Hallo zusammen,
ist das FA dazu berechtigt Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherungen nicht als sonstige Vorsorgeaufwendungen gelten zu lassen, weil diese schon durch Beiträge in die Krankenversicherung (Basisabsicherung) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung ausgeschöpft sind?
Beeinflusst dies dann die spätere Rente?
Weil die Rentenbeiträge wurden ja bezahlt!
Oder ist das unabhängig von der Rente?
LIEBEN DANK
Nadine