Wenn man es nicht mehr geschafft hat, die ESt-Erklärung bis zum 31.12.2010 beim Finanzamt abzugeben, besteht noch die Möglichkeit durch Einwurf am 1.1. oder 2.1.11 (= Samstag/Sonntag) in den Finanzamtsbriefkasten als Eingangsdatum den 31.12.2010 zu erhalten?
Das ist von FA zu FA unterschiedlich.
Hi,
zuständigen Sachbearbeiter anrufen und um nachträgliche Fristverlängerung bitten. Dann hoffen, mehr ist nicht möglich. Ansonsten sind einige zehn Euronen fällig, Pech gehabt…
Gruß
Selorius
Dann hoffen, mehr ist nicht möglich.
Ansonsten sind einige zehn Euronen fällig, Pech gehabt…
Warum sollten Euronen fällig sein?
Das ist von FA zu FA unterschiedlich.
Eigentlich nicht. Es ist (soweit ich weiß) immer so dass bei einem Wochenende / Feiertag der davor letzte Werktag als „Eingangsdatum“ verwendet wird. Denn woher will das FA beweisen können dass du die Erklärung nicht am 31.12.2010 23:59 Uhr in den Kasten geschmissen hast sondern erst am 01.01.2011 00:01 Uhr?
LG
Hallo,
das Stichwort lautet „Nachtbriefkasten“ und bezeichnet einen Briefkasten, bei dem um 00:00 eine Klappe fällt, die Einwürfe nach dieser Zeit in einem anderen Fach sammelt. Die Dinger sind nicht nur bei FA sondern auch bei Gerichten, … üblich, wo es auf die Einhaltung von tagesgenauen Fristen regelmäßig ankommt.
Gruß vom Wiz
Im Kreis drehen
Und somit schließt sich der Kreis:
Es ist von FA zu FA unterschiedlich, denn es gibt auch noch die FA’s, die tobi@s beschrieben hat.
VG
e
Und somit schließt sich der Kreis:
Es ist von FA zu FA unterschiedlich, denn es gibt auch noch
die FA’s, die tobi@s beschrieben hat.
eben, zb das in welchem ich arbeite
LG