EZ 1996 Ausnahmeregelung für Euro1-Zulassung ?

Betr.: Ausnahmen bei Abgasnorm, Erstzulassung, StVZO

  1. Ist meine Annahme (weitestgehend) richtig, daß ab 01.96 nur noch
    PKWs mit Euro2-Norm zugelassen werden dürfen.
  2. Gibt es Ausnahmeregeln hiervon.

Es ist mir nämlich bekannt, daß es insbesondere Import-PKWs gibt, die nicht in dem zu diesem Zeitpunkt geltende Norm zugelassen wurden.

Ich möchte jetzt wissen welche Ausnahmeregeln gibt.

Mir sind da z.B. Import PKWs bekannt (die z.B. aus Italien Reimportiert wurden).

In den Papieren ist dann Schlüsselnummer=21 eingetragen, was
eindeutig Euro1 wäre. Die TSN ist dann seltsamerweise ausgenullt.

Dies ist natürlich ein Nachteil, weil die Steuern ja nach der Schadstoff Norm ermittelt wird.

Bisher bin ich eigentlich davon ausgegangen:

  1. Es müssen bei Schadstoffemissionen EG-weit vergleichbare Normen gelten (oder sogar die gleichen Euro-Norm).
  2. Ohnehin müßten die Normen des Zulassungslandes und nicht des
    Herstellerlandes/Reimportlandes eingehalten wären (wäre sicherlich
    nicht möglich in Californien deutsches Fahrzeug aufgrund dt.
    Abgasnorm zuzulassen).
  3. Es muß die für den Zeitraum gültige Norm eingehalten werden (falls es dafür nicht Ausnahmeregelungen gibt).

Hi,

um es kurz zu machen, ich kenne mich da nicht aus,

weiß aber, es besteht die Möglichkeit verschiedene Fahrzeuge umzuschlüsseln.

Ob und welches Fahrzeug?

http://www.google.com/search?hl=de&client=opera&rls=…

und ein Forum wo dies ein Thema war

http://www.cento-world.de/umschluesselung-moeglich-t…

Also mal ADAC oder den Hersteller nach umschlüsseln befragen.

Q-Gruß

Oldtimer (owT) :wink:
*blubb*

Obwohls nicht direkt meine Frage beantwortet habe ich aus Deiner Antwort auch schon etwas Honig saugen können (ist schon interessant was es alles für Foren gibt…cento-world).

Erstmal besten dank ich werde es selbstverständlich bei mir mit einer Umschlüsselung versuchen (wußte aber schon vorher, daß das bei mir schwer wird, denn weder die vielen Vorbesitzer haben umgeschlüsselt, noch die vielen Freunde aus dem Marbella Forum (ein ähnliches Forum wie cento-world).

Aber zurück zum Thema:

Gab es 1996 Ausnahmeregelungen um Euro2 zu umgehen ?
Evtl. Fahrzeuggewicht ?
Evtl. Hubraum ?
Evtl. Stückzahl ?
Fahrzeugklasse M1:
Oder entspricht z.B. ein Marbella (das ist das Beispiel aufdem ich mich beziehe) nicht den Europäischen Fahrzeugklassen z.B. PKW = Fahrzeugklasse M1 ?

Analog müßte heutzutage Fahrzeuge wie Quads, ATVs usw. ja auch nicht nach der PKW Abgasnorm versteuert werden aber diese gehören ja wahrscheinlich auch nicht zur Fahrzeugklasse M1.

Hallo,

wie ich schon geschrieben habe, mit der Materie kenne ich mich leider nicht aus. Eine falsche Antwort ist schlimmer als keine Antwort.

Immer wenn es um Sonderfälle oder Ausnahmegenehmigungen geht wird es problematisch. Deshalb meine Empfehlung den Hersteller, oder den ADAC befragen. Möglicherweise haben die Zulassungsstellen auch Listen.

Tut mir Leid das ich da nicht weiter helfen kann

Gruß

Q-treibär