FA begrenzt sonstige Vorsorgeaufwendungen

Hallo zusammen,

ist das FA dazu berechtigt Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherungen nicht als sonstige Vorsorgeaufwendungen gelten zu lassen, weil diese schon durch Beiträge in die Krankenversicherung (Basisabsicherung) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung ausgeschöpft sind?

Beeinflusst dies dann die spätere Rente?
Weil die Rentenbeiträge wurden ja bezahlt!
Oder ist das unabhängig von der Rente?

LIEBEN DANK
Nadine

ist das FA dazu berechtigt Zahlungen in die gesetzliche
Rentenversicherungen nicht als sonstige Vorsorgeaufwendungen
gelten zu lassen, weil diese schon durch Beiträge in die
Krankenversicherung (Basisabsicherung) und zur gesetzlichen
Pflegeversicherung ausgeschöpft sind?

Nein, als solche gelten sie schon. Nur ist eben die steuerliche Abzugsfähigkeit beschränkt.

Richtig ist, daß die KV (Basisabsicherung) in voller Höhe abzugsfähig ist. Zusätzliche Versicherungen werden nur bis zum Erreichen der Höchstgrenze abgezogen. Wird diese bereits durch die KV erreicht oder gar überschritten, dann werden keine weiteren Versicherung steuermindernd abgezogen.

Beeinflußt dies dann die spätere Rente?

Nö.

Weil die Rentenbeiträge wurden ja bezahlt!

Eben.

Oder ist das unabhängig von der Rente?

Ja, genau.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

DANKE RONALD!

Hallo,

Das scheitert doch schon daran das die geleisteten Vorsorgeaufwendungen in zwei Kategorien einzuteilen sind die unter Berücksichtigung von verschiedenen Höchstbeträgen abziehbar sind.

-Altersvorsorgeaufwendungen nach §10(1) Nr.2 EStG
-Sonstige Vorsorgeaufwendungen nach §10(1) Nr. 3 EStG

Sie können mit Sicherheit nicht die Beiträge zur gesetzl.RV (Altersvorsorgeaufwendungen) in sonstige Vorsorgeaufwendungen umqualifizieren. Laut Gesetz sind diese (VAZ 2011) nur zu 72% abziehbar.

Grüße