Guten Tag zusammen,
muss ein Gewerbetreibender dem Finanzamt Einblick in seine Geschäftskonten geben?
Schöne Grüße
PW
Guten Tag zusammen,
muss ein Gewerbetreibender dem Finanzamt Einblick in seine Geschäftskonten geben?
Schöne Grüße
PW
muß ein Gewerbetreibender dem Finanzamt Einblick in seine
Geschäftskonten geben?
Ja.
Warum auch nicht?
Mit freundlichen Grüßen
Ronald
Ja.
Warum auch nicht?
Hi,
das war ja eine schnelle Antwort, vielen Dank.
Warum nicht … ich dachte wegen Bankgeheimnis…
Es gibt jemanden, der hat immer Probleme mit den Übergängen von einem jahr zum nächsten. ZB wurde im Dezember eine Rechnung geschrieben und die Ust in diesem Dez abgerechnet, obwohl das Geld noch nicht da war. Jetzt kommt das Geld im Januar (… Ust davon ist schon abgeführt …)
Und der Steuerberater sieht auf dem Konto einen Eingang und will es noch mal versteuern.
Insgesamt würde alles stimmen aber das Gesicht des Steuerberaters verfinsterte sich …
Solche Unstimmigkeiten kommen erst auf, wenn man die Kontoauszüge hinzuzieht. Würde man die nicht sehen und nur nach den Rechnungen abrechnen, würde m.E. am Ende alles stimmen - aber da liege ich wohl schief …
Gruß
PW
Schöne Grüße
PW
Hallo,
Ja.
Warum auch nicht?das war ja eine schnelle Antwort, vielen Dank.
interessiert Dich nicht, ob das vielleicht irgendwo geregelt ist? Die Finanzämter sind Behörden und die dürfen nur etwas verlangen, wenn es in irgendeinem Gesetz oder einer Verordnung steht.
Warum nicht … ich dachte wegen Bankgeheimnis…
Das ist ein vertragliche Geschichte zwischen Kreditinstitut und Kunde, die recht prominent (= ganz am Anfang) in den AGB geregelt ist. Zwischen Finanzamt und Bürger gilt das naturgemäß nicht. Hier greift nur § 30a Abgabenordnung.
Daß das Finanzamt einfach so vom Steuerpflichtigen Auskunft über seine Kontobewegungen verlangen kann, wäre mir neu, was aber nicht heißt, daß es das nicht gibt. Nur wenn dem so ist, muß es irgendwo stehen.
Gruß
Christian
Hallo,
Daß das Finanzamt einfach so vom Steuerpflichtigen Auskunft
über seine Kontobewegungen verlangen kann, wäre mir neu,
In der Eingangfrage ging um ein Geschäftskonto.
Kontoauszüge von Geschätskonten sind Steuerunterlagen.
MfG Frank
Hallo,
Daß das Finanzamt einfach so vom Steuerpflichtigen Auskunft
über seine Kontobewegungen verlangen kann, wäre mir neu,In der Eingangfrage ging um ein Geschäftskonto.
Kontoauszüge von Geschätskonten sind Steuerunterlagen.
daß Kontoauszüge aufbewahrt werden müssen, ist mir wohlbekannt, nur stand in der Frage nichts von Betriebsprüfung oder Steuererklärung. Das meinte ich mit „einfach so“.
Gruß
C.