiesen, juckt A aber ziemlich wenig. Vermieter macht auch nichts.

Wie wäre die Rechtslage?

Wer wäre für die sofortige Einstellung der Grillerei mit Rauchentwicklung, außer dem Vermieter, zuständig?

Kann B sofort die Polizei rufen, oder ist das Ordnungsamt zuständig?

Herzliche Grüße

Sehr erfolgreich wäre m.E. das Schließen der Fenster in der Zeit des Anbrennens.

Polizei als Zeugen, Ordnungsamt als zuständige Behörde.
Der VM kann nur etwas tun, wenn gegen die Hausordnung verstoßen wurde, oder ein Rechtsverstoß vorliegt. Weiterhin wäre noch Schadensersatzforderung wegen Geruchsanhaftungen (an z.B. Kleidungsstücken, Gardinen) oder Unterlassungsklage. Wobei ich davon ausgehe, dass im fiktiven Beispiel das Verhältnis der Mietparteien untereinander sowieso schon als zerrüttet zu bezeichnen ist.

vnA

Grillen ist in den Sommermonaten üblich und muss geduldet werden. Bei der Frage, wie oft im Jahr bzw. im Monat eigentlich gegrillt werden darf, sind sich die Gerichte uneinig. Grillen wurde von einem Gericht bis zu 2 Mal im Monat zwischen 17.00 und 22.00 Uhr im hinteren Teil des Gartens als zulässig erachtet. Ein anderes Gericht erachtete Grillen 4 Mal im Jahr, bis 24.00 Uhr als tolerierbar. Ein weiteres Gericht erlaubte es zwischen April und September höchstens 1 Mal im Monat zu grillen, wobei die Nachbarn vorher informiert werden müssen. Als Faustformel hat sich aber Folgendes herauskristalisiert: 1 x im Monat darf gegrillt werden. Wird darüber hinaus gegrillt und wird ein Nachbar hierdurch beeinträchtigt, darf dieser die Miete mindern ? deshalb ist es so wichtig, dass Sie als Vermieter die ?Grill-Regeln? kennen.

Ein absolutes Grill-Verbot kommt übrigens nur in Betracht, wenn es zu wesentlichen Beeinträchtigungen durch Rauch oder Ruß kommt oder ein eigener Grillplatz vorhanden ist. Von einem süddeutschen Gericht wurde empfohlen, statt einem Holzkohlegrill einen Elektrogrill und Aluschalen zu verwenden.

Zitat von einem Rechtsanwalt
Gruß Tom