Hallo,
kann mir jemand sagen, warum Frank Walter Steinmeier kein Bundestagsmandat innehat, während andere Ministerkollegen auch ein Bundestagsmandat innehaben? Hat Herr Steinmeier freiwillig darauf verzichtet?
Vielen Dank
Martin Unterholzner
Hallo,
kann mir jemand sagen, warum Frank Walter Steinmeier kein Bundestagsmandat innehat, während andere Ministerkollegen auch ein Bundestagsmandat innehaben? Hat Herr Steinmeier freiwillig darauf verzichtet?
Vielen Dank
Martin Unterholzner
Hallo,
kann mir jemand sagen, warum Frank Walter Steinmeier kein
Bundestagsmandat innehat, während andere Ministerkollegen auch
ein Bundestagsmandat innehaben? Hat Herr Steinmeier freiwillig
darauf verzichtet?
Er war zuvor Kanzleramtsminister wenn ich nicht irre, dafür braucht man kein Mandat.
JETZT hat er aber einen Wahlkreis, in welchem er bei der nächsten Wahl ein Mandat gewinnen möchte.
http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/Stein…
Viele Grüsse!
Denis
Hallo Martin,
kann mir jemand sagen, warum Frank Walter Steinmeier kein
Bundestagsmandat innehat, während andere Ministerkollegen auch
ein Bundestagsmandat innehaben? Hat Herr Steinmeier freiwillig
darauf verzichtet?
er hatte bisher einfach keinen Wahlkreis, d.h. er stand gar nicht zur Wahl. Dies soll sich aber 2009 ändern.
Gruß
Christian
Hallo,
Herr Steinmeier hatte gar nicht zur Wahl gestanden, d.h. er war weder Direktkandidat in einem Wahlkreis noch auf einer Landesliste. Um Minister zu werden reicht es außerdem, vom Kanzler (Kanzlerin) ernannt zu werden.
Eigentlich herrscht hierzulande eine sog. Gewaltenteilung, also eine Trennung von Legislative und Exekutive. Minister die gleichzeitig im Bundestag sitzen, verfügen somit über beide Gewalten. Oder volkstümlich ausgedrückt, stimmen die Kanzler und die Minister mit Bundestagsmandat über ihre eigenen Vorschläge mit ab. Dreimal kann man raten, was dabei rauskommt.
MfG
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
Herr Steinmeier hatte gar nicht zur Wahl gestanden, d.h. er
war weder Direktkandidat in einem Wahlkreis noch auf einer
Landesliste. Um Minister zu werden reicht es außerdem, vom
Kanzler (Kanzlerin) ernannt zu werden.
Eigentlich herrscht hierzulande eine sog. Gewaltenteilung,
also eine Trennung von Legislative und Exekutive. Minister die
gleichzeitig im Bundestag sitzen, verfügen somit über beide
Gewalten. Oder volkstümlich ausgedrückt, stimmen die Kanzler
und die Minister mit Bundestagsmandat über ihre eigenen
Vorschläge mit ab. Dreimal kann man raten, was dabei
rauskommt.MfG
Grüß dich ElBuffo,
weiss man wie viele der derzeitigen Bundesminister (-Innen) freiwillig auf ein Mandat im Bundestag verzichtet haben, oder sind alle Bundesminister, die Anrecht auf ein Bundestagsmandat haben auch im Bundestag vertreten? Der freiwillige Verzicht bedeutet doch auch ein geringes Einkommen, oder? Warum sollte man dann auch auf ein, einem zustehenden, Mandat verzichten?
Vielen Dank
Martin Unterholzner
Hallo Martin,
weiss man wie viele der derzeitigen Bundesminister (-Innen)
freiwillig auf ein Mandat im Bundestag verzichtet haben, oder
sind alle Bundesminister, die Anrecht auf ein Bundestagsmandat
haben auch im Bundestag vertreten?
welches Anrecht? Bundestagsmandat und Ministeramt sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe. Es ist zwar die Regel, daß Minister auch MdB sind, aber keineswegs eine Pflicht; erst recht besteht kein Anspruch darauf, als Minister im BT zu sitzen. Auch ein Minister muß den üblichen Weg über Wahlkreis und Direktmandat bzw. Liste gehen.
Gruß
Christian
Gewaltenteilung
Hallo Marco,
hier sitzt Du, wie viele andere, einem Missverstädnnis auf. Die Gewaltenteiung nach Montesquieu war ein MODELL für einen vormodernen, postabsolutischen, monarchischen Staat von vor 1789. In den modernen demokratischen Staaten ist die reinrassige Gewaltenteilung allenfalls in den USA zu finden, deren Verfassung ja auch aus jenem 18. Jahrhundert stammt.
Für eine echte Demokratie ist diese Art der Gewaltenteilung keinesfalls erforderlich, eigentlich sogar unmöglich, da ja die Parlamentsmehrheit die Regierung stellt, z.T. auch die hohen Richterämter besetzt. Deswegen spricht man in der Politikwissenschaft mit Blick auf die modernen Demokratien von Gewaltenverschränkung.
Gruß,
Andreas
Eigentlich herrscht hierzulande eine sog. Gewaltenteilung,
also eine Trennung von Legislative und Exekutive. Minister die
gleichzeitig im Bundestag sitzen, verfügen somit über beide
Gewalten. Oder volkstümlich ausgedrückt, stimmen die Kanzler
und die Minister mit Bundestagsmandat über ihre eigenen
Vorschläge mit ab. Dreimal kann man raten, was dabei
rauskommt.MfG